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.Gibts einen Bebauungsplan?? Wenn ja: Wo ist die Straßenfluchtlinie? Gibt es auch eine vordere Baufluchtlinie (muss nicht ident sein mit der Straßenfluchtlinie)und wenn ja, wo liegt diese??? |
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damit kann ich dienen - hi karl,
ich habe zwar keine direkten Antworten- dafür aber den Plan!!! da ists alles drauf, oder? danke! Reini ich versuch den upload später noch einmal |
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awa jetzt - |
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und fast noch wichtiger - wäre die Frage- darf der Keller ev 20cm aus dem Boden rausschauen? wenn er im Bauwich steht?
danke! |
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ich hab dir hier den zuständigen § der nö bauordnung kopiert.
viel spass damit ! § 49 Anordnung von Bauwerken auf einem Grundstück (1) Über eine Baufluchtlinie sowie in einen Bauwich darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Ausgenommen sind Bauwerke nach § 51, Vorbauten nach § 52 und unterirdische Bauwerke oder Bauwerksteile. Unterirdische Bauwerke oder Bauwerksteile dürfen jedoch höchstens 50 cm, in Hanglagen höchstens 1 m, über die bestehende oder bewilligte Höhenlage des Geländes ragen. |
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danke! - ... |