« Hausbau-, Sanierung  |

bauzaun?? - pflicht oder vermeidbar?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  pezzi
9.3.2009
5 Antworten 5
5
einen schönen nachmittag!

ist es pflicht seine baustelle mit einem bauzaun einzuzäunen!

hab gerade einige baustellen besucht und die haben sich die kosten erspart und verwenden zum absperren einfach so eine rot-weisse-"achtung tatort emoji"-schnur!

ist eine bauzaun nun pflicht oder ein vermeidbarer kosten-faktor.

wie habt ihr das gehalten?

lg
manfred

  •  MaxM
9.3.2009  (#1)
HiHabe auch mit dem Rot/Weissen - Absperrband meine Baustelle gesichert!
Ein Schild "Betreten der Baustelle auf eigene Gefahr" dazu und das war's!
Zum Glück ist bis jetzt nichts passiert - (gleichaufholzklopf)

Gruss Max



1
  •  pezzi
9.3.2009  (#2)
haftung - aber wie sieht es rechtlich aus!

weiss da jemand rat?
danke maxm für die antwort!

lg
manfred

1
  •  Benji
9.3.2009  (#3)
rechtlich - Wir hatten einen richtigen Bauzaun, und sogar der war lt. unserem Baumeister an der Grenze. Das Schild ist ziemlich sinnlos, es geht darum dass Kinder (die das Schild nicht lesen) nicht reinklettern und sich dort verletzen.


1


  •  kraweuschuasta
9.3.2009  (#4)
Absperrband - nAbend!

Wir hatten meistens gar nix, bei ausgebaggerter Baugrube bzw. nicht hinterfülltem Arbeitsgraben hamma den baubereich mit einem Absperrband + schild abgesichert.
Beim Zaunmauer machen (Künette bzw. BewehrungsEisenstangen) hamma wieder Bandl gespannt und auf die esienstangen leere PET Flaschen gestülpt, damit sich keiner verletzen kann.

lg, Kraweuschuasta

1
  •  creator
9.3.2009  (#5)
der rechtliche hintergrund ist §1319 abgb - das ist die haftung für bauwerke, die recht weit verstanden werden, also auch baustellen.für die arbeiter selbst gilt das baukoordnationsgesetz baukg= arbeitnehmerschutz.

was genau im speziellen wirklich notwendig ist, muss dir der bauleiter/baumeister sagen können.
die gesetze decken eigentlich die gefahren augf der baustelle ab - wer seine kinder unbefugt auf der baustelle spielen lässt, hat zumindest mitverschulden bzw. nach §§1307-1310 auch eine sorgfaltsverletzung begangen, die aber nur deine verpflichtungen mildert, aber nicht aufhebt.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Genehmigungs- oder Anzeigepflichtig