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Kann mir hier wirklich keiner eine Auskunft geben?? Bitte, danke!! |
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Dein Nebengebäude gehört so wie du es beschreibst, zur Berechnung der Bebauungsdichte dazu.
Beim Untergeschoß ist es so wie du beschrieben hast, Es zählen rein nur die Aufenthaltsräume. Mfg Piwal |
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Danke Piwal!
Und wann ist im Keller nun ein Raum ein Aufenthaltsraum? Gibt es hier Vorschriften (muss beheizt sein, Estrich, ...)? Dankeschön!! LG |
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Laut steiermärkischen Baugesetz:" Raum, der zum länger dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt ist (zB. Wohn- und Schlafräume, Wohnküche, Arbeitsraum, Unterrichtsraum).
Hat also weniger mit der Ausführung als mit der Nutzung des Raumes zu tun. Mfg Piwal |