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Bebauungsplan Hanglage Bauklasse 1 NÖ

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  •  ben19
30.1. - 2.2.2025 1
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Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank dass es dieses Forum gibt. Habe schon fleißig mitgelesen.

Stehen vor dem folgenden Problem und kommen leider nicht weiter.

Würden gerne auf einem Gründstuck bauen - Bauklasse 1 bis 5 Meter. Bezugsniveau laut Gemeinde ist Strassenniveau.

Es gibt jedoch einen Hangstreifen von 3 Meter direkt neben dem Strassenniveau ca. 1,5m nach unten. Danach ist das Gründstück wieder flach. Das heißt, das Haus würde nur auf einer Seite am Hang aufliegen, die anderen 3 Seiten wären frei.

Welche Gebäudehöhe können wir nun annehmen?

PS: Alle Nachbarshäuser sind deutlich höher gebaut. Nehmen aber an, dass es nichtig ist, weil gebaut wurde, bevor es einen Bebauungsplan gegeben hat.

Hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.

Liebe Grüße


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  •  Bianci
  •   Bronze-Award
2.2.2025  (#1)
Bezugsniveau ist eigentlich immer die Höhenlage des ursprünglichen Gelände. Das wird meines Wissens für jede Gebäudefront separat angeschaut.
Insofern verwundert mich die Aussage der Gemeinde. Oder ist das Straßenniveau als Bezugsniveau im Bebauungsplan verordnet?

Bei uns ist die Situation genau umgekehrt, dh die Straße liegt 1,5m tiefer als das Grundstück (auch Bauklasse 1).
Wir haben demnach so gebaut(bauen dürfen):


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