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Bebauungsrichtlinien

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  •  rein
2.5. - 25.5.2007 1
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Dringende Anfrage !
Sind in der Planungsphase uneres EFH (Bundesland Steiermark).
Habe nun von der Gemeinde die Bebauungsrichtlinien bekommen. Würden aber gerne etwas anders bauen (statt ein normales Satteldach ein abgesetztes).
Müssen die Bebauungsrichtlinien durch die Gemeinde abgeändert werden, oder kann der Bürgermeister auch entgegen den Bebauungsrichtlinien den Bau genehmigen. Wenn ja, welche Konsequenzen könnten auf den BM zukommen, wenn dies doch bewilligt wird.
Im Gemeindeamt wurde mir mitgeteilt, dass in der Siedlung, in welcher ich meine EFH errichten möchte, eigene Richtlinien gelten. Diese habe ich dann angefordert, gibt es aber nichts schriftliches. Braucht man für eigene Baurichtlinien für eine Siedlung einen Gemeinderatsbeschluss?
Wer kann mir antworten bzw. welche Möglichkeiten habe ich ??

mfg rein

  •  Martin2205
25.5.2007  (#1)
Steiermark - Hallo, haben in der Oststeiermark ein Flachdachhaus gebaut u. da war es so, d.es nur deshalb erlaubt war,weil die Grundstücksbesitzerin 4 Grundstücke nebeneinander hatte u.ihre Tochter auf einem GS Flachdach bauen wollte.Der Bürgermeister gab sein OK,aber nur unter der Voraussetzung d.auch die anderen 3 GS mit Flachdach od.Pultdach-Häusern bebaut werden.Ich frag mal bei der Dame nach,die uns das GS verkauft hat,ob die was näheres weiß.Bis dahin LG

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