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Bedingungen Kredit ok??

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  •  Amateur
30.1. - 1.2.2021
15 Antworten | 6 Autoren 15
15
Hallo Finanzexperten!

Haben von der Bank einen Vorvertrag bekommen. Nach dem Studium des Vorvertrag sind mir zwei Punkte aufgefallen, die fraglich sind. Vielleicht kann mir jemand etwas dazusagen.

1.) Haben einen Fixzinskredit für 15 Jahre (30 gesamt, Rest variabel). 
Wie ist die Entschädigung bei vorzeitiger Ausbezahlung zu verstehen? Gilt das nur für die Fixphase? Danach ist keine Entschädigung zu zahlen?! Könnte ja sein, dass wir nach 20 Jahren durch sind. Wie hoch ist so eine Entschädigung?

2.) Die Konsequenzen bei Nichtzahlung der Raten erscheinen mir sehr drastisch. Kann hier nicht gestundet oder etwas ausverhandelt werden?
Ist das eine übliche Formulierung?

Grüße

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  •  Amateur
30.1.2021  (#1)


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  •  andibeee
31.1.2021  (#2)
Wie ist die Klausel mit der vorzeitigen Rückzahlung zu verstehen?
Angenommen du bezahlst innnerahlb von 12 Monaten 30k zurück?
Betahlst dann von den zu viel bezahlten 10k 1% oder 0,5%?


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  •  Amateur
31.1.2021  (#3)
Nach meiner Logik kann ich innerhalb der Fixzinsperiode nicht entschädigungsfrei aussteigen. Innerhalb dieser Zeit darf ich jährlich bis zu 20T entschädigungsfrei sondertilgen.

Wenn ich nach der Fixzinsperiode früher aussteige, entstehen keine Entschädigungskosten würde ich meinen. Oder? Würde ich also im 20sten Jahr vorzeitig aussteigen, so würden keine Entschädigungskosten entstehen?



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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
31.1.2021  (#4)

zitat..
Amateur schrieb: Nach meiner Logik kann ich innerhalb der Fixzinsperiode nicht entschädigungsfrei aussteigen. Innerhalb dieser Zeit darf ich jährlich bis zu 20T entschädigungsfrei sondertilgen.

korrekt. Da ist dir die Bank auch entgegengekommen. Gesetzlich wäre sie nur zu einer pönalefreien Tilgungsmöglichkeit von 10.000 pro Jahr während der Fixzinsphase verpflichtet.

zitat..
Amateur schrieb: Würde ich also im 20sten Jahr vorzeitig aussteigen, so würden keine Entschädigungskosten entstehen?

Nach Ablauf der Fixzinsperiode wird gegenständlich keine Pönale für vorzeitige Tilgungen verrechnet.

zitat..
Amateur schrieb: Die Konsequenzen bei Nichtzahlung der Raten erscheinen mir sehr drastisch. Kann hier nicht gestundet oder etwas ausverhandelt werden?
Ist das eine übliche Formulierung?

Die Regelungen bei Nichtzahlung der Raten finden ebenfalls ihren Niederschlag im Gesetz (konkret §18 (3) HIKrG). Die o.a. Formulierung ist "üblich" und sowohl in den Kreditverträgen, die dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz als auch jenen Verträgen, die dem Verbraucherkreditgesetz unterliegen, enthalten.

Eine Stundung oder dergleichen ist kein Recht, das dem Kreditnehmer "automatisch "zusteht, sondern erfolgt bankseitig (wenn von der Bank auch angeboten) stets nach eine gesonderten, indviduellen Vereinbarung.


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  •  Equity
31.1.2021  (#5)
Bei flexibler Verzinsung kann grundsätzlich beliebig hoch sondergetilgt werden (ohne Kosten), es kann maximal eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart werden.

Bei fixer Verzinsung hat man gesetzlich nur Anspruch auf 10k pro Jahr kostenfreier Sondertilgung, mehr (hier 20k) kann aber vereinbart werden. Darüber hinaus sind (wie hier) Entschädigungen von (bis zu) 1% für die gesamte Sondertilgung möglich (Achtung, dann auch für den Betrag der kostenfrei möglich wäre).

D.h. bei vorzeitiger Rückzahlung nach Ablauf der Zinsbindung ist nur die etwaige Kündigungsfrist zu beachten.

Edit: LiConsult war schneller

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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
31.1.2021  (#6)
10k darf man ja sowieso sondertilgen bei Fixzins jährlich (finde es spannend, dass da soviele sogar mehr schaffen?)

Bei Variabel darf man sowieso pönalefrei immer tilgen was man kann / will. 
Bank will nur die Rate bedient bekommen. Sonst gibt es Ärger.
Stundungen sind freiwillig - quasi Kulanz - und müssen gesondert vereinbart werden (so nicht explizit vorher vereinbart). 
richtig?


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
31.1.2021  (#7)

zitat..
Gemeinderat schrieb: 10k darf man ja sowieso sondertilgen bei Fixzins jährlich

Sondertilgen kann man als Konsument/Verbraucher IMMER. Die 10k können gesetzlich pönalefrei sondergetilgt werden.

zitat..
Gemeinderat schrieb: finde es spannend, dass da soviele sogar mehr schaffen?

ja - ist Vereinbarungssache. Man kann auch weit höhere Grenzen mit der Bank der Wahl vereinbaren (z.B. 50k) - sofern diese das auch möchte.

zitat..
Gemeinderat schrieb: Bei Variabel darf man sowieso pönalefrei immer tilgen was man kann / will.

Tilgen geht wie gesagt immer. Ob das im Falle der variablen Verzinsung pönalefrei erfolgt, hängt davon ab. Es gibt auch Institute, die für die pönalefreie Tilgung bei variabler Zinsperiode eine 6 monatige Kündigungsfrist verlangen.

zitat..
Gemeinderat schrieb: Stundungen sind freiwillig - quasi Kulanz - und müssen gesondert vereinbart werden (so nicht explizit vorher vereinbart).

Eine allfällige Stundung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die nach den dann aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen, sonstigen Gegebenheiten, etc. getroffen wird. Keine Bank wird fixe Stundungszusagen zum Vertragszeitpunkt pro futuro machen.

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  •  Amateur
31.1.2021  (#8)
OK, vielen Dank für die Erklärungen! 

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  •  Amateur
31.1.2021  (#9)
Vielleicht noch ein Blick auf die verlangten Sicherheiten. Ist das ok?


2021/20210131675249.jpg

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
31.1.2021  (#10)
Stille Bezugsverpfändung, Höchsbetragshypothek und Feuerversicherung sind ebenfalls obligatorische Sicherheiten. Alles OK.

Gratulation zu den tollen Zinssätzen!

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
31.1.2021  (#11)
Alles gut, nehmen! Da es sich um ein BA-Angebot handelt, könnten auch bis zu 50.000 € SoTi möglich sein.

Bei gänzlicher vorzeitiger Kündigung auf die Kündigungsfrist achten, Equity hat da eh bereits hingewiesen. 

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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
31.1.2021  (#12)
@LiConsult 

Danke für die tollen Ausführungen.
Wenn ich bitte noch eine kleine allgemeine Frage stellen dürfte - evtl generell interessant für Mitlesende.

Angenommen ich weiß, dass das Projekt so 380.000-450.000 Euro kostet.
120.000 Euro habe ich selbst + Grundstück. 
Ich weiß also nicht genau ob ich nun 260.000 Euro mehr brauche oder 320.000 Euro - also muss ich den Rahmen entsprechend auslegen. 
Nur verschlechtern sich ja dann die Konditionen für diesen (höheren) Rahmen? Wie kann ich es schaffen, dass wenn ich zB doch nur 250.000 Euro benötige, die Konditionen dann entsprechend besser werden / sind?

Die Frage an sich lautet also eigentlich: 
Kann man nachverhandeln oder muss der Rahmen gleich festgelegt werden - auch wenn dann (einiges) weniger benötigt wird? 
 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
1.2.2021  (#13)
Gerne.
Bei den genannten Größenordungen wird es konditionell keinen Unterschied machen, ob du 380k (Eigenmittelanteil 31%) oder 450k (26%) finanzierst - und das ohne ebenfalls vorhandenen Grundanteil, der die Quote dann nochmal verbessert.
Für die Bank sollte in beiden Fällen volle Besicherung herrschen.

Wenn am Ende doch weniger benötigt wird, dann könntest du den Vertrag mit einem reduzierten Betrag weiterlaufen lassen. Konditionell wird es wie gesagt meiner Einschätzung nach keine Auswirkung haben.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.2.2021  (#14)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ich weiß also nicht genau ob ich nun 260.000 Euro mehr brauche oder 320.000 Euro - also muss ich den Rahmen entsprechend auslegen.

Deswegen ist eine sehr genaue Kostenaufstellung auch essentiell bei der Krediteinreichung. Dazu ein Puffer, wenn benötigt. 60.000 € Puffer bez. 20% Baukostenüberschreitung sollte durch eine genaue Planung kein Thema sein.


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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
1.2.2021  (#15)
Eigentlich hoffe ich eher:

250.000 Fertighaus
100.000 Keller

notwendiges Drumherum sofort: 10.000
Nebenkosten (auch Abgaben etc): 30.000

Also ca. 400.000 insgesamt

Die 120.000 Euro waren übrigens als "gebe ich her" Summe / Eigenanteil zu verstehen. Haben tun wir 160.000+ (Liquide Mittel, sofort verfügbar!).
Würde halt gerne auf 250.000 effektiv genutzte Kreditsumme kommen - keine Wohnbauförderung gewünscht.

Mit einer "alles aus einer Hand" Lösung sollte das ja auch für die Bank easy sein - auch mit den Bankgarantien, mit denen die Baufortschritte dann gedeckt sind. 
Also nehme ich mit: 
250k Zielwert
300k Sicherheit 

Vereinbarung:
Bei nicht voll ausgeschöpftem Rahmen -> offener / verfügbarer Betrag = Sondertilgung. 

So zahlt man nur die Zinsen bzw. Bereitstellungsgebühren. 
Einrichtung und Co kriegen wir sowieso bzw. haben wir schon einiges.

Will nur sehr bedacht an das "Geschäft meines Lebens" herangehen. 
Besicherung sicherlich ok - das Grundstück liegt nördlich des Wörthersees mit Blick auf denselben: 


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