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·gelöst· Beglaubigungskosten für Pfandbestellungsurkunde [NÖ]

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  •  mspunkt
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.2. - 25.2.2020
5 Antworten | 2 Autoren 5
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Liebe Community,
befindet sich unter uns vielleicht jemand, der Notar ist, und mir Auskunft über die Höchstkosten betreffend Notariatstarif geben kann?
Es geht um die Kosten für die Beglaubigung von 2 Unterschriften auf einer Pfandbestellungsurkunde. Es geht um einen Wert von 372.000€.

Ich habe schon einige Beiträge hier gelesen und dacht zu Wissen in welchem Bereich wir uns bewegen. Habe dann auch beim Notar angerufen und als telefonische Auskunft bekommen, dass es um die 190€ kosten wird.

Heute waren wir beim Notar und bezahlten 363€ emoji

Als ich die "nette" Dame auf die telefonische Auskunft angesprochen habe meinte Sie, dass das ned stimmt. Und als ich angemerkt habe, dass das lt. Bankberater um die 200€ kosten sollte, wurde mir nur patzig mitgeteilt, dass es sich da um einen Spezialpreis handeln muss.

Mich würde nun interessieren, was in soeinem Fall der Höchstbetrag sein kann, den ein Notar verlangen kann? Soweit ich das richtig verstanden habe, muss er sich ja an die Grenzen im Notariatstarif bewegen.

Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

LG Markus

PS: Normalerweise lass ich mir ja alles schriftlich im Vorfeld geben, aber in dem Fall dachte ich mir, wenn mir die Bank und die telefonsiche Auskunft sagt, dass es um die 200€ kostet (weil das so geregelt ist) wäre das nicht notwendig. emoji

  •  chrismo
  •   Gold-Award
20.2.2020  (#1)
Eine kurze Recherche hat diese Tabelle geliefert (Werte von 2013):
https://www.notarin-eberl.at/uploads/jxRh6b5T/1883283_Beglaubigungskosten.pdf

Nach der Tabelle wären die Kosten für zwei Unterschriften bei eurer Pfandhöhe bei knapp 200 Eur. Es wird dort auch auf das Notariatstarifgesetz §25 verwiesen, wo die Maximaltarife für Beglaubigungen geregelt sind. Hier das aktuelle Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002267

Auf ersten Blick haben sich die Tarife hier aber nicht geändert. Also von dem her hätte es eigentlich soviel kosten sollen, wie euch ursprünglich gesagt wurde.

Uns wurde vom Notar auch eine Barauslage doppelt verrechnet (zuerst per Erlagschein gefordert und dann bei der Endabrechnung nochmal). Habe das auch reklamieren müssen. In einer anderen Sache wurde vergessen, die Anzahlung am Ende zu berücksichtigen. Also ruhig nochmal vorrechnen lassen, Rechnungsfehler passieren den Notaren anscheinend häufiger emoji

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  •  mspunkt
21.2.2020  (#2)
Danke für die Infos, die helfen mir schon etwas weiter.

Ich habe schon im Vorfeld versucht das Ganze mittels Notariatstarifgesetz zu berechnen, aber irgendwie komm ich da nicht auf einen grünen Zweig.

Habe jetzt nochmals mit dem Hintergrundwissen und der Tabelle im Kopf ein eMail an den Notar verfasst und darin gebeten, dass er mir die Kosten nochmals aufschlüsselt und erläutert. Vielleicht kommen die ja drauf, dass da was nicht stimmt, oder  es stimmt vielleicht eh, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

LG Markus

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
21.2.2020  (#3)
Wäre nett, wenn du dann kurz berichtest was rausgekommen ist. Vor allem wenn es doch anders berechnet wird.

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  •  mspunkt
25.2.2020  (#4)
So, ich habe nun eine Antwort und Lösung bekommen:
Es wurde versehentlich das doppelte berechnet und die Kosten belaufen sich in unserem konkreten Fall auf 181€.
Danke für eure Hilfe. 
LG

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.2.2020  (#5)
Wir haben anscheinden den gleichen Notar, oder so schlampige Abrechnungen sind in der Branche normal emoji

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