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die begl. kosten beim notar sind abhängig davon, wie hoch der betrag der pfandurkunde ist, und wieviele unterschriften der Notar zu beglaubigen hat. (Liegenschaftseigentümer, Vorranggeber....)
Geregelt ist das in der Notariatsordnung. Grundsätzlich kann das scon hinkommen. Ich trau mich jett nicht unbedingt schätzen, aber ch Probiers mal. Ist der Betrag der Pfandurkunde so um die 130k? |
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wie rk515 schon geschrieben hat sind die Preise 1. von Notar zu Notar unterschiedlich und 2. variieren die Preise je nach Auftragsumfang.
Aber dein Betrag erschreckt mich nicht und liegt sicher im "normalen" Bereich. Wobei "Normal" für die erbrachte Leistung das falsche Wort ist |
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Danke für eure antworten.jetz weiß ich was ich im nächsten leben werden möchte
Es sind 188k. Unterschriften sinds glaub ich drei. Mein lebensgefährte,ich und halt die bank. Also passr das leider so? |
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jap, das passt wirklich so..
DAS hab ich auch schon gesagt. |
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Hallo,
kann euch nur einen Tipp für das nächste mal geben: Beim Notar anrufen und fragen was das kostet. Hatte schon ein paar mal mit Notaren zu tun und es konnte noch immer der Preis vernünftig verhandelt werden. |
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Bei Gericht könnte man die Unterschriften auch beglaubigen lassen. Auch um einiges billiger! Weiß aber die Zahlen auch nicht mehr, ist schon länger her. |
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Bei Gericht...kostet es fast nichts. Ich habe das schon mehrfach gemacht - war immer sehr unkompliziert (ohne Wartezeit) und wie gesagt wirklich günstig (weiß nicht mehr genau wie viel, aber wirklich nur ein paar Euro). Und außerdem ist ein Besuch bei Gericht auch recht lustig - "Am Schauplatz" lässt grüßen... |
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Dafür wirst halt gefilzt beim reingehen! |
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... JEDE körperöffnung ! |
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Woher - kommen diese Aussagen, dass bei Gericht die Beglaubigungen günstiger sind? Für Gerichte gilt das Gerichtsgebührengesetz, für Notare das Notariatstarifgesetz. Daraus lässt sich bspw. errechnen, dass bei einem Pfandwert von bspw. TEUR 200 die Gebühren (Notar/Gericht) für eine Unterschrift bei EUR 88/EUR 123 bei zwei gleichzeitig abgegebenen Unterschriften bei EUR 124,90/EUR 229 usw. liegen. Die Werte sind bereits brutto und beinhalten die Gebühr von 14,30 gem. § 14 Tarifpost. Der Notar ist also jedenfalls die bessere Wahl... |