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Ich sehe das genau so wie du. Dein Beispiel ist allerdings eher extrem. In der Regel wird das Gelände talseitig einer Mauer kaum tiefer liegen als das Gelände auf der anderen Mauerseite, außer es handelt sich um eine natürliche Geländestufe.
Die Auskunft des Gemeindeamts muss sich daher mM auf die höher gelegene Mauerseite beziehen, was andererseits bedeutet, dass die Mauer ab tefstem Geländepunkt durchaus höher sein kann. Ich würde da auf jeden Fall noch einmal konkret nachfragen. Lg kech |
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dein grundstück ist das rechte aufgeschüttete? dann ist die mauer ja eh nur 1 m hoch. ist immer eine betrachtungssache und in dem fall von deinem grundstück aus gesehen.
bin somit ganz bei euch. |
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Hallo,
ja, rechts ist mein Grundstück und tatsächlich gibt's da eine natürliche Böschung bzw. wurde für die Straße abgegraben. Die Mauer jetzt 30cm zu niedrig zu machen und oben erst recht wieder eine kleine Böschung zu machen sehe ich nicht ein. Wäre ja völlig sinnfrei. Die Idee auf der Gemeinde war übrigens 2 Mauern terrassenartig zu bauen. Also Mauer, einen Meter eben und wieder eine Mauer. Da fragt man sich echt ob die das ernst meinen. Auf der einen Seite sollen die Leute in die Gemeinde kommen und bauen, auf der anderen Seite wird jeder Handgriff erschwert. Ist ja nicht das einzige Problem mit denen. lg |
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ja gemeinden sind da oft seeehr mühsam und bei vielen wird auch alles mögliche anders und teils sogar falsch ausgelegt. |
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Skizze wurde jetzt von der Bautechnikerin bestätigt, passt so.
Zum Glück habe ich nicht auf die Gemeinde MA gehört sondern selber nochmal nachgefragt. :) |