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mich - interessiert wie du das festgestellt hast das du dort zuwenig licht hast. 1,60 x 1 m ist meiner meinung nach ein großes fenster, hätt keine angst dass der raum dadurch dunkel wird/wäre... |
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hallo siegfried! - Den Plan haben wir uns bei einem Baumeister zeichnen lassen, der zuständige Architekt hat das angemerkt.
Es gibt da eine Vorschrift dass xx% Lichteinfall auf die Gesamtfläche des Zimmers vorgibt. Hab den genauen Wert leider nicht mehr im Kopf. Uns persönlich ist der Lichteinfall eh egal, reicht uns völlig aus. Ist halt die Frage ob das dann auch so bewilligt wird....? lg |
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mein architekt..hat mir etwas von einer "achtel-formel" gesagt. also ein achtel (=12,5%) der bodenfläche soll die fensterfläche mindestens sein (fläche der rohbauöffnung).
bei 12m2 sind mit 12,5% 1,5m2 die mindestfläche für die fensteröffnung, du hast 1,6m2 also sogar geringfügig mehr als die mindestfläche. mach dir also keine sorgen! |
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Danke cc9966 - Wenn man von der Rohbauöffnung ausgeht, würde es so funktionieren.
Aber in der folgenden Richtlinie kommts nicht ganz klar rüber, ob die Rohbauöffnung bzw. Glasfläche herangezogen wird: Österreichisches Institut für Bautechnik OIB-300.3-005/07 OIB-Richtlinie 3 Richtlinie 3 Ausgabe April 2007 Seite 6 von 7 9 Belichtung und Beleuchtung 9.1 Anforderungen an die Belichtung 9.1.1 Bei Aufenthaltsräumen muss die gesamte Lichteintrittsfläche der Fenster mindestens 10 % der Bodenfläche dieses Raumes betragen, es sei denn, die spezielle Nutzung erfordert dies nicht. Dieses Maß vergrößert sich ab einer Raumtiefe von mehr als 5 m um jeweils 1 % pro Meter Raumtiefe. Muss auf jeden Fall nochmals mit dem Planer darüber sprechen. Trotzdem, Danke |
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Fenster - Hi
Bei uns war das Zimmer auch ca. 13qm und nordseitig einfach als Abstellraum im Einreichplan deklariert und plötzlich wars kein problem mehr. Im nachhinein könnt ich jetzt aber nicht sagen das zuwenig Licht im Zimmer ist. Hätte ein Dachfächenfenster reinmachen sollen wollt ich aber ned. lg Ran |
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Hallo Ran! - Danke für den Tipp!
Hab auch schon daran gedacht, dass Zimmer zur Not als "Dunkelkammer" zu bezeichnen :) Aber Abstellraum ist sicher glaubwürdiger! lg |
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aha - wieder was gelernt. danke |
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@anschi1 - In welchem Bundesland bist du?? Es haben nicht alle Bundesländer die OIB-Richtlinien umgesetzt (z.B. NÖ). Daher gilt dort nicht OIB, sondern die Landesbauordnung.
In NÖ steht in der BAutechnikverordnung die "Architekturlichte" und gilt nur für "Hauptfenster"(d.h für Aufenthaltsräume). Ein Trainingsraum ist für mich kein Aufenthaltsraum, musst gar keine Abstellkammer draus machen |
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Hallo Karl! - Wir sind in NÖ daheim.
Danke für den Hinweis, werden darauf beim nächsten Gespräch mit dem Architekten hinweisen! lg |
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Hivorschriften hin, vorschriften her, aber gerade beim Licht würde ich schauen dass ich diese "einhalte" weil ich denke auch bei einem trainigsraum ist natürliches licht sicherlich angegnehm, und was ist wenn du es später einmal zu einem weiteren kinderzimmer oder büro "umbaust" ...
ich kenn deinen grundriss, und die fassadengestaltung nicht, aber ich würde das fenster breiter machen, oder "ein französisches" machen. wennst magst kannst es ja sogar "zweigeteilt" machen, also unten (boden bis parapeth) fix und obendrüber dann das "fenster" ... aber das ist meine meinung :) du kannst es natürlich mir der "abstellraum bzw. einlagerraum" bezeichnung umgehen und sonst sind es 10% der Bodenfläche wie schon geschrieben. lg! |
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Hab da was ganz wesentliches übersehen.@anschi1:
Da du ja in NÖ liegst gelten bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern die Ausnahmen gem. § 43 NÖ Bautechnikverordnung. Das bedeutet, dass auf dein ausdrückliches Verlangen unter anderem vom Erfordernis einer 10%igen Belichtungsfläche bei Hauptfenstern abgewichen werden kann. D.h. ein Unterschreiten der Belichtungsfläche ist kein Problem, du musst es im Bauverfahren nur ausdrücklich (schriftlich) bekanntgeben. |
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Danke Karl! - Werden wir machen!
lg |