Hallo Forumteilnehmer,
wir kaufen demnächst ein Haus, das gerade gebaut wird. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung steht nur der Keller. Wir kaufen quasi das Grundstück von den Vorbesitzern, also nicht von dem Bauträger.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich höchstens für das Grundstück mit Keller die Grunderwerbsteuer zahle. Mir wurde jedoch gesagt, dass eigentlich das ganze Projekt (also das gesamte Haus, das noch nicht steht zu versteuern wäre, wenn der Notar und der Anwalt wissen, dass ein Haus auf dem Grundstück gebaut wird! (Wir werden das Haus nach Baufortschritt abzahlen.)
Kann das stimmen? Oder werden wir über den Tisch gezogen?
Das ist schon richtig - Aber du solltest froh darüber sein. So zahlst du 3,5% Grunderwerbsteuer auch für das Haus, sonst müsstest du 20% Mehrwertsteuer auf die Bauleistung bezahlen, ist in Summe für dich viel billiger
Mwst zahle ich trotzdemDanke!
aber ich verstehe nicht.. Wir zahlen 3,5% Grunderwerbsteuer für das Grundstück. Für die Bauleistung zahlen wir normal 20% MwSt. Klar, haben wir wenig Grunderwerbsteuer bezahlt, weil wir das Grundstück getrennt gekauft haben. Was wäre denn sonst anders zu besteuern??
MfG
1
▾ Anzeige
Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert
wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Grundsteuer - Wenn ihr von A ein Grundstück mit Keller kauft und Baumeister B unabhängig davon für euch das Haus fertig baut, dann ist die Grundsteuer nur vom Grund mit Keller zu bemessen. Wird das Haus von A fertiggestellt, dann wird die Grundsteuer vom gesamten Projekt berechnet.
Das Posting von Börni (sorry Börni) vergiss, es verwirrt nur und ist falsch.
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.