Wir überlegen ein Grundstück in Wien zu kaufen.
Es ist von Norden nach Süden leicht ansteigend (Strassenseite Norden, Gartenseite im Süden)
Die nördliche Baulinie liegt ca 60cm über Gehsteigniveau, die südliche Baulinie ca 100cm und die südliche Grundgrenze ca. 2.5m über Gehsteigniveau.
Welcher Punkt wird für die Berechnung der zulässigen Traufenhöhe von 6.50 m herangezogen?
Meiner Meinung nach müsste es doch die südliche Baulinie sein da sonst ja gartenseitig nicht 2 Geschosse möglich wären oder? (der Keller an der Nordseite könnte somit doch deutlich aus dem Erdreich ragen)
Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen?
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