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Berechnung Ergänzungsabgabe Grundstückszusammenlegung Bez. GF

   
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  •  Tamara
8.4. - 10.4.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo liebe Mitglieder,
leider ist das Thema doch wieder aktuell :(

Wir überlegen zwei hintereinanderliegende Gründstücke zusm. zulegen, wegen gepl. Neubau.
Das vordere hat 250m² (im GB sind vermerkt davon 87m2 als Baufläche, der Rest 113m2 Garten) das hintere ist 398m² und unbebaut.
Bis dato waren wir der Meinung wir brauchen es nicht, laut Gemeinde ist es aber unumgänglich.
Nun geht es um die Berechnung der Ergänzungsabgabe.
Leider erhalten wir seites Gemeinde keine Auskunft über die genaue Summe.
Angeblich sei es nicht möglich diese vorher bekannt zu geben bzw. sei dies nicht üblich.

Wir wurden für die Berechnung auf das Internet verwiesen.
Nun haben wir folgenden Link gefunden:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079&FassungVom=2026-04-12&Artikel=&Paragraf=39&Anlage=&Uebergangsrecht=

So ganz verstehen tun wir es trotzdem nicht.
Welches Grundstück nehmen wir zur Berechnung?
Muss man beide GStk. zusammenrechnen und die bebaute Fläche abziehen?
der Bauklassenkoeffzient ist 1,25 und der Einheitssatz beträgt 965,-

Eventuell kennt sich jemand von euch aus und kann uns hier weiterhelfen & ausrechnen?

Vielen Dank schon im Vorraus.

  •  tempo85
  •   Bronze-Award
9.4.2025  (#1)
Das Grundbuch ist in dem Fall unerheblich.

Grob gibt es 3 Kategorien:
*) Flächen ohne Flächenwidmung zum Bauen, z.B. Grünland, Verkehrsflächen, etc. hier gibt es keine Aufschließung-/Ergänzungsabgabe zu Zahlen

*) Flächen mit Flächenwidmung zum Bauen, z.B. Bauland (Wohngebiete, Agrargebiete, etc.)
Hier fällt dann natürlich Aufschließung-/Ergänzungsabgabe an und es wird auch über eine eventuelle Abtretung entschieden.

*) Bauplatz, eine Fläche mit Flächenwidmung zum Bauen bei der bereits Aufschließung-/Ergänzungsabgabe gezahlt wurde oder schon ein Haus draufgestanden ist befor diese Regelungen gekommen sind.

Das bedeutet zuerst müsste man mal wissen wie die Flächen gewidmet sind, dies kann jeder selbst unter https://atlas.noe.gv.at nachsehen.

Dort dann rechts oben im Menu unter weitere Karten => Planung und Kataster => Flächenwidmung und anschließend links unter Darstellung die Flächenwidmungspläne durchklicken bis man den richtigen gefunden hat!

Und eine zweite wichtige Frage gibt es Fenster in der nähe (<3m) der Grundstücksgrenze der zwei Gruzndstücke, denn dies könnte dafür sorgen das auch das zweite Grundstück ein Bauplatz wird ohne (Aufschließung-/Ergänzungsabgabe)

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  •  user890
10.4.2025  (#2)
Hi Tamara,

Falls ihr auf den 250m² einen Neubau errichtets und dieser komplett auf dieser Parzelle steht, wird eine Ergänzungsabgabe mit dem reduzierten Bauklassenkoeffizient 0,25 fällig.
d.h. =(WURZEL(250)*965)*(1,25-1,00) =~3815€
https://www.niederleis.gv.at/Ergaenzungsabgabe_3 (siehe letztes Beispiel)
Das ist definitiv die günstigste Lösung!

Wenn ihr die Parzellen zusammenlegen wollts, wirds vmtl. richtig teuer werden, da für den hinteren Teil ja noch gar keine Aufschließung bezahlt wurde(zumindest würde ich das so verstehen, da die Fläche vmtl. als Garten gewidmet ist). Wenn ich das nun richtig im Kopf habe wäre dass dann so(kann natürlich sein das ich mich irre):
d.h. = (WURZEL(398)*965)*(1,25) = ~24065€ PLUS Ergänzungsabgabe vom 250m² Grundstück.
Das würd ich unbedingt vermeiden, außer ihr wollts ein Gebäude darauf errichten. Wenn das sowieso nur Garten bleibt, würd ich die Parzellen nicht zusammenschließen.

lg

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