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Schau mal hier, könnte schon so sein finde ich.... https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/bemessungsgrundlage.html |
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Seltsam. Da zahl ich ja doppelt Steuern. 1.) Ust vom Kaufvertrag und dann 2.) die Ust nochmals bei der Bemessung der Eintragung und der Grundsteuer |
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Schon mal getankt? Hier wird es gut erklärt, unter welchen Umständen die Vertragserrichtungskosten miteingerechnet werden und wann nicht: https://kps-partner.at/vertragserrichtungskosten-als-teil-der-bemessungsgrundlage-fuer-die-grunderwerbsteuer/ |
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Wir haben voriges Jahr ein Grundstück gekauft und genau über diesen Punkt haben wir uns auch gewundert. Anscheinend ist das normal. |
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Hallo Knochen, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Berechnung Grunderwerbssteuer |
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OK, der Link von chrismo hats gut erklärt. Bislang haben wir alle Käufe mit unserem Anwalt durchgeführt. Diesmal ging es leider über den Bauträger. |
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