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·gelöst· Bestand-Vermessungsvorgaben für Einreichplan

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  •  agelaw
7.3. - 22.3.2021
9 Antworten | 6 Autoren 9
9
Guten Tag,

Ich habe nach dem Thema hier im Forum gesucht, jedoch keine Antwort auf meine Fragen gefunden, daher eröffne ich hier jetzt den Thread.

Wenn man sich Einreichpläne ansieht, sind diese immer schön rechteckig/schöne Quader, auch beim Altbestand :) Ich hingegen habe eine alte Hütte (geziegelt), die ich sanieren möchte/neuer Dachstuhl usw.
Dazu werde ich einen (Einreich-)Plan benötigen; ich bin gerade am zeichnen. Nun verhält es sich aber so, dass die Wände nicht exakt rechtwinklig zueinander stehen, teilweise "in der Z-Achse" auseinander gehen. Wie bemaßt man sowas?
Kann ich Näherung verwenden? Wie "exakt" muss der Plan sein? Wenn z.B. die zwei parallel laufenden Wände 8,48 und 8,52m lang sind - kann ich sie als 8,5m im Plan vermerken? Wie weit geht die Toleranz? Und wie kann/darf man schiefe/verdrehte (im cm-Bereich) Wände in einem solchen 2D-Plan abbilden?

Ich bin dankbar für alle Informationen und Denkanstöße :)

fg

  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.3.2021  (#1)
Darum besteht ein Einreichplan ja nicht nur aus dem Grundriss sondern auch aus Schnitten und Ansichten. Nicht jeder Neubau ist ein perfekter Quader, du hast im 1. OG vielleicht eine Auskragung, die über das EG hinausragt als Terrassenüberdachung usw.

Wären deine Wände jetzt arg schief, wodurch übereinander unterschiedliche Größe entstehen, dann zeichne das genauso ein. Da rede ich aber nicht von 4 cm Abweichung.

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  •  agelaw
10.3.2021  (#2)
Hallo,
Danke für Deinen Beitrag. Ich meine hier  wirklich "ungeplante" Verschiebungen. Ich habe hier ein altes Gebäude/Stadl bei dem die Unterseite der Mauer - also auf Bodenniveau - noch einigermaßen gerade ist, nach oben hin ist aber eine Ausbuchtung entstanden - wie bei einem Segel, halt im zentimerterbereich. 
Um ein wenig allgemeiner zu werden: Bei Altbauwohnungen (von Bekannten) stehen die Wände auch nicht immer zu 100% im rechten Winkel zueinander - horizontal wie vertikal. Wie sind die Regeln zur Bemaßung hier? Gibt es dahingehend ein Regelwerk/eine Norm? Bzw. wird es dann so gelebt, dass man halt ein wenig nähert, um die Planzeichnung zu vereinfachen.

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  •  ijjiij
  •   Bronze-Award
15.3.2021  (#3)
Wir hatten unlängst eine Baustelle bei uns ins der Firma. Die Baufirma hat zu dem Thema nur gemeint, Abweichungen von ~1cm pro Meter sind "normal und innerhalb der Norm"

Nach dieser Logik wäre also bei deiner 8,5m Wand eigentlich 8,42m bis 8,58m zulässig, also liegst du da wohl in der Toleranz um 8,5m daraus zu machen.

Ich bin aber nicht vom Fach, daher kann ich nur wiedergeben was mir gesagt wurde ohne Anspruch darauf dass es korrekt ist...

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
15.3.2021  (#4)

zitat..
[ref]ijjiij:62110_1#598243[/ref]Die Baufirma hat zu dem Thema nur gemeint, Abweichungen von ~1cm pro Meter sind "normal und innerhalb der Norm"

Das entspricht definitiv nicht der Norm!

Eine Wand zwischen 6 und 15m darf um 2cm abweichen.


2021/20210315283489_th.jpg
Grenzabweichung = Differenz zwischen Höchstmaß und Nennmaß oder Mindestmaß und Nennmaß 

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
15.3.2021  (#5)

zitat..
agelaw schrieb: teilweise "in der Z-Achse" auseinander gehen.

Demnach stehen die Wände nicht senkrecht?

Im Schnitt/Ansicht würde ich schon einen mittleren Wert heranziehen und alles ortogonal darstellen.
Unterschiede bei der Länge (X und Y-Achse) von mehr als 10 cm würde ich im Grundriss berücksichtigen.


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  •  BAULEItEr
15.3.2021  (#6)
Ein Bestandsplan ist so genau wie es nur geht darzustellen, da gibt es keine Toleranzen.
In der Grundrissdarstellung schneidest du in einem Meter Höhe durchs Gebäude und diese Maße stellst du dar dass kann jetzt im EG 3x3x3x3meter sein und im OG halt 3,05x3,05x3,05x3,05 sein.
In der Ansicht und im Schnitt bemaßt du nur die Höhen und keine Längen, ein paar cm wirst du im hunderter Plan nicht erkennen.
Wenn du es sauber machen willst legst du in der Ansicht und im Schnitt Achsen wo man es vielleicht erkennt.(die brauchst aber auch nicht bemaßen).

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  •  agelaw
16.3.2021  (#7)
Ah, super, das sind wirklich brauchbare Infos. Danke!

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
16.3.2021  (#8)
Die Norm empfiehlt bei der Bestandsaufnahme an markanten Punkten und dazu im Abstand von 10cm zu messen. Zum Beispiel 10cm über dem Fußboden, 10cm unter der Decke, 10cm vor der Wand usw.

Natürlich gelten auch hier die üblichen Toleranzen genauso wie die Grenzabweichung.

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  •  precision
22.3.2021  (#9)
Da gibt es den alten Maurerwitz bezüglich Genauigkeitstoleranzen im Mauerwerk. In der Breite eines Haares sind Ungenauigkeiten tolerierbar.
Frage: wie dick ist also das Haar eines Maurers?
Antwort: 2 Zentimeter. emoji

Jetzt ernsthaft: es gibt eigene Normen, die je nach Material und Gewerk die Genauigkeit regeln.

Abweichungen von ein paar Zentimetern sind im Rohbau also gar keine Seltenheit. Vor allem im Altbau sind kein Wände parallel oder orthogonal.

Wenn man eine Naturmassaufnahme macht, dann misst man auch die Raumdiagonalen und lässt diese beim Zeichnen gleich in die Planung (ob im CAD oder mit dem Zirkel) einfliessen. Dadurch sieht man ob der Raum ein Rechteck, Parallelogramm, Trapez oder unbestimmtes Viereck ist.

Um Fehler durch bucklige Wände eher aus dem Weg zu gehen, misst man im Grundriss gerne konsequent in der Höhe von einem Meter über dem Fussboden (natürlich schafft man das nicht immer so genau durchzuziehen).

Ansonsten wenn möglich grosse Längen in einem Zug durchmessen, ansonsten ergeben sich oft beim addieren Fehler (2mm + 3mm + 5mm sich auch schon wieder 1cm...).
Noch dazu immer mehr Masse nehmen (Alter Grundsatz aus der Vermessung "eine Messung ist keine Messung") und sich immer auch selbst kontrollieren. 

Sinnvollste Investition: Laserdistanzmessgerät (ich hab privat eines um 40Euro von zB Einhell, das ist wirklich sehr gut und für den privaten Gebrauch ausreichend)
Dazu min. 5m Rollmassband, 2m Zollstock, Schreibunterlage, Bleistift, Papier und los geht es!

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