Hallo,
nachdem wir nun endlich unsere Traumimmobilie gefunden haben, war jemand da, um Pläne für die Einreichung zu zeichnen. Dabei ist aufgefallen, dass es bei dem einen Haus (es sind 2 auf dem Grund, beide gleich alt), Probleme mit der Raumhöhe gibt. Näheres wissen wir noch nicht. Also wie viele cm fehlen, um welche Räume es sich handelt, oder ob es nur um den Keller geht.... Beide Häuser wurden in den späten 70ern erbaut und man hat versäumt, Benutzungsbewilligungen dafür zu beantragen. Dies wird nun gerade vom Verkäufer veranlasst und im Zuge dessen, war der Zeichner da und ist auf das ominöse Problem mit den Raumhöhen gestoßen.
Das Objekt ist in der Steiermark.
Wir wollen es unbedingt haben, zusammen mit meiner Schwester. Jeder ein Haus, Kredit zusammen nehmen, ist schon alles geklärt.
Sooo, wir haben nun in unserer Panik das Baurecht studiert und sind dabei auf §98 Ausnahmen gestoßen, wo es heißt, dass Ausnahmen genehmigt werden müssen/können, sofern sie nicht brandschutzrechtlich, etc etc .... relevant sind.
Wenn wir also sagen, es ist uns egal, dass die Raumhöhe nur (erfundene Zahl) 2,25cm ist, anstatt 2,4, kann es dann als Wohnraum gewidmet und genutzt werden?
Wir waren ja der Annahme, dass die Widmung bereits vorhanden ist, da derzeit eine Wohnung im besagten Haus ist und auch schon brandschutzrechtliche Umbauten getroffen wurden. Nun sind wir aber verunsichert und wollen natürlich, dass alles korrekt eingetragen ist.
Kennt sich vielleicht jemand mit dem stmk Baurecht aus und weiß, was wir machen könnten? Was da unsere Möglichkeiten sind?
Es ist eine sehr kleine Gemeinde, also falls der Bürgermeister oder der Herr vom Bauamt sagt, ok, wir nehmen das als Ausnahme und tragen das als Wohnfläche ein, dann wäre das doch ok, oder?
Frage ist nur: ist das möglich?
Liebe Grüße