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·gelöst· Bestehenden Kredit beim Kauf einer neuen Immobilie (Umzug) übernehmen

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  •  meursault
29.1. - 30.1.2025
13 Antworten | 9 Autoren 13
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Hallo zusammen,

meine Frau und ich wohnen in einem Reihenhaus (Immobilie1) und haben einen bestehenden Kredit (Bank99) für dieses Reihenhaus, dessen Konditionen im Vergleich zu den aktuellen Zinskonditionen am Markt sehr attraktiv sind.

Wir möchten eventuell ein neues Haus (Immobilie2) kaufen und das Reihenhaus verkaufen. Mir geht es in erster Linie darum, ob und wenn überhaupt welche Möglichkeiten es gäbe, den alten Kredit weiterhin zu behalten und für die Finanzierung der neuen Immobilie zu verwenden.

Mir fällt nur folgende Möglichkeit ein:

* Wir kaufen die neue Immobilie aus den Eigenmitteln (keine Finanzierung notwendig)
* Der laufende Kredit bleibt bestehen, aber die Bank steht nicht mehr im Grundbuch für Immobilie1, sondern Immobilie2. (Wert von Immobile2 > Wert von Immobilie1. Es sollte somit nicht daran scheitern, dass die Besicherung für die Bank passt)
* Wir verkaufen Immobilie1, die zu diesem Zeitpunkt unbelastet ist

Ich hätte 2 Fragen an die Finanzierungsexperten und an die Community:

* Ist es überhaupt so möglich, wie ich es oben beschrieben habe?
* Gibt es andere Möglichkeiten auch?

Danke im Voraus für die Antworten.

PS: Den bestehenden Kredit unbedingt behalten zu wollen, obwohl wir schuldenfrei sein könnten, ist eine persönliche Entscheidung und Teil unserer langfristigen finanziellen Strategie. Ob das eine gute oder schlecht Idee ist, sei dahingestellt. Bitte wenn möglich die Antworten auf die eigentliche Frage konzentrieren und nicht auf dieses Detail.

  •  thez
29.1.2025 8:15  (#1)
Die Experten können es sicher besser beantworten aber wie kann die bestehende Immobilie1 unbelastet sein wenn ihr einen Kredit bei der Bank99 dafür habt? Die wird sich ja im Grundbuch mit Summe xxx besichert haben oder?

Soweit ich weiß ist es nicht möglich einen bestehenden Kredit auf eine neue Immobilie zu selben Konditionen zu übertragen. Das wäre dann ja ein super Hack emoji

Wenn ihr die neue Immobilie mit Eigenmitteln kaufen könntet obwohl Wert viel größer als Immobilie1 warum habt ihr dann nicht schon den Kredit von Immobilie1 zurückgezahlt?

Was ist euer Ziel? Einfach nur unbedingt zu günstigsten Konditionen in Immobilie2 einziehen oder wollt ihr schon beide Immobilien besitzen?

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Hallo meursault,
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  •  meursault
29.1.2025 8:32  (#2)

zitat..
thez schrieb: Die Experten können es sicher besser beantworten aber wie kann die bestehende Immobilie1 unbelastet sein wenn ihr einen Kredit bei der Bank99 dafür habt? Die wird sich ja im Grundbuch mit Summe xxx besichert haben oder?


Immobilie1 wird unbelastet sein, wenn wir Immobilie2 ohne Finanzierung kaufen, und die Bank aus dem Grundbuch für Immobilie1 in das Grundbuch für Immobilie2 wandert. Somit bleibt die Besicherung für den bestehenden Kredit für die Bank erhalten, nur nicht über Immobilie1, sondern über Immobilie2. Da die Bank jetzt nur mehr im Grundbuch für Immobilie2 eingetragen ist und nicht mehr für Immobilie1, wird die Immobilie1 zu diesem Zeitpunkt unbelastet sein.

zitat..
thez schrieb: Soweit ich weiß ist es nicht möglich einen bestehenden Kredit auf eine neue Immobilie zu selben Konditionen zu übertragen. Das wäre dann ja ein super Hack

Richtig, genau um die Realisierbarkeit dieses "Hacks" geht es mir.

zitat..
thez schrieb: Wenn ihr die neue Immobilie mit Eigenmitteln kaufen könntet obwohl Wert viel größer als Immobilie1 warum habt ihr dann nicht schon den Kredit von Immobilie1 zurückgezahlt?

Siehe was ich im Originalpost im PS geschrieben habe. Es ist eine persönliche finanzielle Entscheidung.

zitat..
thez schrieb: Was ist euer Ziel? Einfach nur unbedingt zu günstigsten Konditionen in Immobilie2 einziehen oder wollt ihr schon beide Immobilien besitzen?

Wir wollen nicht beide Immobilien besitzen, sondern nur Immobilie2. Wir wollen es vermeiden, Immobilie2 neu finanzieren zu müssen, da die aktuellen Zinskonditionen schlechter sind als die Konditionen unseres bestehenden Kredites. 

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  •  thez
29.1.2025 8:41  (#3)
Deine Aussage, dass sie unbelastet ist basiert schonmal an der Anname, dass der Übertrag möglich ist.

Alex aka @speeeedcat kann es sicherlich beantworten aber ich glaube es wurde hier in anderen Threads schon ein paar mal erwähnt, dass eine Übertragung auf eine andere Immobilie nicht möglich ist. Der Kreditvertrag wurde für eine gewisse Immobilie, Bewertung etc. abgeschlossen. Wenn das so einfach möglich wäre dann schließt jeder einmal mit 20 Jahren einen Kredit zu besten Konditionen ab und zieht ihn immer weiter mit emoji  
Also es klingt verlockend und den Gedanken hatten mehrere Leute wohl schon ist aber denke ich nicht möglich.

Das ist ja auch der Grund warum Leute die in Anlegerwohnungen investiert sind auch immer neue Kredite abschließen für neue Wohnungen. Da hätte ich auch noch nicht gehört, dass jemand den alten Kredit "umgezogen" hat. Gerade jetzt wo einige Leute zig Wohnungen zu Best-Konditionen aus der 0% Zinspolitik halten wäre das der beste Hack den es gibt. Wenn man mit solchen Leuten spricht dann haben die aber seit 2-3 Jahren keine neuen Wohnungen mehr gekauft weil eben die Zinslandschaft massiv erhöht wurde und der Business-Case hinter Anlegerwohnungen immer schlechter wurde.

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  •  mkurzmann
29.1.2025 8:46  (#4)
Wir haben das Thema Sicherheitenwechsel gerade vor Kurzem mit der BA diskutiert - bei uns war das nicht möglich. Bei einem Verkauf der Immobilie 1 muss der bestehende Kredit und im Grundbuch eingetragene Kredit getilgt werden.

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  •  meursault
29.1.2025 8:52  (#5)

zitat..
thez schrieb: Deine Aussage, dass sie unbelastet ist basiert schonmal an der Anname, dass der Übertrag möglich ist.

Richtig, Immobilie1 ist nicht stand heute unbelastet, sondern wäre im hypothetischen Fall, dass der Übertrag möglich wäre, nach dem Übertrag unbelastet.
 

zitat..
thez schrieb: Alex aka @speeeedcat kann es sicherlich beantworten aber ich glaube es wurde hier in anderen Threads schon ein paar mal erwähnt, dass eine Übertragung auf eine andere Immobilie nicht möglich ist. Der Kreditvertrag wurde für eine gewisse Immobilie, Bewertung etc. abgeschlossen. Wenn das so einfach möglich wäre dann schließt jeder einmal mit 20 Jahren einen Kredit zu besten Konditionen ab und zieht ihn immer weiter mit  
Also es klingt verlockend und den Gedanken hatten mehrere Leute wohl schon ist aber denke ich nicht möglich.

Ich habe die von dir erwähnten Threads über die letzten Jahre verfolgt und soweit ich es im Kopf habe, war in keinem dieser Fälle der Kauf der neuen Immobilie ohne Neufinanzierung/ Zwischenfinanzierung möglich. Ich kann mir vorstellen, dass dieser Faktor den Unterschied macht, oder auch nicht. Deswegen meine Frage an die Experten.


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  •  Notausgang
  •   Silber-Award
29.1.2025 9:09  (#6)
Ich glaube das Thema kann man ganz leicht klären wenn man nur die jeweiligen Interessen betrachtet.

Ihr wollt den alten Kredit mitnehmen weil die Zinsen viel niederiger sind als die aktuellen Zinsen.

Die Bank hat aus dem gleichen Grund ein hohes Interesse daran, aus dem (aus Perspektive der Bank) "schlechten" alten Kredit auszusteigen bzw. einen neuen Kredit zu höheren Zinsen abzuschließen.

Ein Austausch der Sicherheiten wäre nur mit Zustimmung der Bank möglich, eine entsprechende Vertragsklausel zu euren Gunsten wird es nicht geben. Aus welchem Grund sollte die Bank zustimmen?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
29.1.2025 10:53  (#7)

zitat..
meursault schrieb: Mir geht es in erster Linie darum, ob und wenn überhaupt welche Möglichkeiten es gäbe, den alten Kredit weiterhin zu behalten und für die Finanzierung der neuen Immobilie zu verwenden.

Den alten Kredit zu behalten und einer neuen Immobilie zu "widmen" ist bei der bank99 derzeit ausgeschlossen. Eine kreative Alternative wäre eine Simultanhypothek - diese ist dort zwar auch "in Arbeit", wird aber noch eine Weile dauern.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Forderungseinlösung (die sehr vereinzelt angeboten werden) durch eine neue Bank. Dies würde aber voraussetzen, dass die neue Bank sehr verkürzt dargestellt den bestehenden Vertrag/die bestehende Forderung 1:1 übernimmt (was schon alleine angesichts der unterschiedlichen Zinssituation mehr als unwahrscheinlich ist).

Somit aus meiner Sicht:

zitat..
meursault schrieb: Wir kaufen die neue Immobilie aus den Eigenmitteln (keine Finanzierung notwendig)

ist natürlich möglich

zitat..
meursault schrieb: Der laufende Kredit bleibt bestehen, aber die Bank steht nicht mehr im Grundbuch für Immobilie1, sondern Immobilie2. (Wert von Immobile2 > Wert von Immobilie1. Es sollte somit nicht daran scheitern, dass die Besicherung für die Bank passt)

ist aus den o.a. Gründen derzeit nicht möglich

zitat..
meursault schrieb: Wir verkaufen Immobilie1, die zu diesem Zeitpunkt unbelastet ist

ist natürlich auch möglich


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  •  axeldb
29.1.2025 11:53  (#8)

zitat..
thez schrieb:

Deine Aussage, dass sie unbelastet ist basiert schonmal an der Anname, dass der Übertrag möglich ist.

Alex aka @speeeedcat kann es sicherlich beantworten aber ich glaube es wurde hier in anderen Threads schon ein paar mal erwähnt, dass eine Übertragung auf eine andere Immobilie nicht möglich ist. Der Kreditvertrag wurde für eine gewisse Immobilie, Bewertung etc. abgeschlossen. Wenn das so einfach möglich wäre dann schließt jeder einmal mit 20 Jahren einen Kredit zu besten Konditionen ab und zieht ihn immer weiter mit  
Also es klingt verlockend und den Gedanken hatten mehrere Leute wohl schon ist aber denke ich nicht möglich.

Also meines Erachtens sollte es schon möglich sein, aber die Bank muss zustimmen. Wenn die neue Immobilie vom Risiko her geringer ist (und wertvoller), und sie den Kredit abgesichert hat, sollte sie durch den Wechsel keinen Nachteil haben. Ob sie in der Praxis momentan machen (B99 scheinbar nicht), kann ich nicht beurteilen. 

So ist es z.B. auch möglich eine Immobilie inkl. Kredit zu verkaufen bzw. den Kredit auf den Käufer zu übertragen - aber auch nur wenn die Bank (und der Käufer) zustimmem.

Man sollte außerdem prüfen, ob man die Eintragung mit geringeren Kosten auf die neue Immobilie übertragen kann (wenn man bei der gleichen Bank bleibt).


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  •  meursault
29.1.2025 19:03  (#9)
Danke sehr für die Antworten.

Für mich ist die Situation klar. Unser Vorhaben ist vielleicht in der Theorie möglich, aber in der Praxis sehr schwierig und mit Bank99 aktuell gar nicht möglich.


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  •  speeeedcat
29.1.2025 20:18  (#10)

zitat..
meursault schrieb: Mir fällt nur folgende Möglichkeit ein:

* Wir kaufen die neue Immobilie aus den Eigenmitteln (keine Finanzierung notwendig)
* Der laufende Kredit bleibt bestehen, aber die Bank steht nicht mehr im Grundbuch für Immobilie1, sondern Immobilie2. (Wert von Immobile2 > Wert von Immobilie1. Es sollte somit nicht daran scheitern, dass die Besicherung für die Bank passt)
* Wir verkaufen Immobilie1, die zu diesem Zeitpunkt unbelastet ist

Ich hätte 2 Fragen an die Finanzierungsexperten und an die Community:

* Ist es überhaupt so möglich, wie ich es oben beschrieben habe?
* Gibt es andere Möglichkeiten auch?

Kurz und prägnant:

Nein, dieser angedachte, nur für den Kunden vorteilhafte Sicherheitentausch mit Übernahme Altkredit mit nicht mehr ansatzweise erzielbaren Fixzinskonditionen auf eine neue Liegenschaft ist nicht möglich.



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  •  vlzivo
30.1.2025 20:34  (#11)
Hab eine halb offtopic Frage:

Angenommen ich habe einen Kredit von 400k laufen, habe bereits 150k zurück gezahlt. Gleichzeit ist der Wert der Immobilie auf 600k gewachsen. 

Im angelsächsischen Raum gibt es den Begriff redraw, also die Ausnutzung des bereits zurück bezahlten Betrages mindestens zum ursprünglichen Kreditbetrag bei gleichen Konditionen. 

Gibt es das in AT AT [Außentemperatur] auch, wenn ja bis zu welcher Höhe: alter Wert, aktueller Wert? 

Und könnte man damit dann auch wieder nur Immobilien als Investition kaufen oder auch andere Dinge?

Lg
vlzivo

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  •  thez
30.1.2025 20:43  (#12)
Auch wieder eine fantasievolle Vorstellung. Einen Immobilienkredit zu 1% aufnehmen, ein paar Jahre zurückzahlen und dann wieder auf den Ursprungsbetrag aufstocken und daraus einen "Konsumkredit" machen zu 1% emoji Man lernt hier auch nie aus.

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
30.1.2025 23:00  (#13)
Redraw gibt es üblicherweise auch im angelsächsischen Raum nur bei variabler Verzinsung und nur in Höhe geleisteter Sondertilgungen und da kann es auch für beide Seiten sinnvoll sein (auch wenn es in AT AT [Außentemperatur] nicht üblich ist). Bei einer Fixverzinsung in einem geänderten Zinsumfeld macht das natürlich für keine Bank Sinn, nirgends auf der Welt.

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