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Betonwände verpfuscht

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  •  Daniel81
15.8. - 16.8.2021
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Hallo,

wir befinden uns gerade mitten im Rohbau und ein paar Probleme mit den Kellerwänden (Beton).
Es handelt sich um eine Hanglage wo man unten in die Garage einfährt und um sich im Kellerbereich und in der Garage das Verputzen der Wände zu sparen haben wir Sichtbeton bestellt.
Nun ist die Qualität meilenweit von "Sicht" entfernt (Rauhe Flächen, Nester unter den Fenstern, usw.) . Der Bauleiter hat es sich angesehen und miente das müsse mit dem Betonlieferanten noch geklärt werden wer dafür aufkommen muss, aber wsl wird Betonkosmetik gemacht oder gespachtelt.
Eine Wand wurde einseitig geschalt und zum betonieren an die Kellerwand + Dämmung des Nachbars angespreizt. Nun habe dich bemerkt das diese zusätzlich noch nach aussen hängt (noch nicht genau gemessen, aber ca. 3-4 cm auf 3,3 m höhe).
Rechnung habe ich natürlich für den Abschnitt auch schon bekommen und würd nun gern wissen was die Norm zu so einem Schiefstand sagt bzw Baumängel  usw.
Die Baustelle wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und es sind 2 Leute von der Baufirma ständig da, Rest sind Helfer und ich persönlich die ganze Zeit.
Bringt es etwas die Rechnung "unter Vorbehalt" zu zahlen bzw ist hier ein Abzug ( und in welcher Höhe) angebracht?

  •  Benni41
16.8.2021  (#1)
Hi,

ich kann dir mal meine Erfahrung aus dem Tiefbau berichten. Wir hatten eine Baustellen mit einer Unterführung mit einem ähnlichen Thema. Mit dem Beton hat viel nicht gepasst, auch hier war die diskussion war es der Beton oder der Einbau. Ich war nicht direkt dran beteiligt, aber es war sogar das Thea Abbruch im Raum. 

Fakt ist aber für eine neuerreichtung hat keiner die Zeit ausserdem sind die Folgekosten fast nicht kalkulierbar. 

"Unter Vorbehalt"
bringt aus meiner Sicht nichts, hatte diese Wörter mal in einem Juristischen Seminar bei dem Thema "Annahme von Lieferungen". Wenn du Zahlst, hast du gezahlt. Würde aber auf jedenfall eine Mängelprotokoll erstellen und es schriftlich übermitteln. Ich nehme mal an die Baufirma bleibt ja wieterhin im Vertrag für den Rohbau, damit ist bis zur Schlussrechnung noch vieles möglich. 

Trotzdem würde ich vermutlich mit einen Abzug Zahlen, würde das aber vorher absprechen. Ist ein ganz schwieriges Thema (leider) wenn die Fronten sich verhärten, sind diese schwer wieder zu bügeln. Aus dem Bauch würde ich dem Baumeister von dir aus 80% anbieten und ihn Fragen ob das für ihn passt. Damit hat er seine Ausgaben drinnen und er wird den Beton vermutlich auch erst bezahlen wenn das Thema geklärt ist. 

Normen gibt es zu Sichtbeton ganz genaue, kenne ich jetzt aber nicht im Detail. Aber wenn der Baumeister Sichtbeton anbietet, sollt er diese haben, vielleicht kopiert er dir diese sogar. Damit ihr besser drüber disuktieren könnt. 
Schlußendlich wird es aber darauf hinauslaufen, dass er sie dir Saniert, du eventuelle einen Abzug geltend machen kannst und bei großbaustellen würde vermutlich eine verlängerte Gewährleistungsfrist ausgemacht. Auf diese würde ich auch bestehen. Nur Falls die Betonspachtelarbeiten Risse bekommen.

Das mit der Wand zum Nachbarn ist aus meiner Sicht das größte Thema. Ich glaube mal gehört zu haben Grobputz hat 1cm toleranz auf 1m. Damit wärst mit 3 cm auf 3 m eventuell sogar in einer Norm, wobei fraglich ist ob das in die gleiche Richtung geht. Ich hoffe du bekommst hier eine qualitative Antwort von jemanden anderen. Da dies ja auch Thema werden könnte wenn dein Nachbar mal bei dir anbauen will. 

Also sorry, ist nur mal ein grobes Bauchgefühl und hoffe du bekommst Antworten mit harten Fakten, aber dachte, vielleicht hilft zumindest mal eine 2te Meinung. 

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  •  Benni41
16.8.2021  (#2)
https://www.tugraz.at/fileadmin/user_upload/Institute/BBW/images/Publikationen/sichtbeton/Regelwerke.pdf
Hier mal etwas, dass ich gefunden habe. Da sind zumindest die Normen angeführt und es ist eine erste Lektüre. 

Die Richtlinie ist mit € 70 auch günstiger als die Norm. 
https://www.bautechnik.pro/Shop/artikel?IDArtikel=3137555a-4825-4714-be28-37d03dfdd896

Aber ob dir das hilft weiß ich nicht, du könntest vermutlich genau schauen ob er alle Schritte richtig gemacht hat. Ob aber die Norm oder Richtlinie genau vorschreibt wieviele Nester sein dürfen weiß ich nicht.

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