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Unabhängig von deiner Frage: Warum musst DU seine Hecke auf deiner Seite schneiden? Eigentlich ist ER in der Pflicht. Hast du mit deinem Nachbarn mal darüber gesprochen? Schneidet er die Hecke selbst oder ist ein Unternehmen zugange? |
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Das halte ich auch für einen riesen Blödsinn! Wie kommst du dazu, das zu machen? |
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Bezüglich möglicher Schäden an der Thujenhecke: Pass auf, dass Dir da nicht etwas angehängt wird, was Du nicht verursacht hast. Wenn Du Dich mal bewusst umschaust, wirst Du kaum irgendwo eine solche Hecke finden, in der nicht bereits einzelne Pflanzen abgestorben sind. Die Thujen sind ein Opfer des Klimawandels, in unseren Breiten ist es ihnen mittlerweile zu warm. Wenn Du auf Deinem Grundstück einen Zaun austellst, der allen Vorgaben entspricht, kann es Dir meiner Einschätzung nach wurscht sein, ob das für die Thujenhecke des Nachbarn ein Problem ist oder nicht. Hätte er sie halt nicht so knapp zur Grenze gepflanzt. |
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Weil es keine Handhabe gibt! Siehe hier: https://konsument.at/geld-recht/nachbarschaftsrecht-884#:~:text=Denn%3A%20Ein%20Heckenbesitzer%20ist%20nicht,beziehungsweise%20bis%20zum%20Zaun%20zusammenstutzen. |
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Alles klar. Dann kannst du genau bis zur Grundgrenze auf deiner Seite auch eine Grabenfräse benutzen. Dass zufällig genau die Wurzeln der Thujen auf deiner Seite gekappt werden ist dann halt Pech. (Wenn man auf Nachbarkrieg aus ist.) |
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§ 422 ABGB ist die relevante Gesetzesgrundlage, unabhängig vom Bundesland. |
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Also was ist jetzt die Antwort auf die konkrete Frage von @mpreis76?? Abschneiden von Wurzeln und Ästen - danach wurde ja nicht gefragt! |
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Nix. (Aber ich gehe auch davon aus, dass der Schaden hier billigend in Kauf genommen werden würde, was der Einsatz einer Grabenfräse ebenso verursachen würde.) |
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Der Zaunbau wird vermutlich auf die Wurzeln Auswirkungen haben, daher ist der Paragraph relevant. Implizit doch. |
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Na dann muss ich zitieren: Es geht also NICHT um die Frage, wie sich die Bauausführung an sich (Fundament graben und Wurzeln abschneiden usw.) auf die Pflanzen auswirkt, sondern es geht ihm um mögliche Folgeschäden NACH Errichtung der Mauer infolge herabgesetzter Durchlüftung und Beschattung. Die Frage war: "was wäre, wenn es solche Folgen gäbe?". Das hat nichts mit § 422 zu tun. Die Frage ist also: 1. Sind solche Folgeschäden überhaupt zu erwarten? 2. Und wenn ja, gibt es dafür eine Haftung des Bauwerkseigentümers? 1 |
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Sorry für OT OT [Off Topic]: Mit deiner Meinung bist du leider komplett am falschen Dampfer. Die lieben Nachbarn sind da leider NICHT in der Pflicht ausserhalb der Grundstücksgrenze zu schneiden. Unser Nachbar hat 80cm von der GG entfernt einen 12m hohen und 6m breiten Ahorn (plus eine 14m hohe Tanne, die quasi in den Ahorn reingewachsen ist) stehen mit Ästen, die mehr als 3 Meter zu uns rüber hängen. Letztes Jahr haben wir den Baum auf unsere Kosten (mehrere hundert Euro) schneiden lassen - er hat sich - trotzdem wir ihn gefragt haben - mit keinem Cent beteiligt - er hat uns nach dem Schneiden sogar noch 2 Äste, die zu ihm gefallen sind rüber geworfen. :) Vom Laub möchte ich gar nicht sprechen, davon kommt jedes Jahr aufgrund des Westwindes von diesem Baum ca 90% zu uns rüber und das sind MASSEN - auch da zahlt mir niemand die Arbeit und die Entsorgung. Zum Thema: Sofern die Betonwand die Thujen nicht komplett beschattet und beim Bau die Wurzel nicht beschädtigt werden, werden sich an einer eingewachsenen und vermutlich schon mehrere Jahre bestehenden Thujenhecke keine gravierenden Schäden zeigen. Steht jedoch die Betonwand im Süden/Westen und die Thujen (oder Sträucher) werden an vielen Stunden des Tages stark beschattet, dann wird sich schon zeigen, dass die Hecke auf der Seite der Wand nicht mehr so gut wächst und grün ist. Ist bei uns im Garten nicht anders - wir haben einen Sichtschutz im Westen und davor eine Blühhecke, die sich davon nur mäßig begeistert zeigt. Zudem beschattet uns auch noch ein anderer Nachbar mit seinem mittlerweile mehr als 3m hohen Nussbaum (gesetzt 20 cm von der GG entfernt) die Hecke. Ich kann demnach deinen Ärger verstehen, wir sind leider auch von solchen Nachbars-Pflanzen umgeben, nur würde leider auch eine Betonwand in unserem Fall nichts bringen. |
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...kann nur aus eigener Erfahrung sprechen...Tuje vom Nachbarn jetzt ca. 5m hoch und 20m lang und ragt schon beträchtlich zu uns herüber (noch in einem Teil des Gartens der für uns nicht so relevant ist - Wiese wächst dort halt auch nur sehr spärlich - hier ist durch die Dauerbeschattung eher Moos). Dieses Unding zu schneiden geht nur mehr mit Hebebühne/Leiter und Motorsäge - aber wie schon ein Vorredner erwähnt hat - in den letzten Jahren lässt das Wachstum nach und viele Stellen sind schon braun/abgestorben - denke das Thema wird sich in 5-10 Jahren von selbst erledigt haben, nur frage ich mich - wer zahlt für die Entsorgung (dem Besitzer ist sein Hecke komplett egal - der nutzt das Anwesen nur als Zweitwohnsitz - leider hat er zu meinem Vorschlag dem "Kahlschlag" noch nicht zugenickt) - aber ich weiß wie es ist ist so ein Unding im Garten zu haben. Frage mich echt was in manchen Köpfen so vorgeht die ihre Sträucher cm genau auf Grenze pflanzen - vielleicht gibt es ja diesbezüglich mal eine Gesetztesänderung - zum Thema Nussbaum "Aufpassen" - aus 3m werden in wenigen Jahren 10-15m und das Laub des Nussbaumes sollte auch besser entsorgt werden da es nur schwer kompostierbar ist... |
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Das ist mir leider klar, nur gibt es da leider nix zum "aufpassen", der Nachbar ist wie der andere Nachbar nicht daran interessiert seinen Baum im Zaum zu halten. Sprich: Bald haben wir dann nicht nur im Westen, sondern auch noch im Süden so ein Ungetüm stehen, direkt an der Grundgrenze. Der Blick ins Grüne ist gesichert, nur halt bald komplett ohne Sonne, wenn´s so weitergeht :). |
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Darf ich fragen, warum? Wenn die Hecke an der GG auf öffentlichen Grund raussteht (zB einen Gehsteig), wird auch der Grundstücksbesitzer in die Pflicht genommen. Wenn der Besitzer der Hecke die Hecke so nah an die GG setzt, muss er sicherstellen, dass er sie auch schneiden kann. Normalerweise hat man doch einen Abstand von 80-100cm einzuhalten, oder? Ich kann ihn zum Schneiden ja gerne auf meinen Grund lassen, aber zusammenräumen darf er selbst. Wie komme ich dazu, SEINE Hecke zu pflegen? Am Ende hab ich noch den Scherm auf, weil ich vielleicht falsch geschnitten habe und seine Hecke eingeht? Nein - diesen Schuh würde ich mir nicht anziehen lassen. |
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Weil das nun mal im Gesetz steht, ob sinnvoll oder nicht, ob zeitgemäß oder nicht, es ist halt so. Weil das extra geregelt ist wegen der Verkehrssicherheit. Da heißt es u.a. "Zustimmung der Straßenverwaltung" innerhalb von gewissen Abständen. Ich finde es in Anbetracht von immer kleiner werdenden Grundstücken auch nicht fair für denjenigen, der einen großen Baum über die Grenze gewachsen bekommt. In der Zeit als das ABGB entstand hat aber auch niemand 500 m² kleine Grundstücke besessen, sodass es über Jahrzehnte nicht so tragisch war. Ich hatte selber eine Reihe von wild aufgegangenen Bäumen direkt an der Grundgrenze, die zuvor eine Bauernwiese nicht gejuckt haben. Irgendwann wurde eine Eiche zum Problem bei den neu bauenden Nachbarn und sie haben mich freundlich gefragt wie sehr ich daran hänge. Kurze Zeit später hab ich ihn umschneiden lassen und selbst aufgearbeitet, weil ich den ungeliebten Eichelmist am Rasen auch nachvollziehen kann. Sie haben sich mit einer Süßigkeit bedankt, so kann es auch gehen. |
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Okay, dann stehts halt im Gesetz. Kannte ich so nicht. Meine Eltern haben selbst eine 25m lange Thujahecke an der GG stehen. Einmal im Jahr kommt der Gärtner und schneidet diese wieder schön in Form und natürlich auch beim Nachbarn drüben. Wir informieren ihn, wann es soweit ist und das wars dann auch schon. Wenn ICH eine Hecke pflanze, dann sollte sie auch von MIR gepflegt werden. Aber Anstand kann man sich nicht kaufen. |
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Hallo mpreis76, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Betonzaun vor Hecke des Nachbarn stellen |
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So sehe ich das auch, das Gesetz halt nicht. Und das gilt. |
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Genau das ist das Problem, bei uns ist es ein dicht bebautes Gebiet mit Grundstücksgrößen von 500-700m². Und wenn du auf einer Grundstückbreite von 18 Meter einen Baum mit 6-8m Breite stehen hast, der 12-14 Meter in die Höhe ragt und das sogar auf 2 Seiten, dann hört sich der Spaß auf. Nur leider ist mit beiden Nachbarn nicht zu reden, wir haben es schon versucht. Man bekommt höchstens patzige Antworten a la "die Sommer werden immer heißer, seien Sie froh über den Schatten" oder "das Laub können Sie ja zum Mulchen verwenden" und "Der Baum war vor Ihnen da!". Nur dass ich mit der Masse an Laub den halben Ort versorgen könnte. Wollen wir mal gar nicht sprechen von unseren Regenrinnen, die jeden Herbst total verstopft sind, unserem Glasdach, wo man das Glas vor lauter Blättern gar nicht mehr sieht und natürlich von Pool, der mit Blättern überdeckt ist - 99% sind das Blätter vom Nachbarn, die der Westwind zu uns rüber weht, während sein Grundstück blätterfrei bleibt. Es wäre schön, wenn es ein Gesetz gäbe, dass das verbietet, das gibt es nur leider nicht. Nein, leider. Bei uns in der Siedlung wurde der Anstand mit Grundstückskauf und Hausbau irgendwo abgegeben. |
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Hier wäre der Gesetzgeber dringend gefordert, solchen (im wahrsten Sinn des Wortes) Auswüchsen Einhalt zu gebieten. Es kann doch nicht sein, dass jemand einen Baum so pflanzt, dass dieser zu wesentlichen Teilen auf das Nachbargrundstück ragt und zur Beeinträchtigung wird für diesen? Gebäude an der Grundstücksgrenze dürfen maximal 3m Schattenwurf zum Nachbarn erzeugen, für Gartenzäune und Hecken gibt es Grenzen hinsichtlich der Höhe. Aber bei Bäumen ist alles wurscht?!? Bei solchen Nachbarn, die auf ein halbwegs normales Verhältnis ohnehin sch....n, würde ich alles, was an Ästen oder Wurzeln über die Grundstücksgrenze ragt, radikal kappen. Und was das Laub und den Westwind betrifft: Ich würde bei jedem Ostwind eine ordentliche Laubparty machen, damit der Nachbar auch was hat von seinem Baum und seine Beete mulchen kann. So ganz nach dem Motto "für den Ostwind kannst Du ja genauso wenig wie er für den Westwind". 🤮 1 |
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gibt es die? Mir wären hier keine Grenzen bekannt? |
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Das sagt sich so leicht: wie willst du das machen bei einem Baum mit 12x6 Metern? Noch dazu verbietet uns der Nachbar sein Grundstück zu betreten und auch auf den Baum darf niemand klettern. Da musst du mit Leitern in 10 Metern Höhe riesige Äste schneiden, die dann volles Karacho auf das eigene Grundstück donnern. Haben wir letztes Jahr machen lassen, es war die Hölle. Dazu kommen die Kosten von 600-800 Euro inkl. Entsorgung von einem lokalen Gärtnerunternehmen. Naja und heuer hat der Baum wieder voll ausgetrieben und in 2 oder 3 Jahren werden sich die Äste wieder auf unsere Seite neigen. Unter dem Ungetum hat der Nachbar Thujen gepflanzt 😂, die nur leider sehr schlecht aussehen, da sie weder Wasser, noch Licht bekommen. Rechts neben dem Ungetüm wachsen noch 2 Bäume. |
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