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hallo - soweit ich weiß, musst du arbeiten auf der nachbarseite bekannt geben (frist ist ein paar wochen) dann muss er dich rüber lassen.
wem gehört der provisorische Zaun? auf welcher seite steht er? hunde fallen und einen speziellen punkt, dh wenn dort keine zaun wäre und der nachbar hat hunde dann muss ER einen zaun errichten. da du aber den zaun machst, würde ich den nachbar dies so sagen und ob er in dieser zeit die Hunde nicht frei laufen lassen kann auf seinen grund, lg johannes |
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welcher nachbar bist du und was genau hast du vor? - http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetfaq/InternetFAQFrageSuchenListe.jsp?ThemaDropdown=27&rbArea=both&searchValue=Zaun&rbApproach=anyword&cmdOk=Recherche+starten
der punkt ist: wenn der nachbar schon eine abgrenzung gemacht hat und auch noch der zur abgrenzung verplichtete nach §858 abgb ist, hat er seiner verpflichtung genüge getan und müsste das nicht unbedingt dulden, wennst mehr mehr oder weniger unnötig baust. http://www.bauordnung.at/oesterreich/oberoesterreich_bauordnung.php die duldungspflichten sind in der oö bauordnugn in §15 geregelt, die ausnahmen von der bewilligungspflicht von eingrenzungen in bestimmten ausmaßen eh bei den faq des landes bzw. in §24 bauordnung ausgenommen. 1 |
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Also ich bin der linke Nachbar, somit verantwortlich für den Zaun.
Mein Grundstück wird ca 60cm aufgeschüttet, daher ist der aktuelle, provisorische Zaun (vor ca 11 Monaten vom Nachbarn wegen seiner Hunde errichtet) nicht geeignet. (Maschendraht mit Kunststoffpfosten ca. 40cm eingeschlagen) . Mir gehts vor allem um die Grabarbeiten auf seinem Grundstück, damit ich die Schalung für das Fundament aufbauen kann. Darf ich zur Not auch ohne die Zustimmung des Nachbarn 0,6m Breite abgraben, wenn ich danach den ursprünglichen Zustand wieder herstelle? (§15/6 sollte dies sein) . THX!!! |
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ohne zumindest vorheriger schriftlicher abklärung durch den - baureferenten der gemeinde UND das zuständige bezirksgericht würde ich keine maßnahmen ohne zustimmung des nachbarn ergreifen. wenn auch im dann ggf. notwendigen baurechtlichen verfahren der nachbar unterliegt, kann er immer noch im zivilrechtlichen besitzstörungsverfahren probleme machen - es sei denn, dieses ist informiert. |
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....warum immer so negativ??? (Nachbar unterliegt; Probleme im zivilrechtlichen Besitzstörungsverfahren..)
Die Praxis sieht doch so aus (ich kann da jetzt schon rund 30 Jahre zurückblicken): - Eine Bauführung an der Grundgrenze und die damit notwendige Grundinanspruchnahme beim Nachbarn geht in der Regel reibungslos über die Bühne (wenn man vernünftig miteinander kommuniziert). - Nur in einem sehr geringen Prozentsatz gibts Probleme und verweigert der Nachbar die Zustimmung zur Grundinanspruchnahme - wenn er das tut, ist (weitgehend ident mit NÖ) gem. § 15 Abs. 5 OÖ Bauordnung halt ein Antrag zu stellen und die Baubehörde verpflichtet dann mit Bescheid den Nachbarn. Dann muss er es dulden und das war´s. Zu den konkreten ursprünglichen Fragen: zu Punkt 1: die Inanspruchnahme ist zulässig und erzwingbar, wenn und soweit sie notwendig ist. Gem. § 15 Abs 4 OÖ Bauordnung musst du den Nachbarn von der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstückes mindestens vier Wochen vorher unter genauer Angabe der Art und Dauer der beabsichtigten Inanspruchnahme schriftlich verständigen. Das war´s im Normalfall. zu Punkt 2: Wenn da ein provisorischer Zaun steht, der vorübergehend weg muss, dann hast du dessen Entfernung durchzuführen (der Nachbar wurde davon ja verständigt - siehe Punkt 1.) und anschließend diesen Zaun genauso wieder herzustellen. "Provisorisch" spielt hier keine Rolle! Beschädigungen hast du vollwertig zu reparieren oder zu entschädigen. zu Punkt 3: Antwort ist "JA". Du bzw. deine Bauführung ist Verursacher der "Lücke" in Nachbars Zaun. Daher hast du für diese Zeit auch für eine entsprechende und geeignete Ersatzeinzäunung für Nachbars Hunde zu sorgen. Nochmals zur zivilrechtlichen Seite der Geschichte: trotz sehr langer praktischer Erfahrung sind mir Besitzstörungsklagen praktisch nicht untergekommen. Lief immer alles im Verwaltungsverfahren und wurde auch über dieses gelöst. 1 |
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THX für die Antworten. Jetzt bin ich gut vorbereitet für die 0,001% Wahrscheinlcihkeit dass der Fall eintreten würde!!!! |
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@karl10: - dann darf ich mich in deinen 30 jahren erfahrung als erster fall eines von einer besitzstörungsklage betroffenen eintragen? cool, mal erster zu sein. die story mit meiner nachbarin sollte ja schon bekannt sein - ist mittlerweile auch ausgesucht höflich zu mir... |
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creator nix gegen dich, aber ich bin froh nicht dein nachbar zu sein und dich nicht privat zu kennen.
wenn du nur zur hälfte so tust wie du hier empfiehlst, dann ist dein bezirksgericht eh ausgelastet. was ich damit sagen möchte, man kann sich oftmal auch was ausreden ohne gleich zu klagen. mit dem nachbarn vorher aussprechen, schriftlich informieren, baugenehmigung und geht schon. wenn man ned gerade einen sturschädl oder juristen als nachbar hat, sollte das normalerweise problemlos funktionieren. |
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@humi - tjo leider haben manche leute aber einen quoten-deppen als nachbarn...da hilft nur mehr das vorgehen wie creator geschildert hat...die leute werden dann echt handzahm...alles andere verstehen die scheinbar eh ned...
@karl10 danke für deine ausführung...wirklich interessant.. so long sheep |
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@humi: da fällt mir schiller ein - nur zur erinnerung: die dame hat aus prinzip einwendungen gegen die bauvorhaben aller nachbarn gemacht, um nix zu verpassen. das war mir bekannt und mein grundstück dementsprechend billig. bei mir wollte sie dann auch noch ein wegerecht oder geld. bei der bauverhandlung ist sie mit ihren einwendungen abgeblitzt, ich hab' unter rechtsmittelverzicht zu bauen begonnen und 2 tage danach war die besitzstörungsklage samt baustopp wegen hangrutschgefahr da - eben weil gerichte nix prüfen müssen. ein telefonat mit dem gerichtspräsi samt ausführungen zur amtshaftung und gefährdung und ich durfte weiterbauen, musste aber trotzdem das gerichtsverfahren mit der ziemlich unfähigen (und nach rüffel vom präsi sogar halbwegs freundlichen) richterin abhandeln... sowas macht keinen spaß, trotz ersparnis und glotz-faktor der nachbarn... |