Ich habe für mein neues Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, eine zur Eigennutzung und zwei zur Vermietung, nun meine erste Betriebskostenabrechnung erstellt. Lange habe ich mich eingelesen und hoffentlich gut darüber informiert, was genau hineinfließen darf, was nicht und eigentlich sollte es auch klar erscheinen. Jedoch bin ich mir nicht bei allen Punkten sicher und wollte deshalb zur Sicherheit nochmals bei euch Experten nachfragen, bevor ich diese fehlerhaft an meine Mieter aussende. Hier eine kleine Übersicht, welche Posten in die Betriebskostenabrechnung bisher eingeflossen sind:
- Müllentsorgung
- Versicherungen (z.B. Gebäudeversicherung mit Glasbruch, Sturmschäden, Feuerschäden)
- Wartung, Pflege und Reinigung der allgemeinen Flächen wie z.B. Stiege, Eingangsbereiche und Freiflächen inkl. Schneeräumung, Bestreuung und Betreuung der Zufahrt zum Haus, des Erschließungsganges sowie des Gehsteiges, Mistkübel rausstellen
- Kleinreparaturen (Sanierungsaufwand ist als Gesamtaufwand unter € 500,--) je Schadensfall, wobei sich diese Maßnahme auch im Hinblick auf ein attraktives Erscheinungsbild ergeben kann
- Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie Reinigung an allgemeinen Gebäudeeinrichtungen, wie z.B. Hebeanlage, Heizungsanlagen, Satellitenanlage, Lüftungsanlagen, Brandschutz sonstiger Leitungen sofern diesbezüglich keine ausdrückliche Kostentragungspflicht mit dem Mieter vereinbart ist"
- Laufende Grundsteuer
- Allgemeinstrom (Außenbeleuchtung, Hebeanlage, Torantrieb)
- Wasser- und Kanalgebühren
- Heizungskosten
Bei einem Punkt bin ich mir jedoch sehr unsicher bzw. skeptisch und das ist das sogenannte "Verwaltungshonorar" oder auch "Verwaltungskostenpauschale" genannt. Wortwörtlich wird dieser Posten von der Arbeiterkammer z.B. so definiert "Die Auslagen für die Verwaltung des Hauses einschließlich der Auslagen für Drucksorten, Buchungsgebühren und dergleichen (Mietvertragserrichtungskosten und anderes): Dafür darf je Kalenderjahr und Quadratmeter der Nutzfläche des Hauses der Betrag, der dem jeweiligen Kategorie A-Mietzins entspricht, verrechnet werden. Dies unabhängig davon, ob die Kosten für die Verwaltung des Hauses tatsächlich höher oder niedriger als dieser Pauschalbetrag sind und ob der/die Hauseigentümer/-in die Verwaltung des Hauses selbst durchführt oder sie einer professionellen Hausverwaltung übergeben hat. Verwaltungskostenpauschale seit: 01.01.2015: 3,43 Euro pro Quadratmeter"
Darf ich als Vermieter diese "Verwaltungskostenpauschale" von meinen Mietern innerhalb der Betriebskostenabrechnung verlangen? Ich habe auf einer anderen Homepage gelesen, dass die z.B. nur bei Vermietungen von Geschäftslokalen erlaubt sei und nicht bei Wohnungen, deshalb meine momentane Unsicherheit. Danke für eure Rückmeldungen vorab