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Ohne die Sbg. BauO zu kennen, würde ich meinen: Wenn der Technikschacht ein eigenes Bauwerk ist, müsste er meines Erachtens bewilligungspflichtig sein. Ist er im (ohnehin bewilligten) Keller integriert, dann nicht. |
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es geht in dem Fall um einen direkt an den Pool angeschlossenen Technikschacht.
Die Salzburger Bauordnung lässt sich zu dem Thema Pool leider gar nicht aus, sowas kommt darin nicht vor |
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In diesem Fall rate ich dir, schriftlich beim Amt der Sbg.Landesregierung als Bauaufsichtsbehörde eine Rechtsauskunft einzuholen. Schildere den Sachverhalt (ev. auch mit Plänen) ganz genau.
Schriftlich deshalb, weil du dann auch wirklich was in der Hand hast. Die Behörde ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Es kann natürlich sein, dass die Auskunft nicht sehr klar ist. Aber zumindest hast du dann einen Ansatzpunkt, um nachzuhaken. |
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Relativ komplizierte Bauordnung habts ihr daPool oder Schwimmbecken kommt in den bewilligungs-/anzeigepflichtigen Verfahren gar nicht mal vor - aber auch nicht in den anzeigefreien
Aber ein Bau lt Definition ists auch nicht, da keine Aufenthaltsmöglichkeit für Personen gegeben ist - jedoch stellt der Technikschacht ein Bauwerk dar, weil es kraftschlüsig mit dem Untergrund verbunden ist und die Errichtung (wenn auch nur sehr eingeschränkt) bautechnischer Kenntnisse bedarf... Wie in dem alten Thread angemerkt ist das in einigen anderen Bundesländern besser / eindeutiger geregelt... Aber der Vorschlag von kech, schriftlich anzufragen und eine Antwort (natürlich auch schriftlich) abzuwarten ist in diesem Fall die sicherste Variante... ng bautech |
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Danke für euer Feedback, genau das ist ja mein Problem.
In den ersten Einreichplänen war das nie ein Thema, ist weder als Nebenanlage gezählt worden noch als irgendwas. Dort war der Schacht nördlich vom Pool eingezeichnet, bei der Detailplanung vom Pool sind wir aber draufgekommen, dass er an der Südseite besser aufgehoben wäre, weil dort Skimmer und alles sitzen. Vor dem Beginn haben wir auch mit der Behörde sämtliche Änderungswünsche besprochen und diese sollten kein Problem darstellen, auch das Verschieben des Technikschachts an eine andere Position. In einer ersten bautechnsichen Beurteilung der Änderungspläne wurde das Thema auch nicht erwähnt, erst jetzt ist hier plötzlich Unklarheit entstanden, weil wir damit über die Baufluchtlinie ragen. Leider habe ich keine schriftliche Antwort bekommen mit der Betründung, daher wollte ich halt mal rausfinden, welche Möglichkeiten es gibt. Das Potential hier reicht ja von unterirdischem Gebäude bis hin zur eingeschossigen Nebenanlage. In der Nachbarschaft stehen teilweise die kompletten Pools fast an der Grundgrenze. lg, Chris |
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Na wenn das so ist... - Dann beruf dich aufs Ortsbild und weis mal drauf hin, dass die Umgebung dadurch nicht beeinträchtigt wird (in Hinsicht auf die Baufluchtlinie) ng bautech |
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Im Vergleich dazu NÖ: Wasserbecken sind bis 50 m³ bewilligungs- und anzeigefrei. DAzu gehören auch alle Anlagen und Einrichtungen, welche in baulichem UND funktionellem Zusammenhang mit dem Wasserbecken stehen. D.h. der Technikschacht beim Schwimmbecken unter 50m³ ist jedenfalls als Teil des Schwimmbeckens bewilligungs- und anzeigefrei |
Na, das ist sicher kein geeignetes Argument. Die Kriterien für Bewilligungspflicht oder nicht sind sicher andere. Muss man vom Salzburger BAurecht ableiten. Anfrage an die Baurechtsabteilung des Landes ist ein guter Tipp.
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@Karl10 - So war's von mir auch nicht gemeint, ich wollt nur andeuten, dass er das Pool lagemäßig außerhalb der Bauflucht dahingehend argumentieren könnte - unabhängig von Einreichverfahren oder Bauanzeige.... |
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@Karl10 - Danke für den Hinweis mit den zugehörigen Anlagen und Einrichtungen, den hatte ich aus der NÖ-Bauordnung nicht herausgelesen, ist auf jeden Fall ein gutes Argument.
Dass der Vorschlag von bautech mit dem "ist so üblich" sich schwer argumentieren lässt ist klar. |