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Hm. Mal ne Milchmädchenfrage: wie soll denn an den Kanal angeschlossen werden - geschieht ja normalerweise bei Keller/BoPla Erstellung - wenn es keinen Kanal gibt? Das würde auch heißen, dass es bis zur Fertigstellung (üblicherweise ziemlich zeitgleich mit dem Einzug) kein Klo (und kein fließendes Wasser???) gibt?! Oder verstehe ich das falsch? Jedenfalls... so ein Haus ist für mich dann nicht "fertig"... |
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Ich seh ja ähnliche Probleme und bin deshalb auch sehr unzufrieden... Der Kanal von uns soll bis an die Grundgrenze verlegt werden, nach der Fertigstellungsmeldung wenn der Kanal von der Gemeinde aus gemacht wird, wird angeschlossen - so die Auskunft. Bei uns gibt es sowieso keine Ortswasserleitung, Wasser haben wir also in jedem Fall vom eigenen Brunnen. Aber kein "normales" Klo bleibt. Reinhard |
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Normalerweise regelt man die hier auftretende Problematik im Gespräch und vereinbart eine Vorgangsweise, der ganz einfach bloß Handschlagqualität zugrunde liegt und das war´s. Denn rein rechtlich ist die Sache eher schwierig. Allerdings scheint dein Herr Bürgermeister ein ganz besonderer Schlaumaier zu sein und es scheint, als ob man ihm nicht wirklich trauen könnte. Unabhängig von rechtlichen Aspekten (komme ich noch dazu) ist der Vorschlag, du machst zuerst die Fertigstellungsanzeige und dann macht die Gemeinde den Kanal, inakzeptabel. Ich würde darauf nicht eingehen, denn ich kenn das: da hat dann der Bagger einen Defekt und die Baufirma grad soviel zu tun und was weiß ich was und dann wartest du Wochen, wenn nicht Monate mit fertigem Haus auf den Kanalanschluss. Und außerdem: du hast gar keinen Rechtsanspruch, dass dir die Gemeinde einen Kanal bis direkt vors Haus legt. Sie tuns in der Regel, weil sie ja wollen, dass man dort baut und die Bevölkerung wächst und dass jemand nicht gerade geringe Einmündungs- und Benützungsgebühren zahlt. Aber den Kanal bis zu deinem Haus rechtlich zu erzwingen, ist nicht wirklich realistisch. Daher bin ich wieder beim erwähnten "Gespräch", mit dem das Problem zu lösen sein wird. Es scheint jedoch, dass man diesem Bürgermeister da schon mit etwas Nachdruck entgegetreten wird müssen und nicht alles, was ER vorgibt, schlucken muss. Leider habt ihr offensichtlich schon bisher etwas zuviel nachgegeben. Z.B. Bezahlung der Aufschließungsabgabe. Warum habt ihr das Grundstück zum Bauplatz erklären lassen?? War nicht notwendig! Die Bauplatzerklärung kann auch erst im Baubewilligungsbescheid erfolgen und erst DANN darf die Aufschließungsabgabe vorgeschrieben werden. Was habt ihr eigentlich in eurer Einreichung hinsichtlich Abwasserbeseitigung angegeben? Anschluss an den (entfernt liegenden) Kanal? Also als Teil EURES Projektes? Oder habt ihr einen Anschluss angegeben, den es gar noch nicht gibt?? Das dürfte dann eigentlich gar nicht bewilligt werden. Hinsichtlich der Fertigstellungsanzeige wiederum kommts darauf an, was wurde wie bewilligt? Du kannst eine (gültige) Fetigstellungsanzeige nur machen, wenn das Bauwerk so ausgeführt wurde, wie geplant und bewilligt. Hast du in der Bewilligung den Anschluss an den jetzt bestehenden Kanal drin, dann musst du den auch gemacht haben, um sie abgeben zu können. Dann braucht dir die Gemeinde aber keinen Kanal mehr zu machen! Rein rechtlich ergibt sich also eine schwierige Situation für dich – und somit komme ich wieder zurück: Gespräch suchen und eine möglichst verbindliche, einvernehmliche Lösung suchen. Erscheint dir das nicht möglich, oder hast du Zweifel, ob die Gemeinde einhält, was sie verspricht, dann wirst du leider ein Risiko eingehen müssen. |
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Hallo Karl, danke für deine Antwort! Mit den zwei Herren der Baubehörde der Gemeinde hatte ich ja alles vereinbart und auch schon besichtigt. (Wir haben sogar schon vereinbart, dass wir EVN und Telekom-Kabel im gleichen Schacht mitverlegen können, war alles sehr angenehm). Ist das "Allgemeinwissen" die Gemeinde muss den Kanal bis an die Grundstücksgrenze legen also nicht ganz richtig? Wir haben die Bauplatzerklärung direkt nach dem Kauf auf unser Ansuchen hin gemacht, da der Einheitssatz für die Aufschließung erhöht wurde und wir uns damit ~2000€ gespart haben. Die Gemeinde ist uns damals (vor ca. 1/2 Jahr) sogar noch recht entgegen gekommen um alles noch zeitgereicht erledigen zu können. Im Einreichplan ist vor unserem Haus ein Putzschacht eingezeichnet und ein Pfeil mit dem Text "Anschluss an öffentl. Kanal", genaueres gibts hier nicht. Das heißt auch, ich kann die Fertigstellungsmeldung eigentlich nicht vor Anschluss ans Kanalnetz machen, weil ich den Anschluss ja im Plan stehen habe. Ein Gesprächstermin mit dem Bürgermeister steht ganz oben auf der Liste für Montag. Kontakt hatten wir bisher immer nur mit dem Bauamt - sehr guten und hilfreichen! Persönlich kennen wir den Bürgermeister noch nicht, seine Frau aber schon ganz gut und hatten bisher auch eine sehr freundliches Verhältnis. Sie wohnen nur einige Häuser weiter von unserem Bauplatz in einer ganz kleinen Ortschaft. Schönes Wochenende allen, Reinhard |
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Sollte der Bürgermeister nicht einsichtig sein und irgendwelche Spielchen spielen, dann würde ich das politisch angehen. Geht zum Chef, zur Chefin der größten Opositionspartei, dem größten Kritiker des BM, und beschreibt ihm/ihr Eure Situation. Der/die kann das bei einer Gemeinderatssitzung/Stadtratssitzung zum Thema machen. Und dann kann er sich ja rechtfertigen, der Herr BM. Das ist doch skurill - Leute zum Hausbau "anlocken" und dann im Regen stehen lassen... Obwohl, irgendwie kann ich mir das gar nicht vorstellen. Er profitiert doch von Euch, einmal als Hauptwohnsitzer und einmal als potentielle Wähler... Wäre auch ein interessanter Fall für den Volksanwalt. Also, lasst euch nicht ver*rschen. |
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wir (oö.) haben die halbe straße aufgraben müssen um anzuschließen. von der gemeinde wurde allerdings ein schacht an geeignter stelle hergestellt. |
ja ist leider so. ||
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Wenn es nur Regen wäre! Da gehts ja um den Kanal, dagen ist Regen ja erfrischend Aber eine Frechheit ist das scho Aufschließung ist zu bezahlen aber erfolgen tut sie nicht |
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Ich wäre vorsichtig, das sollte doch lieber der letzte Ausweg sein. Lieber Gespräch suchen mit Wassermeister der Gemeinde, Amtsleiter, Bürgermeister usw. Besser hartnäckig und freundlich zeigen, dass man sich als abgabenzahlender Bürger nicht als Bittsteller behandelen lässt sondern es eine faire Übereinkunft benötigt. Ich weiß, das ist manchmal schwierig - vor allem wenn ein Bürgermeister ein "besonderer Kapazunder" ist. Dennoch würde ich zuerst alle diplomatischen Wege freundlich probieren. |
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Wir haben nächste Woche einen Termin beim Bürgermeister und ich bin eh optimistisch, dass wir uns brauchbar einigen können! Ich geb euch dann Bescheid was sich ergeben hat. Reinhard |
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Kurzes Update: Es wird grundsätzlich alles wie geplant (vielleicht jetzt um 2-4 Wochen verzögert) gemacht. Unser Bürgermeister wollte uns nicht jetzt schon die Kanalanschlussgebühr und im weiteren auch die laufenden Kosten vorschreiben müssen. Ob das genau der Grund war, oder er uns besser kennen lernen wollte, oder ob er sicher gehen wollte, dass wir auch bauen - k.A. - aber egal. Das Gespräch war sehr angenehm und hat sich auf jeden Fall sehr ausgezahlt. Lg, Reinhard |
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Warum versuchen die Gemeinden/ Bürgermeister immer wieder, die Bürger so zu täuschen und irrezuführen? Weil sie offensichtlich glauben, dass der normale Bürger eh keine Ahnung von alldem hat und der Gemeinde alles widerspruchslos abnehmen muss?? Die Abgabenschuld für die Kanaleinmündungsabgabe entsteht mit Abgabe der Fertigstellungsanzeige für dein neues Haus!! Ist also Blödsinn, was er da sagt und KEIN Argument für sein Verhalten. |
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Danke für den Hinweis! Ich glaub es ging ihm in Wirklichkeit eher ums besser kennenlernen und sicher gehen, dass wir auch wirklich bauen (und fertig werden ;) ) Reinhard |
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in welchen bezirk liegt die Ortschaft bzw in welcher Gemeinde? Lg |
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Wer wirklich interesse daran hat, dem gebe ich gerne per PN weitere Infos. Lg, Reinhard |