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Blower Door Test die 2te

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  •  luki

20 Antworten 20
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hab folgende frage. bei unserem NEH ist der abgang zum keller im vorraum integriert. die Hülle des Hauses hält laut Herstellerangaben einem Blower Door Test Stand. Meine Frage nun: welche Auswirkungen hat die tatsache der Kellerstiege im Vorraum. wirkt sich das sehr negativ aus. und wenn ja was unternehm ich dagegen ?

  •  klje
29.8.2004  (#1)
kein Problem - Das Luftvolumen der Stiege wird bei der Volumensberechnung dazugerechnet und mitgemessen. Die Kellertüre sollte dicht sein.

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  •  luki
30.8.2004  (#2)
@klje - das heißt eine dichte kellertür und das wars. genügt als kellertür eine normale zimmertür mit gummiabdichtungen in der zarge ? natürlich muss diese auch unten abgedichtet sein. oder gibts da was spezielles ?

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  •  harald
30.8.2004  (#3)
@luki - hab weiter unten bereits einige Fragen zu BDT formuliert. Nun hab ich mich bei einem Prüfer selbst kundig gemacht: bezüglich der Türen: eine normale Zimmertür genügt nicht. Ebenfalls unzureichend ist eine herkömmliche Brandschutztür trotz Gummidichtung. lt. Prüfer gibt es spezielle Türen, die Luftdicht sind, jedoch ein x-faches kosten. Er sagte mir, im Normalfall werden diese Türen für den Test abgeklebt, er vermerkt dies im Prüfbericht. Eine Nachprüfung gabs seines Wissens noch nie.

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  •  Lehmi
31.8.2004  (#4)
NÖ Luftdichtheitstest gemäß EN 1382 - Teile 1
Lieber Harald,
Punkt 5.1.2 Teil 1 der EN13829: Normalerweise umfasst der zu untersuchende Gebäudeteil alle absichtlich beheizten, gekühlten oder mechanisch belüfteten Räume.
Punkt 5.1.2 Teil 3: Falls der Zweck der Messung im Erfüllen von Rechtsvorschriften besteht und der zu untersuchende Gebäudeteil in diesem Gesetz nicht festgelegt ist, ist er nach 1) festgelegt.
Und hier ist der Punkt, in den Richtlinien ist nicht festgeschrieben, daß nur der Wohnraum gemessen werden muß.

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  •  Lehmi
31.8.2004  (#5)
NÖ Luftdichtheitstest gemäß EN 1382 - Teil 2
Im Mehrfamilienbereich steht (entweder das gesamte Gebäude oder Wohnungsweise) messen.
Der Punkt ist, ist die Kellertüre nicht dicht (Prinzipiell "wurscht"), wird der Keller mitgemessen, mit all seinen "Schwachstellen" für den Häuselbauer.
EN13829 Teil 5.2.2: Alle absichtlich vorhanden äußeren Öffnungen des zu untersuchenden Gebäudes werden geschlossen. Für Verfahren A (Gebäude im Nutzungszustand) werden keine weiteren Maßnahmen getroffen, um die Luftdichtheit zu verbessern.

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  •  Klaus
31.8.2004  (#6)
macht ja Sin´n so - Wie die nicht absichtlichen Öffnungen die du ja kontrollieren kannst, die sind nun mal da. Und das ist auch ein eventuell undichter Keller. Aber wenn der gut gemacht ist, sollte der doch fast Dichter als die Gebaudehülle sein. Enss ein Schalbetonkeller ist ist er das in jedem Fall (es sei den der Fenstermensch hat gemurkst).

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  •  Lehmi
31.8.2004  (#7)
NÖ Luftdichtheitstest gemäß EN 1382 - Teil3
EN 13829 5.2.3 Heizungs- Lüftungs- und Klimaanlagen
Die Luftduchläße von mechanischen Lüftungsanlagenteilen werden abgedichtet. Andere Lüftungsöffnungen werden für die Zwecke von Verfahren A geschlossen (nicht abgedichtet).
Das heißt für die in der Praxis, deine 4 Brandschutztüre müssen nicht Dicht sein, wenn der Raum dahinter Dicht ist (ist er in der Praxis meist nicht).
In der Praxis wird die Brandschutztüre, obwohl lt. EN 13829 nicht zulässig, abgeklebt.

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  •  Lehmi
31.8.2004  (#8)
NÖ Luftdichtheitstest gemäß EN 1382 - Der Punkt ist, das Schwachstellen bei Messungen der Passivhäuser früher nicht vorhanden waren (Dachbodentreppen, Brandschutztüren in Garagen, in Erdkeller, Kellerabgänge,...).
So wird momentan bei einigen Punkten "geschummelt", bis sich vom Planer bis zum Handwerker die Voraussetzungen für die Luftdichtheit "herumgesprochen" haben.
- oder bis von den Gutachter der DONAU-UNI die ersten "Schummler" aufgedeckt worden sind.

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  •  Lehmi
31.8.2004  (#9)
Und das mit dem dichten Keller - Es gibt Elektro-, Wasser-, Heizungs- und Telefondurchbrüche, Kamine, Kaminputztürl,.... Sie alle sind potenzielle Schwachstellen, nicht nur die Kellerfenster

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  •  luki
31.8.2004  (#10)
@ Lehmi - hi lehmi, du scheinst dich ja recht gut damit auszukennen. also folgende info. 1. der keller wird weder mitgeheizt noch mitbelüftet. wie schauts jetzt aus ? und 2. ist ein dichtbetonkeller bei entsprechend guter ausführung dicht? ich glaube nämlich, dass die fenster z.B. nicht dicht sein werden, oder ?

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  •  harald
1.9.2004  (#11)
@Lehmi - Danke für Deine ausführliche Infos. Eines ist mir noch unklar: weiter oben schreibt klje etwas von einer "Volumensberechnung". Du schreibst "...wenn der Raum dahinter dicht ist...". wie verhält sich das aber mit der Volumensberechnung. Der Raum dahinter würde darin fehlen. Interessieren würde mich der Sinn der Volumensberechnung ohnehin. Nach meinem Verständnis blase ich das Haus bis zu einem definierten Druck auf und messe nach einer bestimmten Zeit den vorhandenen Druck. Volumen egal?

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  •  Lehmi
1.9.2004  (#12)
zu Luki und Harald - -wird nicht belüftet und beheizt - dann wird er nicht mitgemessen.
-Dichtbetonkeller ist Dicht bis auf ev. Durchdringungen wie oben beschrieben.
-es wird nicht der Druck gemessen, sondern der Volumenstrom der für die Aufrechterhaltung dieses Drucks notwendig ist, dafür braucht man das Nettovolumen des zu messenden Gebäudes.
- ... wenn der Raum dahinter Dicht ist,ist der Raum hinter deinen Brandschutztüren Dicht, spielt die "undichte Türe" keine Rolle.


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  •  harald
2.9.2004  (#13)
Nettovolumen - Danke für die ausführlichen Infos, Lehmi! Ich denke, Du führst selbst Messungen durch. folgendes ist mir noch unklar. Wie messe ich das Nettovolumen? ich hab Dachschräge, Mansade und natürlich jede Menge sonstige komplizierte Formen (Kachelherd, Stiege, usw., Möbelstücke?). Rechnet dies der Messbeauftragte im zuge der Messungen oder macht es Sinn, dies bereits vorher selbst auszurechnen?

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  •  klje-öee
3.9.2004  (#14)
Objektdaten - Fensterlaibungen, Türauslässe, Möbel, Kachelöfen und Stiegen werden nicht berücksichtigt. Dachschrägen, Gauben usw. müssen ab- bzw. dazugerechnet werden. Die Objektdaten (Nettogrundfläche u. Innenvolumen) sind bauseits vorzubereiten. Die Berechnung kann auch auf der Baustelle durchgeführt werden, ist aber extra zu bezahlen.

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  •  Lehmi
5.9.2004  (#15)
Ergänzung - Mein Kollege, Karl hat die Volumensermittlung bereits ausführlich beschrieben; eine kleine Ergänzung dazu, Unterzüge, sichtbare Sparren, etc. werden bei der Berechnung nicht abgezogen.
Für die Überprüfung durch die Donau-Uni sollte die Volumensermittlung nachvollziehbar dokumentiert werden, unter Angabe der Quellen für die Maße.
- So, und nun gutes gelingen. -

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  •  klje
13.9.2004  (#16)
Abgehängte Decke - Vor der Montage von abgehängten Decken (Holz, Gips usw.) muß unbedingt die Rohbaudecke verputzt oder zumindest vewrspachtelt werden. Bei der Luftdichtheitsmessung waren bei den eingebauten Leuchten (Spots) große Leckagen meßbar.

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  •  klje
13.9.2004  (#17)
Abgehängte Decke - Vor der Montage von abgehängten Decken (Holz, Gips usw.) muß unbedingt die Rohbaudecke verputzt oder zumindest vewrspachtelt werden. Bei der Luftdichtheitsmessung waren bei den eingebauten Leuchten (Spots) große Leckagen meßbar.

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  •  klje
21.9.2004  (#18)
Durchbrüche - wie Zählerkästen, Fenster und Türen, die die luftdichte Putzschicht durchbrechen, unbedingt vor der Montage vollständig bis zur Rohdecke herausputzen.

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  •  Ludwig
22.9.2004  (#19)
Gupskartonplatten - Bei meinem Holzfertigteilhaus, wird in 2 Wochen auf den Keller aufgestellt, soll der Blower Door Test gemacht werden. Wann soll geprüft werden? Vor Ort kommt 60 mm Styropor drauf. Rigipsplatten raumseitig sind bereits werkseitig montiert.

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  •  klje
22.9.2004  (#20)
Dampfbremse hinter den Gipsplatten? - Wurde eine Dampfbremse vorgesehen? Wie werden die Ecken abgedichtet? Werden die Holzriegelelemente auf ein Dichtungsband gesetzt?
Für die Luftdichtheitsmessung müssen Fenster und Türen montiert sein, die Luftdichtheitsschicht (Dampfbremse oder Innenputz) fertiggestellt sein.
klje@aon.at

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