Hallo,
lt. steiermärkischem Baugesetz ist in §4 Absatz 13 ein Bauwerk wie folgt definiert:
13.
Bauliche Anlage (Bauwerk): eine Anlage, die mit dem Boden in Verbindung steht und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind.
Eine Verbindung mit dem Boden besteht schon dann, wenn die Anlage
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durch eigenes Gewicht auf dem Boden ruht oder
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auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder
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nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden;
Erfüllt eine Böschungsmauer aus Löffelsteinen, die auf einem Schotterstreifen (kein Beton irgendwo) steht diese Voraussetzungen? Bautechnische Kenntnisse sind für das Übereinanderstellen von Steinen ja nicht wirklich erforderlich.
Falls von Belang: Höhe ca. 95cm
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