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T30 - Hallo Wolfi701! Solltest Du in NÖ bauen ist § 18 NÖ Bautechnikverordnung maßgeblich, welcher in Abs. 1 besagt, dass Zugänge zu nicht ausgebauten Dachräumen brandhemmende (= T 30)Abschlüsse haben müssen. Abs. 2 normiert zwar eine Ausnahme, wenn ohne brandhemmendem Abschluss trotzdem die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist, diese konkrete Frage kann allerdings nur die Baubehörde abschließend (am besten schriftlich = Haftungsfrage im Brandfall) beurteilen. LG Lorenz. |
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T30 - Hallo Lorenz!
Wie sieht das aus in Oberösterreich aus? Danke Wolfi |
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T30 - Oberösterreich - leider keine Ahnung, aber die für Dich zuständige Baubehörde wird´s sicher wissen. LG Lorenz |
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