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Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich hatte mal eine Kundschaft da spielte es eine Rolle wie man den Raum im Einreichplan nannte. Sprich, steht dort "Heizraum" oder wirklich "Technikraum"? Weil bei Technikraum war es egal, bei Heizraum eben nicht. Ob das jetzt wirklich stimmt kann ich dir jetzt nicht 100% sagen. |
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Genauso war es bei uns, war auch als Heizraum im Einreichplan bezeichnet, weil eben die WP WP [Wärmepumpe] drinnen steht. War natürlich nur Formsache den Namen zu ändern. Früher war es so, dort wo die Wärmequelle ist, ist der Heizraum. Ob die Gastherme in einen Heizraum muss, oder eh auch in einen TR platziert werden kann, entscheidet wahrscheinlich der Rauchfangkehrer. |
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Genauso war es bei uns, war auch als Heizraum im Einreichplan bezeichnet, weil eben die WP WP [Wärmepumpe] drinnen steht. War natürlich nur Formsache den Namen zu ändern. Früher war es so, dort wo die Wärmequelle ist, ist der Heizraum. |
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Blöde Frage, ist da ein Unterschied zwischen Gastherme und Brennwerttherme? |
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Im Einreichplan steht bei uns keines von beiden. Der Raum ist nur als "Keller" bezeichnet. |
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Heute habe ich folgende Antwort der Baupolizei erhalten: Laut OIB Richtlinie 2 ist eine Brandschutztür erforderlich, für Räume mit erhöhter Brandgefahr (Heizraum, Abfallraum, Brennstofflager). Ein Raum ist erst dann ein Heizraum, sofern darin (OIB 2/ Pkt. 3.9.4): (a) Feuerstätten zur Erzeugung von Nutzwärme für die Raumheizung bzw. Warmwasserbereitung mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW, oder (b) Feuerstätten für feste Brennstoffe mit automatischer Beschickung. stehen. Somit wäre in meinem Fall kein Heizraum und somit auch keine Brandschutztür notwendig. |