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Waraus leitest du ab, dass dein Gebäude in die Gebäudeklasse 2 fällt? |
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Habe ich daraus abgeleitet, weil bei der Dachbodentreppe EI2-30 steht... bei GK1 hätte ich ja gar keine Anforderung an einen Brandschutz nehme ich mal an..... Nach mehreren rechechieren sollte aber mein Gebäude, da freistehend, aber GK1 sein.. nur welche Bestimmungen hat man da in NÖ, lt. meiner Info ist das von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und mMn will da keiner eigentlich hingreifen von den Gemeinden?? |
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Na, da zäumst du das Pferd von hinten auf. Wer hat das für die Dachbodentreppe entschieden bzw. verlangt?? In kurzen Worten: Wenn dein Gebäude der Gebäudeklasse 1 entspricht, dann gibt es keine brandschutztechnischen Anforderungen an die oberste Geschoßdecke. Steht eindeutig in der OIB Richtlinie 2. Und diese Richtlinie haben sowohl NÖ wie auch alle anderen Bundesländer übernommen. Somit gibts da zwischen den Bundesländern kaum Unterschiede. Wo wollen die Gemeinden da "nicht hingreifen"?? |
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OK, auf dieses Ergebnis bin ich jetzt eigentlich auch gekommen... leider ist es im EP eingetragen. Aber wenn es lt. GK nicht erfoderlich ist, kann es ja die Baubehörde (Gemeinde) ja auch nicht als Auflage voraussetzen nehme ich mal an |
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