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Zumindest für den Energieausweis ist die BGF ganz klar nur für den konditionierten Bereich heranzuziehen. Hier wird auf die ÖNORM B 1800 verwiesen. Ob es sich für die Gebäudeklassen ev. anders auswirkt, kann ich dir leider nicht verlässlich beantworten. |
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Was willst du von der BGF herleiten bzw. Was mit dem Ergebnis tun? Sehe eine Tendenz das wir dann im Baurecht Unterforum landen, also könnte die Angabe des Bundesland hilfreich sein. |
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ad rabaum & Fadergeschmack: Herzlichen Dank! Wäre für die Gebäudeklasse interessant, denn wenn Gesamtkomplex inkl. der nicht-konditionierten Gebäude über 400m2, dann benötigt die GK2 andere Materialien für den Brandschutz lt. OIB. Bundesland NÖ |
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Da du von Brandschutz redest, nehme ich mal die OIB RL RL [Rücklauf] 2, Thema Brandschutz vom Mai 2023 an. Ich hab mal kurz die Wörtersuche nach "400" laufen lassen und nur 4 Treffer erhalten. Davon ist der einzige singemäß passende der Unterpunkt 3.1.1. unter der Überschrift "3.1 Brandabschnitte". Darin steht folgendes: (Die NÖ Bautechnikverordnung verweist u.a. auf die OIB RL RL [Rücklauf] 2, jedoch kann ich nicht 100%ig sagen, ob nicht zur OIB etwas zusätzlich geregelt wurde bzw. etwas aus der OIB RL RL [Rücklauf] 2 abgeändert wurde.) Im Gegensatz zu deiner Aussage/Annahme, ist bei Pkt 3.1.1. die Netto-Grundfläche amßgeblich und nicht die BGF. Ich denke, dass sich hier auf die Netto-Grundfläche aus der ÖNORM B 1800 bezogen wird. |
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Danke Fadergeschmack, aber ich denke, ich muss meine Frage anders formulieren, denn die hat nichts mit 3.1.1. zu tun. In den RL RL [Rücklauf] ist GK2 mit "insgesamt nicht mehr als 400 m2 Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße" definiert. Ist mit den 400 m2 Brutto-Grundfläche die gesamte BGF oder nur die konditionierte BGF gemeint? |
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