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Budgetüberschreitung [OÖ]

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  •  r3try
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
1.8. - 4.8.2017
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo zusammen,
wir haben einen Planer mit der Planung unseres EFH beauftragt und ihm von Anfang an ein bestimmtes Budget genannt. Wir sind soweit auch mit dem Plan zufrieden, jedoch sehen wir jetzt bei den Angeboten, dass die Kosten rund 40% über dem von uns vorgegebenen Budget liegen, obwohl der Planer uns auf Nachfrage mehrfach zusicherte, dass der Plan so realisierbar sei.

Ein schriftlicher Vertrag besteht leider nicht - dadurch ist auch unsere Budgetgrenze nirgends schriftlich festgehalten - aber im Grunde sollte ja ein mündlicher Vertrag ebenso gültig/bindend sein wie ein schriftlicher (sonst müssten wir ja gar nichts zahlen emoji )

Wie ist hier die rechtliche Lage? Ist der Planer hier in die Pflicht zu nehmen oder ist das "unser Pech"?

Wie würdet ihr hier am besten vorgehen?
Danke für eure Hilfe!

  •  chrismo
3.8.2017  (#1)
Ich würde mal meinen, dass die Planung mangelhaft ist, da das Kostenkriterium nicht eingehalten wurde. Und bei einem Mangel kann man entweder Nachbessern, oder aber eine Preisreduktion vereinbaren. Am sinnvollsten wäre es, dass der Planer die Planung so anpasst, dass eurer Budget eingehalten wird und er natürlich den Aufwand für die Änderungen nicht weiterverrechnet.


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  •  rabaum
  •   Silber-Award
3.8.2017  (#2)

zitat..
r3try schrieb: dass die Kosten rund 40% über dem von uns vorgegebenen Budget liegen


da wärst du ja mit einer Laienschätzung besser dran gewesen. Statt 400k fast 600k in den Kostenvoranschlägen oder wie darf ich mir das vorstellen?
Gewöhn dir das gleich an, alles schriftlich zu machen. Du erlebst sonst noch dein blaues Wunder beim Bauen. Muss ja kein großer Vertrag sein, aber halte ein paar Punkte per Mail fest zB.

Wie beweist du ihm jetzt, dass er nach genau der Kostenvorgabe handeln hat müssen. Letztendlich steht Aussage gegen Aussage und ihr zieht den Kürzeren. Aber du kannst ihm ja 40% weniger bezahlen emoji emoji

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  •  AnTeMa
4.8.2017  (#3)
Kostenüberschreitung - Weise zumindest immer per email auf alle Verabredungen hin.

Ebenso alle Gespräche hinterher per email zusammenfassen mit dem Hinweis, ob ihr das so richtig verstanden hat und er dies ggf korrigieren möchte.

Das kannst du jetzt immer noch machen und auf die ursprüngliche Kostenobergrenze hinweisen.

Auch nachfragen, wie sich euer genanntes Budget von zB 400.000 einhalten läßt- wenn er darauf widerspruchslos antwortet bestätigt er dies immerhin.

Dies ist ohnehin der wichtigste Faktor bei der Planung, sofern es sich nicht um ein Luxusprojekt handelt bei dem nur Gestaltung und/oder Prestige entscheidend sind.

Andreas Teich

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  •  r3try
4.8.2017  (#4)
ja, vielleicht kommt die Lektion gerade noch früh genug - bei den Verträgen für Rohbau etc. gehts dann ja wohl nochmal um wesentlich mehr. In Zukunft wird auf jeden Fall alles schriftlich festgehalten...

Ich habe zwischenzeitlich nochmal mit dem Planer telefoniert und er hat zugesagt gewisse Nachbesserungen (Einsparungen) kostenlos vorzunehmen. Die Einsparungen habe ich in Absprache mit einem Baumeister erarbeitet.

zitat..
rabaum schrieb: Statt 400k fast 600k in den Kostenvoranschlägen oder wie darf ich mir das vorstellen?

ja, so ca.... das gute ist, dass ich eigentlich immer sehr konservativ plane was Budgets angeht und habe bei den Angeboten auch immer mit sehr wenig Eigenleistung geplant - daher wäre wohl auch das mit den 40% mehr im äußersten Notfall stemmbar - aber das ist ja nicht Sinn der Sache dann immer am Limit zu leben.

zitat..
AnTeMa schrieb: Das kannst du jetzt immer noch machen und auf die ursprüngliche Kostenobergrenze hinweisen.
Auch nachfragen, wie sich euer genanntes Budget von zB 400.000 einhalten läßt- wenn er darauf widerspruchslos antwortet bestätigt er dies immerhin.


Super Idee, das werde ich machen. Auch das mit den Gesprächsprotokollen werde ich mir definitiv angewöhnen. Man muss wohl erstmal auf die Schnauze falls um was zu lernen - besser jetzt als später bei den richtig großen Summen... emoji

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