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@energiesparhaus Bitte ins Baurecht verschieben. |
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Verschoben |
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Also prinzipiell gibt es (je nach Bundesland) Regeln wie bei einem bestehenden Haus die Fassade erweitert werden darf (oder halt auch nicht) bzw. wie weit die gedämmte Fassade auf die Straße ragen darf. Generell kann es sich (je nach Bundesland) um ein Vorhaben handeln das anzeige- oder bewilligungspflichtig ist (das heißt bevor mans der Gemeinde gemeldet hat darf eh nichts passieren) Kurz gesagt: ja unter bestimmten Umständen darf der Bürgermeister die Fassadendämmung verbieten. |
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Dazu braucht es etwas mehr Infos. Für mich liest es sich so als würde die Fassendämmung über euer Grundstück hinausragen und das wäre tatsächlich nicht rechtmäßig. Der BGM wird vermutlich deswegen eingegriffen haben. Eine Fassadensanierung generell kann er nicht unterbinden, aber ein Überschreiten der im Bauplan vermerkten Maße schon. |
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Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibts dann noch zusätzliche Einschränkungen - die kommen zwar nicht vom Bürgermeister, werden aber ggfalls von ihm kommuniziert |
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Der Bürgermeister macht sich unter Umständen per Amtshaftung rechtlich belangbar, wenn er bei solchen nicht genehmigten Aktionen einfach nur zuschaut. Wenn zB nicht mehr die Gehwegbreite vorhanden ist, damit man mit Kinderwagen/Rollstuhl ungefährdet den Gehsteig benutzen kann, steht er in der Verantwortung. Aber das Posting des Threaderstellers ist zu kurz, um sich ein Bild über die Sachlage machen zu können. |
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ich denke nicht, dass der TE sich nochmal meldet, er wird wohl einfach über die Grundgrenze gedämmt haben und darf das jetzt alles wegreißen dem Text nach ist der TE wohl allgemein nicht sehr bewandert... |
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Keine Ahnung wie seriös diese Quelle ist, aber ich hätte auch im Hinterkopf gehabt, dass Sanierungsmaßnahmen gewisse Grenzen überragen dürfen: https://www.rechtambau.at/ist-das-ueberbauen-der-grenze-des-nachbargrundes-zulaessig/ Wie das allerdings im Einzelfall ausschaut und welche Rechtssprechung dem zugrundeliegt - keine Ahnung. |
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Das Hauptproblem wird sein, das hier ohne nachzufragen einfach losgebaut wurde - also gleich mal Baustopp ausgesprochen und eine andere Gesprächsbasis im Nachhinein. So weit ich weiß, hat jede Ö - Bauordnung einen Passus, der besagt, das mit gewissen Bauteilen die Bauwiche oder sogar Grundgrenzen (mit Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer) be-/überbaut werden dürfen. Hinsichtlich der Dämmung wäre das der §5 Abs. 6 im Burgenländischen Baugesetz: "Wenn das Ortsbild, die Verkehrssicherheit und die Sicherheit von Personen und Sachen nicht beeinträchtigt werden, kann die Baubehörde für eine nachträgliche Wärmedämmung ein Unterschreiten der in Abs. 1 und 2 angeführten Abstände zu den Grundstücksgrenzen sowie ein Vorspringen über die Baulinie genehmigen. Ortsbild und Sicherheit von Personen/Sachen sollten kein Hinderungsgrund für eine Dämmung über öffentlichen Grund sein. Verkehrssicherheit muss aber gegeben sein - was im Normalfall bedeutet, das nach Aufbringen der Dämmung zumindest 1,25 m an Gehsteig übrig sein sollte - siehe "RVS 03.02.12". Achtung, eventuell gibt es noch örtliche Bestimmungen hinsichtlich der Gehsteigbreite. Ich würde dir nahelegen, mit fachlicher und sprachlicher Unterstützung erneut das Gespräch zu suchen. Vermutlich Bedarfs es hier nur eines förmlichen Ansuchens und einer kurzen Beschreibung über die farbliche Gestaltung. |
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Das ist halt der Punkt, es fehlen hier imho massiv Informationen. Wenn durch die 20 cm Dämmung die "enge Gasse" plötzlich zu eng ist als dass ein Auto sicher durch passt -> Problem Wenn der Gehsteig plötzlich nicht mehr breit genug ist -> Problem Wenn das ganze noch nicht mal angezeigt wurde -> Problem |
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Ich lese gerne in diesem Forum mit und habe auch immer wieder Hilfe bekommen. Bitte unterlasse so unqualifizierte Unterstellungen, das ist hier unangebracht! |
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sehe ich genau so. Ich vermute eher es handelt sich hier um jemanden dessen Muttersprache nicht Deutsch ist oder sogar per google translate den Post erstellt hat. |
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Dann wären die Satzzeichen korrekter gewesen. Ich sehe hier sehr viel Emotion im Spiel, vor allem wenn man guten Glaubens loslegt, weil man denkt man macht mit Dämmung gutes für die Umwelt und der böse Bürgermeister ist nur dagegen. Oder sonst was. Jedenfalls lese ich sehr viel Verärgerung zwischen den Zeilen. |
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