Hallo,
man ist ja von Gesetztes her verpflichtet für ein Bauvorhaben einen Energieausweis vorzulegen. Inwiefern ist man verpflichtet sich an den Energieausweis beim Bauen auch zu halten, sofern keine Förderung beantragt wird? Zum Beispiel man entscheidet sich für (geringfügig) schlechter gedämmte Fenster. Das führt ja unweigerlich zu einer (geringfügig) schlechteren Energiekennzahl. Hast das eine Auswirkung auf die Baubewilligung? Wenn ja, wo steht das (Gesetz, Verordnung)? Gibt es dann die Möglichkeit eines Energieausweiswechsel? Der Einreichplan bliebe ja gleich, d.h. ein Planwechsel wäre ja zu weit gegriffen?
Danke!
Bruce
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