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Burgenland - Treppenbreite, Balkongeländer [W]

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  •  goldmarie75
  •  [W]
  •  [Wien]
22.3. - 24.3.2022
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo, ich hab da mal eine Frage. Wie ist das wenn die Außen-Treppe tatsächlich statt den vorgeschriebenen 100 cm nur 95 cm breit ausgeführt ist? Interessiert das nach Fertigstellung irgendwen? Und beim Balkongeländer, wenn die Löcher im Lochblech breiter als die vorgeschriebenen 2 cm sind (Vorschrift damit das von Kindern nicht als Aufstiegshilfe verwendet werden kann). Ich hätte die Möglichkeit, gebrauchte günstige Ware zu kaufen, die eben nicht ganz der Bauordnung entspricht, einerseits weil die Regeln früher anders waren, andererseits weil die steirische Baubehörde bei dem Geländer nicht genau geschaut hat... 
Vom Gefühl her könnte ich es riskieren, aber es dürfe nicht offiziell aufscheinen und der Planer muss ja die Fertigstellung unterschreiben und der würde für uns ja nicht lügen...

  •  momada
  •   Bronze-Award
22.3.2022  (#1)
suchst du hier ein "gefühls-alibi" für deine Situation oder warum beantwortest du gleich deine Frage selbst im thread??
Du kennst die Vorschriften. Was willste hier hören????

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  •  goldmarie75
22.3.2022  (#2)
Vielleicht stand jemand vor einer ähnlichen Entscheidung und kann mir erzählen wie es ausgegangen ist.

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  •  momada
  •   Bronze-Award
22.3.2022  (#3)
das ist ungefähr wie:
ich bin auch mal mit 1 Promille Auto gefahren und es passierte nichts. Kein Problem.

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  •  GShock
24.3.2022  (#4)
Meine Vorgehensweise wär bei soetwas vorab mit dem sprechen der das Ganze dann auch abnimmt.  Dann siehst du obs da ne Möglichkeit gibt.

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