Hallo, ich hab da mal eine Frage. Wie ist das wenn die Außen-Treppe tatsächlich statt den vorgeschriebenen 100 cm nur 95 cm breit ausgeführt ist? Interessiert das nach Fertigstellung irgendwen? Und beim Balkongeländer, wenn die Löcher im Lochblech breiter als die vorgeschriebenen 2 cm sind (Vorschrift damit das von Kindern nicht als Aufstiegshilfe verwendet werden kann). Ich hätte die Möglichkeit, gebrauchte günstige Ware zu kaufen, die eben nicht ganz der Bauordnung entspricht, einerseits weil die Regeln früher anders waren, andererseits weil die steirische Baubehörde bei dem Geländer nicht genau geschaut hat...
Vom Gefühl her könnte ich es riskieren, aber es dürfe nicht offiziell aufscheinen und der Planer muss ja die Fertigstellung unterschreiben und der würde für uns ja nicht lügen...
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