Einen wunderschönen Tag alle zusammen. Ich habe eine Frage bezüglich vorübergehende Betretung des Nachbargrundstückes. Mein Bauvorhaben ist in der Steiermark, wo ich ein Carport unter 40m² Fläche, nahe der Grundstücksgrenze errichten möchte. Dazu habe ich eine Bauanzeige bei der Gemeinde gemacht und diese hat keine Einwände bezüglich des Bauvorhabens und die Errichtung gestattet. Nun hat der Nachbar mir mitgeteilt, dass ich bzw. Firmen weder während der Baudurchführung noch danach, für etwaige Verputzungs- u/o Streicharbeiten, sein Grundstück betreten dürfen. Meine Frage ist nun, ob es eine Art Duldung von Seiten den Nachbarn gibt, oder ob jede Grundstücksverletzung während der Errichtung des Carports (Betonfundament, Holzkonstruktion, Blecheindeckung) zu einer Besitzstörungsklage führt?
Herzlichen Dank für etwaige Antworten und liebe Grüße
Danke für die Antworten DrShouter, die zuständige Behörde ist dann wohl die Gemeinde/Bauamt oder? Ferlin, das hast du gut erkannt, aber Menschen mit "Komplexen" sind manchmal etwas schwierig. Was heute OK ist kann morgen schon ein Klage einbringen
Sorry, aber wenn es sein Grund ist, gelten auch seine Regeln und die Verhältnismäßigkeit ist für ein nicht notwendiges Carport (stehen die Autos eben nicht überdacht) wohl absolut nicht gegeben, vergrößere doch den Abstand oder Bau kleiner
Das mit der Verhältnismäßigkeit gilt dann wohl immer. Nach deiner Ansicht ist ja kein Carport oder Garage notwenig, oder?
Ja das wird immer ein Streitpunkt sein. Ein Carport kann man ja auch durchaus so bauen, dass man nicht auf den Nachbargrund muss zum bauen., und ein Menschenrecht wird ein Carport eher nicht sein. Zumindest die Benutzung von Fremdgrund für den Bau ist daher sicher ein streitbarer Punkt.
Ich persönlich hätte bei meinem Nachbarn wahrscheinlich Null Thema damit, aber wenn es schwierig ist, mach das Carport halt so dass ihr drüben nix braucht. Wemn es er so will, würde ich ihm halt eine unverputzte Schalsteinmauer vor die Augen setzen und fertig... da kann er sich dann immer noch überlegen ob er es verputzt nicht hübscher fände 😆
.. MalcolmX schrieb: Wemn es er so will, würde ich ihm halt eine unverputzte Schalsteinmauer vor die Augen setzen und fertig...
Boah das ist hart. Ich blicke auch seit 2 Jahren auf eine unverputzte Schalsteinmauer, weil der Nachbar keinen Stress hat das irgendwann fertig zu machen. Ich hab schon überlegt ob ich ihn frage, ob wir das selbst verputzen dürfen 😀
Sorry, aber wenn es sein Grund ist, gelten auch seine Regeln und die Verhältnismäßigkeit ist für ein nicht notwendiges Carport (stehen die Autos eben nicht überdacht) wohl absolut nicht gegeben, vergrößere doch den Abstand oder Bau kleiner
Das ist eine gänzlich falsche Interpretation.
Die Verhältnismäßigkeit bezieht sich nicht auf das Bauwerk, sondern ausschließlich auf die auszuführenden Arbeiten. Zitat aus §36 Stmk.BauG: .......wenn sonst die Herstellungs-, Erhaltungs- und Abbrucharbeiten von baulichen Anlagen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand bewerkstelligt werden können
Natürlich, nur ohne Brandschutzwand wäre die Seite großteils offen geblieben, ist nämlich die Terrassenseite im Süden des Nachbarn. Jetzt muss ich dort eine 10x4m Brandschutzwand hinstellen. Dafür kann ich aber nichts.