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Carport Errichtung | Grünland LFW

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  •  JoDole29
16.4.2020 1
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HAllo zusammen,

wir besitzen eine 2000m2 Grünfläche mit der Wimdmung GLF, also Grünland für Land- und Forstwirtschaft.
Wir selbst betreiben einen landwirtschaftlichen Betrieb und wollen nun Carports errichten, um unsere Einnahmen durch Vermietung von Stellplätzen aufzubessern.

Grundsätzlich ist im Grünland (ohne Spezialwidmung) ja so ein Vorhaben nicht durchführbar.
Anders ist es ja im Grünland Land- und Forstwirtschaft.

Ich stelle mir aber die Frage, ob die Stellplätze in diesem Fall bewilligt werden können.
Unsere Gemeinde war mit der Frage überfordert...

Was ist eure Einschätzung dazu?
Oder habt ihr einen Tipp, an wen ich mich da wenden kann.
Vermutlich wäre dies eine Frage an einen Gutachter der Raumordnung zwecks Einschätzung sinnvoll? Nur wo finde ich den ?;)

Danke euch!
lg Johannes

  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.4.2020  (#1)
Du hast dir die Antwort ja selbst schon gegeben:

zitat..
JoDole29 schrieb: Grundsätzlich ist im Grünland (ohne Spezialwidmung) ja so ein Vorhaben nicht durchführbar.

 Genauso is es. Was soll da an der Grünlandwidmungsart "Land- und Forstwirtschaft" anders sein?? Was soll die Vermietung von Carports bzw. Stellplätzen mit einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zu tun haben??? Richtig: Gar nichts! 
Und somit stehen diese Carports wohl eindeutig im Widerspruch zur Flächenwidmung und sind daher nicht bewilligungsfähig.
Und damit (gemeint: mit einer solch eindeutigen Sach- und Rechtslage) ist deine Gemeinde überfordert?? 


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