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Servus! Also soviel ich weiß, kann der Nachbar auf eine Brandschutzwand verzichten, darf dann selbst aber nur mehr etwas auf seinen Grund hinstellen mit Brandschutzwand. Die 40m2 spielen da keine Rolle, dass gilt auch darunter. |
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Hab da inzwischen etwas selber weiter recherchiert, die Vorgabe kommt aus der OIB Richtline 2 (Brandschutz) und gilt bis 50m², darüber hinaus gelten strengere Regeln. Auf die Wand kann verzichtet werden wenn sichergestellt ist, dass das angrenzende Grundstück garantiert nicht bebaut wird (Verkehrswege) oder sich dort keine Gebäude befinden die Feuer fangen können. => somit hat sich die Frage in Richtung Straße erübrigt. Beim Nachbargrund würde das bedeuten, der Nachbar muss schriftlich(?) zusichern, dass er dort nie was hinbaut und wenn, muss es halt entsprechenden Brandschutz aufweisen. D.h. der Nachbar scheint (bis 40m² und 3m Höhe) jedenfalls kein Einsprchsrecht zu haben, kann aber durch eine Zusage der Nichtbebauung eine geschlossene Wand verhindern sofern von mir offen gewollt. Würde ich persönlich als Nachbar in der Form nicht tun, höchstens in der Art "du darfst vorübergehend auf die Wand verzichten, wenn ich aber was hinbauen will musst du nachrüsten". Was mir noch nicht ganz klar ist, welchen Abstand muss ein Gebäude beim Nachbarn haben, dass eine Feuer nicht übertragen werden kann? Holzcarport vom Nachbarn ist 2m von der Grundgrenze entfernt geplant/teilweise gebaut. Ich vermute stark, der geforderte Abstand wird 4m sein... Mal schauen - ich pack einmal ein Bier am imaginären Zaun aus und frag ob er sein Carport nicht um ein paar m² breiter machen und zusammenbauen will (dann ist die Mauer für beide Pflicht, wir haben aber beide einen Vorteil davon) |
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Ich bin überrascht dass es Abstände von Carports Richtung GG geben soll. Wie viele Carports Grenzen direkte an die GG an? gilt das auch für carports aus stahl? ok - gilt nur für carports ab 15m2 So wie ich die RL RL [Rücklauf] lese ist es egal ob das Nachbargrundstück bebaut ist, es reicht die Möglichkeit. Der Nachbar kann ja bauen wie er will solange die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Theoretisch kann er ja auch ein CP bis an die GG bauen. Die RL RL [Rücklauf] schreibt ja auch von einer künftigen Bebauung. Aber noch eine Anmerkung: in der RL RL [Rücklauf] steht auch, dass wenn aufgrund der baulichen Umgebung eine Brandübertragung nicht zu erwarten ist, die RL RL [Rücklauf] keine Anwendung findet. Kann ein CP aus Alu wirklich brennen?? |
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Ein Alu CP an sich nicht, aber es geht ja um Brandausbreitung, dass das Feuer nicht auf Nebengebäude übertragen wird (30min lang). Und da zählt halt was der Nachbar hinbaut, in meinem Fall ein Holz CP 2m von der Grundgrenze weg (wo er offen lassen darf). Ob diese 2m für die Argumentation "Brandausbreitung nicht möglich" ausreichen weiß ich nicht, ich vermute es braucht 4m (also 2 bei jedem, daher auch diese 2m Grenze). Und ob eine (schriftliche) Vereinbarung ausreicht, dass er hier nichts brennbares hinbaut ist ja auch fraglich. Ich hab mich umgeschaut, es stehen in der Umgebung wenige CP an Grundgrenzen, bei manchen ist die Mauer (halbherzig, Bretterverschlag) umgesetzt, bei anderen nicht. Die große Frage ist ja auch eher was (und wann) das genehmigt wurde und ob die Brandschutzmauer nicht einfach weggelassen wurde. Letzteres wird bei uns in der Gemeinde keinen stören solangs am Papier korrekt dargestellt ist, nur wenn dir ein Auto im CP abfackelt und das Nebenhaus mit in Flammen aufgeht gibts halt Erklärungsbedarf bei der Versicherung. |
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Hallo MPP33, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Die Überdachung eines Stellplatzes mit eknem CP aus Alu erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Brandübertragung? Irgendwie habe ich da wohl einen Knopf. |
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Vermutlich weil die Flammen nicht mehr ungehindert nach oben können sondern sich dann quer aufs Nachbargrundstück ausbreiten (entlang des Dachs vom Carport) |
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