Direkt an unser Haus schließen mehrer Grünland gewidmete Flächen an (diese gehören alle uns) Wir
würden jetzt gerne auf diesem Grünland ein frei stehendes Carport bauen. Probleme mit der zustimmung von Nachbarn dürfte es keine geben da alle angrenzenden Flächen uns gehören.
Leider hatte unser Bauamtsleiter auf der Gemeinde selbst keine Ahnung ob das möglich ist.
.. Nicky schrieb: Probleme mit der zustimmung von Nachbarn dürfte es keine geben da alle angrenzenden Flächen uns gehören.
Diesen Hinweis kannst gleich wieder vergessen, weil es darauf überhaupt nicht ankommt.
Abgesehen davon kannst das Carport im Grünland vergessen, weil es dort nicht zulässig ist.
Dass ein Bauamtsleiter das nicht weiß bzw. darüber erst nachdenken bzw. nachfragen muss ist ein Armutszeugnis. Ich hab normal sehr viel Verständnis für die MitarbeiterInnen in den Bauämtern und halte mich da mit Kritik meist zurück; aber das ist eine so eindeutige, grundsätzliche und klare Angelegenheit - da dürfte es eine solche Unsicherheit nicht geben!
Raumordnung ist Landessache, um welches Bundesland geht es, NÖ? Weiters ist die Frage, welche Grünlandwidmung genau hier vorliegt. In NÖ ist zB. eine Bebauung für Land- und Forstwirtschaft bei entsprechender Grünland-Widmung zulässig (vgl. §20 NÖ Raumordnungsgesetz 2014). Ein Carport für das Einfamilienhaus halte ich auch für ausgeschlossen in NÖ.
Mach eine Pergola(die ist erlaubt) und gib ein einfaches Dach drauf, zB Wellplexiglas. Zu aller Not musst du u.U. das Dach wieder entfernen.
mfg
Sektionschef
HmmMal schauen was unser Bauamtstyp heute sagt.
Das Carport soll ja dann als Heuraufe für Pferde dienen. Wenn es groß genug wird dann evt noch als kleiner zusätzlicher unterstand
Meines Wissens nach gehört die Pergola zur Gartengestaltung und ist bewilligungsfrei. Darf halt nicht gedeckt sein, darum nur mit einem billigen Plexiwelldach oder Trapezblech decken, welches man zur Not auch schnell wieder entfernen kann.
mfg
Sektionschef
somit für NÖ:
NÖ BO 2014 §17
Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls
Punkt 9 - die Errichtung und Aufstellung von Hochständen, Gartengrillern, Spiel- und Sportgeräten, Pergolen, Marterln, Grabsteinen und Brauchtumseinrichtungen (z.B. Maibäume, Weihnachtsbäume);
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.