Ich hätte auch eine Frage bzgl. Ortsbildgutachter und Bewilligungsfreie Bauvorhaben.
Bundesland: STMK
Lt. Ortsbildgutachter ist das geplante Carport/Schutzdach optisch zu "wuchtig" und zu hoch.
Das Carport fällt genau unter die Kategorie "Bewilligungsfrei" lt. Stmk. Baugesetz
- unter 40m2
- Carport ist zu 50% offen (ausreichend lt. Ortsbildgutachter)
- ans Haus/Attika der Eingangsüberdachung "angedockt" (ist ja lt. STMK. Baugesetz erlaubt)
- außerhalb der Baugrenzlinien (auch in Ordnung, da das Schutzdach keine Gebäudeeigenschaften aufweist)
- Bebauungsplan hinsichtlich Carport auch in Ordnung.
kann ein Ortsbildgutachter dieses bewilligungsfreie Bauvorhaben aus subjektiven Befindlichkeiten ablehnen?
oder kann man es errichten da es ohnehin bewilligungsfrei ist?
@Karl10- Danke für die Infos, der Ortssachverständige war bei der Besprechung bez. anderer Themen dabei.
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