Hallo an alle also komme aus Nö, und spiele mit dem Gedanken ein Carport zu errichten. Soll direkt neben dem Haus sein und bis zur Straße reichen, frage ist das zulässig oder soll ich das gleich wieder vergessen? Bzw wie hoch darfs sein, dachte an so ca 2,5m an der Straßenseite. Hab eine kleine skizze angehängt.
Das Haus besteht bereits und ist ein Bungalow, falls das relevant ist.
Will mich vorher informieren bevor ich die Zimmerer oder wenn auch immer kontaktiere.
Wie ich schon sagte: dieses Carport ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, es gibt einen Bebauungsplan, der das ausdrücklich verbietet. Wenn du so ein ausdrückliches Verbot (müsste im Textteil des Bebauungsplanes stehen) nicht findest, dann ist es eben erlaubt, weil nicht ausdrücklich verboten. Wenn du mir die Gemeinde sagst (z.B. als PN), dann könnt ich ja mal selbst nachlesen.
PS: Ist das Carport nur im vorderen Bauwich geplant, oder liegt auch was im seitlichen? Wie schauts mit der max. zulässigen bebauten Gesamt fläche von 100m² im Bauwich aus? Bist da eh nicht drüber?