Hallo an das gesamte Forum,
Nach monatelangen stillen mitlesens muss ich heute auch mal eine Frage stellen.
Es geht um das nachträgliche Zubauen eines Carports zwischen 2 Wohnhäuser (1 Haus = 8 Mietwohnungen, 2. Haus = 12 Mietwohnungen). Die Objekte stehen 6m voneinander entfernt, wobei die Grundstücksgrenze genau mittig liegt. Ist das "verbinden der Häuser mittels Carport zulässig, bzw. was muss man brandschutztechnisch beachten (Brandwand an/auf Grundstücksgrenze ?) Beide Eigentümer möchten dieses Carport, im optimalen Fall mit lichtdurchlässiger Bedeckung (Einfluss auf Brandschutzausführung der Fenster im und über Carport ?)
Hab ein Bild angehängt, ums verständlicher zu machen.
Bauort ist Zentralraum Oberösterreich
Ich hoffe, jemand kann mir helfen
LG
Reini
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