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Containervermietung auf LN Fläche [NÖ]

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  •  renevents
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
14.9. - 19.10.2023
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Schönen guten Morgen.

Ich habe einige Ackerflächen im Besitz und dadurch das die Verpachtung nicht sonderlich viel abwirft beschäftige ich mich gerade mit alternativen Nutzungsmethoden einiger kleinen Flächen.

Ein kleines Feld mit 800 m², direkt in der Ortschaft würde sich beispielsweise hervorragend als Seecontainer Vermietung anbieten. Bevor ich jedoch hier großartig Wind in der Ortschaft mache, würde mich die rechtliche Seite vorab interessieren. Das ganze befindet sich in Niederösterreich.

Das Grundstück ist als LN gewidmet. Darf ich dieses Grundstück für diese Zwecke nutzen? 
Darf ich dieses Grundstück einzäunen und Videoüberwachen? Der Acker ist direkt hinter meiner großen Lagerhalle, somit hätte ich Strom und Wasser und sogar Druckluft direkt am Acker liegen. (Wurde früher benützt um Geräte zu reinigen) 
Darf ich diese Fläche mit einen Beton oder Asphaltbruch beispielsweise aufschütten für einen festen Untergrund?

Herzlichen Dank für eure Inputs. 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.9.2023  (#1)

zitat..
renevents schrieb: Darf ich dieses Grundstück für diese Zwecke nutzen?

NEIN!
Damit erübrigen sich wahrscheinlich alle anderen Fragen.....


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  •  renevents
14.9.2023  (#2)
:D das war wohl eindeutig. Danke! 

Wie sieht es denn aus mit reiner Stellplatzvermietung ohne bauliche Maßnahmen? Auch nicht erlaubt?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.9.2023  (#3)
Rein baurechtlich ginge das.
Allenfalls wäre das ein Fall für das Naturschutzgesetz, wenn sich das Grundstück außerhalb eines dort eher schwammig definierten "Ortsbereiches" befindet und
allenfalls auch für das Wasserrechtsgesetz (abhängig davon, was dort genau "abgestellt" wird)

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  •  rocko567
14.9.2023  (#4)
du könntest eine / mehrere freiflächen PV-anlage aufstellen und damit geld verdienen (Einspeisung).
Stichwort Tree System.

ab 50 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] anzeigepflichtig. darunter Bewilligungs-, anzeige- und meldefrei

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.9.2023  (#5)

zitat..
rocko567 schrieb: ab 50 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] anzeigepflichtig.

Dann gehts aber nicht mehr mit der bisherigen Widmung "Grünland-Landwirtschaft", sondern braucht es eine Umwidmung auf "Grünland-Photovoltaikanlagen"


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  •  Francis
14.9.2023  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb:

Rein baurechtlich ginge das.
Allenfalls wäre das ein Fall für das Naturschutzgesetz, wenn sich das Grundstück außerhalb eines dort eher schwammig definierten "Ortsbereiches" befindet und
allenfalls auch für das Wasserrechtsgesetz (abhängig davon, was dort genau "abgestellt" wird)

@Karl10 Könntest du die Lage beim Begriff des Ortsbereichs etwas näher ausführen? Der betrifft ja z.B. die Frage der naturschutzrechtlichen Bewilligungspflicht bei Freiland-PV (auch unter 50 kWh). Oder auch für einen Zuschlag bei der NÖ-Wohnbauförderung. 
Ich bin aus dem Mostviertel wo die Liegenschaften alle verstreut sind, wo hört da der Ortbereich auf? Was es gibt ist die Kirche mit Wirt und Schule und ein paar Häusern. Dort gibt es am Anfang/Ende auch Ortstafeln, wird auf das abgestellt?

Grüße
Franz

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  •  Buteo
19.10.2023  (#7)

zitat..
renevents schrieb:
Wie sieht es denn aus mit reiner Stellplatzvermietung ohne bauliche Maßnahmen? Auch nicht erlaubt?

... wenn jetzt ein Gewerbebetrieb den Acker gratis benutzen darf um sporadisch Kunden parken zu lassen - nehme ich an braucht er eine Betriebsanlagengenehmigung. Wer trägt das Risiko für das Dulden? Der Betrieb oder der Besitzer?


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