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NEIN! Damit erübrigen sich wahrscheinlich alle anderen Fragen..... |
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:D das war wohl eindeutig. Danke! Wie sieht es denn aus mit reiner Stellplatzvermietung ohne bauliche Maßnahmen? Auch nicht erlaubt? |
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Rein baurechtlich ginge das. Allenfalls wäre das ein Fall für das Naturschutzgesetz, wenn sich das Grundstück außerhalb eines dort eher schwammig definierten "Ortsbereiches" befindet und allenfalls auch für das Wasserrechtsgesetz (abhängig davon, was dort genau "abgestellt" wird) |
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du könntest eine / mehrere freiflächen PV-anlage aufstellen und damit geld verdienen (Einspeisung). Stichwort Tree System. ab 50 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] anzeigepflichtig. darunter Bewilligungs-, anzeige- und meldefrei |
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Dann gehts aber nicht mehr mit der bisherigen Widmung "Grünland-Landwirtschaft", sondern braucht es eine Umwidmung auf "Grünland-Photovoltaikanlagen" |
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@Karl10 Könntest du die Lage beim Begriff des Ortsbereichs etwas näher ausführen? Der betrifft ja z.B. die Frage der naturschutzrechtlichen Bewilligungspflicht bei Freiland-PV (auch unter 50 kWh). Oder auch für einen Zuschlag bei der NÖ-Wohnbauförderung. Ich bin aus dem Mostviertel wo die Liegenschaften alle verstreut sind, wo hört da der Ortbereich auf? Was es gibt ist die Kirche mit Wirt und Schule und ein paar Häusern. Dort gibt es am Anfang/Ende auch Ortstafeln, wird auf das abgestellt? Grüße Franz |
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... wenn jetzt ein Gewerbebetrieb den Acker gratis benutzen darf um sporadisch Kunden parken zu lassen - nehme ich an braucht er eine Betriebsanlagengenehmigung. Wer trägt das Risiko für das Dulden? Der Betrieb oder der Besitzer? |
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