Hallo zusammen,
Ich hätte da eine Frage zur NÖ Bauordnung §53 Höhe von Bauwerken Absatz (10).
Leider verstehe ich den Passus -Gebäudefronten oder Frontabschnitten mit Dachaufbauten und die Skizze 9 nicht.
Ich dachte ich darf die zulässige Gebäudehöhe bei Nicht-Giebelflächen nicht überschreiten. Die Abbildung zeigt doch verschiedene Gauben die eindeutig höher als die Bebauungshöhe ist. Auch die Umhüllende ist mit dabei nicht ganz klar.
Darf ich jetzt die Gauben auch 3m im Durchschnitt höher bauen solange ich mich in der Umhüllenden befinde?
Kann mir da wer Licht ins Dunkle bringen?
Vielen Dank im Voraus!
Bildquelle: https://www.ris.bka.gv.at/~/Dokumente/Landesnormen/LNO40019816/image009.jpg
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