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Der Entwurf ist mittlerweile online und enthält einige interessante Punkte (§85, §95, ...), aber es sollte sich jeder selbst ein Bild machen: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/310?selectedStage=100 |
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Auch §21 Recht auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen Zu § 21 (Recht auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen): Bei Lieferverträgen mit dynamischen Energiepreisen wird nicht wie üblich ein statischer Preis pro kWh verrechnet, sondern ein Preis, der Preisschwankungen auf Spotmärkten, einschließlich Day-Ahead- und Intraday-Märkte, widerspiegelt. Dies ermöglicht, den Verbrauch gemäß den Echtzeit-Preissignalen anzupassen, wodurch Endkundinnen und Endkundinnen unmittelbar am Markt partizipieren können. Durch die Bestimmung wird Art. 11 der Richtlinie (EU) 2019/944 umgesetzt. Abs. 1 grenzt den Kreis der zum Angebot eines Liefervertrags mit dynamischen Energiepreisen verpflichteten Lieferanten ein. Die Abs. 2 bis 5 gelten für alle Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen, auch für solche, die von Lieferanten angeboten werden, die gemäß Abs. 1 nicht zum Angebot eines solchen Produkts verpflichtet wären. 1 |
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Ich hab mir jetzt nichts vom Entwurf durchgelesen, aber vor 2 Jahren waren doch mal Kosten in aller Munde die für die höchste viertelstündliche Abnahme enstehen, da diese die Leitungen stark belasten. Soviel ich mich noch erinnern kann war in der Vergangenheit angedacht den höchsten Wert des Jahres heranzuziehen, und die Kosten in diesem Entwurf waren nicht gering. Man liest und hört aber jetzt gar nichts mehr davon Sollte das ganze in Zukunft dynamischer aussehen, und nach aktuell Spotpreisen passieren, also die Netzdienlichkeit fördern? |
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