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deutsches Unternehmen ÖNORM einhalten

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  •  baufrau92
14.1.2016
5 Antworten 5
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Hallo liebes Forum Team :)

Wir haben vor einiger Zeit unsere Vorbaurolläden auf unseren Rohbau montiert bekommen. Nun hat sich herausgestellt, dass die Rolllädenkästen leider zu tief sind. (18 cm) Obwohl wir eine 20 cm Wärmedämmung draufbekommen, und das dem Rollladenhersteller im Polierplan ersichtlich war. Nun haben wir das Problem, dass wir einige Dinge am Haus ändern müssten z.B. Spenglerarbeiten, Attika ändern, dickere Wärmedämmung, neue Fensterbleche etc. Da unser Verputzer die Außenfassade nicht macht. - Er bekommt seine 3 cm nicht zur Überdämmung zusammen. Die ist laut Verputzerrichtline eine ÖNORM.

Unser Rollladenhersteller ist eine Firma aus Deutschland - Nahe Österreichischer Grenze. Wir wollten nun ohne Streitigkeiten versuchen, dass die Firma die anfallenden Kosten übernimmt (wir würden einen Teil z.B. die Wärmedämmung übernehmen). Dieser weigert sich jedoch strikt, da wir eine Hinweispflicht hätten und er da ja nicht schuld ist.

Hat hier wer Tipps oder kennt das Problem jemand?
Ich denke mir als Bauleie kann ich über die Gewerke ja nicht jede ÖNORM auswendig kennen. Und wenn die nach Österreich liefern, müssen die die NORM einhalten können.

Mfg baufrau92

  •  Richard3007
14.1.2016  (#1)

zitat..
baufrau92 schrieb: Unser Rollladenhersteller ist eine Firma aus Deutschland - Nahe Österreichischer Grenze. Wir wollten nun ohne Streitigkeiten versuchen, dass die Firma die anfallenden Kosten übernimmt


Ja klar er soll für seine paar 1000er eine Verbesserung eures Hauses zahlen.

zitat..
baufrau92 schrieb: Dieser weigert sich jedoch strikt, da wir eine Hinweispflicht hätten und er da ja nicht schuld ist.


Kann Ihn gut verstehen. Ich würde eine andere Lösung anstreben von Schlankeren Rollladenkästen.

zitat..
baufrau92 schrieb: Ich denke mir als Bauleie kann ich über die Gewerke ja nicht jede ÖNORM auswendig kennen.


Es gibt bestimmt auch eine Deutsche Norm dazu, wenn diese ähnlich oder gleich ist, habt Ihr vielleicht dadurch eine Chance. Du kannst von jemanden nicht aus diesem Land auch nicht verlangen, dass er die ÖNORM kennt.
Habt Ihr denn in eurem Kaufvertrag festgehalten, dass er sich nach der ÖNORM richten muss?

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#2)
Gabs nicht mal gerade mal das Thema hier? Selbst mit 18cm sollte man die 3cm zusammenbekommen. Wenn man den Kleber mitrechnet dann trägt das einiges auf. Oder verwendet euer Fassader ein anderes System?
Bevor ihr alles ändert würd ich mich auch eher nochmal mitn Fassader zusammensetzen bzw. nach Alternativen suchen.
Wir haben 16er Kästen und 20er Dämmung. Selbst bei nem langen Element das fast 1cm mehr rausragte gabs noch immer mehr als genug zum Überdämmen.
Auch kommt es auf die Längen an die überdämmt werden müssen. Bei nen 4Meter Kasten ists natürlich viel kritischer.

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  •  baufrau92
14.1.2016  (#3)

Richard3007

Es geht um nicht einmal um ein paar Tausender.. Eine Neubestellung von den Rollläden und Außenfensterblechen würde noch teurer kommen. Dennoch sehen wir nicht ein warum wir die Kosten übernehmen sollen. Andere Rollläden fallen deshalb weg - wäre auch unser erster Gedanke gewesen. Aber nicht finanzierbar.
Die Verputzerrichtline gilt EU Weit. Dennoch sieht er das ganze nicht ein, und meint wir hätten ihn ja über die Richtlinie informieren müssen. :/

Im Kaufvertrag steht nichts über die Montage. Nur die Breite und Länge der Kästen. Das wars :) Nur RAL Montage.

@Innuendo:

Ja, das waren auch wir :)
Haben mit zick Fassadenfirmen gesprochen die uns es nicht verputzt hätten bzw. wenn dann nur Ohne Garantie. Denn auch mit dem Kleber gings nicht. Und den Vertrag mit der Fassadenfirma haben wir bereits bei abgeschlossen (Subunternehmer bei unserer Rohbaufirma sozusagen) Aus diesem Vertrag kommen wir auch nicht raus - und wollen wir ja nicht. Denn ich will ja das das ganze passt. Und auch die Gewährleistung stimmt :)



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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
14.1.2016  (#4)
1. Die norm sagt: ein Drittel der dämmstärke, mindestens jedoch 3 zentimeter

2. Die größe der kästen richtet sich nach der anlagenhöhe und kann nur bedingt variiert werden

3. Ja der sonnenschutzheini hätte hinweisen müssen das die fassadenstärke nicht mit dem kasten übereinstimmt, die mehrkosten fassade blech etc. Wären aber trotzdem angefallen

4. Dem sonnenschutzheini kann die vws norm streng genommen egal sein da sie nicht sein gewerk betreffen. Wenn man die einzelnen gewerke sekbst koordiniert muss man auf so etwas selbst aufpassen

5. Wenn dann würd ich den planer in die pflicht nehmen, das abschätzen des sonnenschutzes ist eigentlich teil seines jobs...

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  •  baufrau92
14.1.2016  (#5)
@ thomasdoe

Genau das von der Norm haben wir auch erfahren :)

Die Rollläden wären eigentlich auch kleiner gegangen. Aber er meinte, mit 18 passt's ganz gut und hat sie so auch bestellt. Im Auftrag etc. haben wir die 18 aber nirgends schriftlich bzw. unterschrieben.

Der Planer hat uns eig. immer ganz gut beraten und wusste eben auch von der 20 cm Wärmedämmung. Da wir immer oft nachgefragt haben, dachten wir es wäre alles klar.

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