Hallo!
Wir haben einen Dichtbetonkeller der schlecht verdichtet wurde.
Also sprich die Wände haben viele "Löcher" welche an manchen stellen bis zu 2 bis 3 cm tief sind.
Der Keller ist zwar dich - aber hat man auch wegen der Optik einen Mängelanspruch ... hat da jemand Erfahrung ...
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off topic:
Ein Freund von mir hat sich einen Estrich in einem Altbau legen lassen - er wollte den Parkett dann innerhalbt der nächsten 2 Monate legen lassen, dass wurde ihm von der Firma auch zugesagt. Leider war dem nicht so und er musste 4 Monate darauf warten.
Worauf er für den Estrich garnichts zahlen will -- weil er hat was anderes Bestellt - nämlich einen Estrich mit Zusage auf den nach 2 Monaten ein Belag gelegt werden soll.
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Jetzt meine Frage:
Ich bin schon "stink sauer" weil ich wollt eben einen Dichtbeton Keller mit Sichtbeton wenden - deshalb haben wir auch die zwischen Wände schalen lassen - alles mit einem Schalungssystem damit es gut ausschaut.
Mündlich haben wir es ach gesagt - nur leider nicht schriftlich. Der Polier wusste es auch und hat beim Ausschalen auch nur geflucht.
Was meint Ihr - wie gehe ich da vor.
Ich wollt zuerst einfach ein paar Euro vom m² Preis abziehen. Mich kostet der Keller 88.- Euro ich dachte ich zahle erm 78.-
Mein Freund meint - nix zahlen - weil es ist nicht das was ich wollte ...
lg!
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