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Brandschutzausführung EI30 heißt ja nicht rauchdicht. Und rauchdicht heißt auch nicht luftdicht. Anscheinend ist aufgrund des optisch Schließers keine luftdichte Ausführung mehr möglich.
Man kann ja auf der Garagenseite noch eine Dichtleiste anbringen um die Tür noch luftdicht zu bekommen. Schaut halt optisch dann nicht mehr top aus. |
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Unten nochmal ein Bild, bei dem man den Spalt ein bisschen erkennen kann. Die ersten 5 cm auf der linken Seite dichten entsprechend ab und da wo die Ausfräsung für den Schließer beginnt, sieht man den Spalt auch mit freiem Auge.
Naja, bei einer Klimaklasse c (III) hätte ich mir eigentlich schon erwartet, dass sie mir die kalte Luft draußen lässt. Klar, dass die Tür nicht komplett luftdicht ist, aber einen Spalt hätte ich mir nicht erwartet. Verhindert hätte es ja werden können, wenn die Dichtleiste oben um einen cm breiter gewesen wäre. Hat noch jemand eine Meinung dazu? |
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Zuerst ein paar Fragen:
1) ist der Raum ein Abluftraum (was für ein Raum ist das eigentlich?), oder habt ihr generell "Unterdruck" bei eurer Lüftungsanlage? 2) gilt bei dir die OIB, bzw. galt sie bei Bescheid-Erstellung? --> wenn ja, und es handelt sich um ein EFH Gebäudeklasse 1 oder Reihenhaus Gebäudeklasse 2, wird kein Schließer benötigt --> siehe OIB 2.2 Pkt 2.2.6 3) hast du unten einen Anschlag wo eine Dichtung anliegen kann, oder eine Absenkdichtung? ... sonst kann da auch die Luft rein (Schlüsselloch hast du keines, soweit ich das sehen kann oder?) _______________________________________________________________ Brandschutzqualifikation: EI2 30 etc. ... "Feuerschutzabschlüsse" ÖN B 3850 ... muß nicht rauchdicht sein --> Zusatz Kategorie "S" wäre rauchdicht ("Rauchschutzabschlüsse" ÖN B 3851) Klimaklasse: --> hier geht es nur um die Verformung der Türe bei unterschiedlichen Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten, nicht um Luftdichtheit. Luftdurchlässigkeit: ... wäre die fehlende Qualifikation (die bei Laubengangtüren vorhanden ist) Die Frage ist, welche Anforderungen habt ihr an wen gestellt? ... an den Planer (gab es eine Ausschreibung?), oder Türenverkäufer ... und habt ihr die Lüftungsanlage erwähnt, bzw. daß die Türe dicht sein muß? |
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Weiß nicht ob Klimaklasse III etwas mit Luftdichtheit zu tun hat. Es geht dort eher um Verformungstoleranzen bei unterschiedlichen Temperaturen auf der Innen- und Außenseite der Tür.
Zumindest sollte der Hersteller Bescheid wissen, dass diese Ausführung nicht luftdicht sein kann und darauf hinweisen. Was sagt den der Hersteller dazu? |
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Danke für eure Rückmeldungen. Zu den Fragen von ap99 1) bei dem Raum handelt es sich um einen Windfang zwischen Garage und Nebengebäude auf der einen Seite und Hauptgebäude auf der anderen Seite. Der Windfang befindet sich in der Gebäudehülle, Garage und Nebengebäude nicht. Daher ist der Windfang eine Tür zwischen Gebäudehülle und wenig gedämmten Nebengebäude. Der Windfang ist aber nicht mit Abluft oder Zuluft der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] ausgestattet. Da wird die Luft über den Gang, von dem die Ab- und Zulufträume abgehen, angesaugt. 2) die OIB gilt bei uns und wir haben ein Haus Gebäudeklasse 1. Der Schließer ist nach deiner Info daher nicht notwendig. Wurde von uns aber auch nicht explizit angefordert. Der wurde automatisch vom Türenhersteller in das Angebot mit aufgenommen. Ausdrücklichen Hinweis hat es darauf nicht gegeben und wir haben einfach damit gerechnet, dass der notwendig ist. 3) unterhalb der Tür befindet sich eine Absenkdichtung (Kältefeind). Da zieht es derzeit aber auch noch rein, weil der Kältefeind nicht entsprechend eingestellt ist. Wird allerdings Anfang nächster Woche gerichtet, wenn zwei noch fehlende Türen eingebaut werden. An den Stellen, bei denen der Kältefeind ordentlich schließt, zieht es nicht herein. Die Türen wurden bei einem Händler des Türenherstellers gekauft. Wir haben die Anforderungen allerdings direkt mit einem Mitarbeiter des Türenherstellers in dessen Schauraum besprochen. Anforderung an die Garagentür war zum einen die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und zum anderen entsprechende Wärmedämmung. Wir haben (mündlich) extra darauf hingewiesen, dass uns die Wärmedämmung wichtig ist. Auf die Lüftungsanlage haben wir nicht extra hingewiesen, da wir nicht damit gerechnet haben, dass es hier Probleme geben könnte. Um eine Laubengangtür dürfte es sich nicht handeln. Auf der Türe ist folgendes angegeben: ÖNORM 5350, CE 1359 Ich hab nochmal ein Foto gemacht, auf dem man den Schlitz besser sehen kann: Wenn der Spalt nicht da wäre, dann wäre die Tür ja eh ausreichend dicht. Da seitlich die Dichtung gegeben ist und unten der Kältefeind für ausreichend Abdichtung sorgt. Nur der Spalt ganz oben verursacht den Luftzug und ist meiner Meinung nach nicht sauber ausgeführt. Dem Hersteller haben wir nun über den Händler mitgeteilt, dass das Problem vorliegt. Da am Montag sowieso die Monteure vor Ort sind, werden die sich das nochmal anschauen. Bin gespannt was wir hier als Rückmeldung erhalten. |
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Hallo bn_3, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Dichtheit Brandschutztür Klimaklasse c |
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Mhm, ich hab auch einen Gleitschienenschließer obwohl ich laut OIB in Gebäudeklasse 1 falle. Tür ist noch nicht montiert, vielleicht lass ich ihn dann einfach weg.
Dichtheit war bei mir auch ein großes Thema. Den Türenhersteller auf die Absenkdichtung angesprochen meinte er auch dass diese eine Luftdichtheitsprobe nicht übersteht da diese nur den Anforderungen für rauchdicht genügt. Aber ich hab euch keinen anderen Hersteller gefunden der dies garantiert. Um Luftdichtheit zu erreichen wäre noch eine Anschlagschiene unten mit Dichtung nötig sodass ich ich umlaufend eine ununterbrochene Dichtung habe. Diese kann man auch nachträglich auf den Bodenbelag montieren. Jedenfalls hab ich bei keinen Hersteller eine Türe mit folgenden Anforderungen gefunden: - Klimaklasse III - Feuerschutz E30 - Luftdicht - Ohne Bodeneinstand |
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Der Windfang ist also ein Überströmbereich der Lüftungsanlage, richtig?
1) Es stellt sich als erstes die Frage, ist diese Brandschutztüre (Feuerschutzabschluss), so wie sie bei dir mit Schließer und Absenkdichtung eingebaut wurde "als System geprüft"? ... sobald irgend eine Komponente der Tür vom "geprüften System" abweicht (eben z.B. ein Türschließer, Absenkdichtung, Anstrich etc), verliert das Türsystem die Brandschutzqualifitation (lt. ÖNorm ist das gesamte System inkl. aller Bestandteile zu prüfen) --> vielleicht sollte man das mal als erstes hinterfragen. 2) Ihr habt dem Berater mitgeteilt, daß euch Wärmedämmung (was man "logischerweise" auch mit Luftdichtheit kombiniert) wichtig ist ... hier läßt es sich darüber diskutieren, ob er euch hinweisen hätte müssen, daß es neben den Klimaklassen noch Kategorien zur Luftdurchlässigkeit gibt (wie z.B. bei Laubengangtüren und Aussentüren) ... bei Innentüren ist die Kategorie Luftdurchlässigkeit nicht vorgesehen. 3) der Türschließer, welcher wohl das größte Problem darstellt, hätte lt. OIB nicht sein müßen (es sei denn die Baubehörde hat ihn explizit vorgeschrieben) ... stand der Schließer "C" im Plan? ... falls ja, bin ich mir nicht sicher, ob man dem Händler einen Vorwurf machen kann. Ich habe bei Häusern mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] bisher (zum Glück) nur Türen ohne Schließer, und mit rundumlaufender Dichtung (Anschlag unten) verwendet. (zugegebenermaßen war mir diese Problematik bisher auch nicht bewußt, daß EI2 30 und Klimaklasse C nicht "automatisch" halbwegs luftdicht bedeutet ... ich habe halt selber darauf geachtet, daß eine umlaufende Dichtung verwendet wird) ... "ohne Bodeneinstand" wird es wohl wirklich schwierig bei der Luftdurchlässigkeit eine höhere Kategorie als "0" zu erreichen. Ansonsten erfüllen Laubengangtüren genau diese Anforderungen. |
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Eine Absenkdichtung ist in der Tür dabei. Ich hoffe dass diese ausreichend dicht ist. Sollte dann bei mir doch ein Luftzug spürbar sein dann werde ich noch eine Anschlagschiene montieren. Wahrscheinlich wäre gleich eine Tür mit umlaufender Dichtung besser gewesen. Optisch halt nicht der Renner. |
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Naja, Überströmbereich ist der Windfang nicht unbedingt, eher der Gang, der durch eine normale Innentür vom Windfang abgetrennt ist. Der Windfang ist einfach ein (durch die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]) unbelüfteter Bereich im Haus. Aber durch die nicht-dichte Innentüre zwischen Gang (Überströmbereich) und Windfang wird die kalte Luft von der Garage über die Garagentüre, den Windfang, die Tür zw. Windfang/Gang in den Gang gesaugt. Wir haben schon geplant die normale Innentüre zw. Windfang/Gang nun auch mit einer Absenkdichtung auszustatten, in der Hoffnung, dass das etwas hilft.
Zur leichteren Vorstellung ein Auszug aus dem Einreichplan. Die 110cm breite Innentüre links führt zum Gang, von dem die Räume mit Zu- und Abluft abgehen. Die 90 cm breite Tür rechts führt zum Nebengebäude, dass nicht in der Gebäudehülle liegt (hier gibt es kein Problem mit Luftzug): Ad 1) werden wir den Hersteller am Montag mal ansprechen. Sollte natürlich so sein. Danke für den Hinweis. Ad 3) Der Schließer wurde bei der Bauverhandlung nicht eingefordert, daher wäre der Schließer ja nicht notwendig. Daher finde ich es nicht nachvollziehbar, warum er extra angeboten wurde, wenn dann das System die von mir genannten Nachteile mit sich bringt. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass wir nicht eine komplett luftdichte Tür erwarten. Aber durch die Ausfräsung gibt es doch einen sehr starken Luftzug mit dem wir nicht gerechnet haben. |
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Sorry, bei deiner Beschreibung Gang, Windfang, Überströmbereich blick ich nicht durch Also ich hätte den "Vorraum" als "Windfang" bezeichnet (und in vorigen posts auch gemeint), ist aber auch egal. - Die Türe zwischen "Garage" und "Vorraum" ist also die besagte ... "c" (Schließer) steht im Plan bei der Türe dabei ... ob der Händler hier die OIB wissen muß, und euch auf den Verzicht des Schließers hinweisen hätte sollen ... naja. - Dichtung bei der Türe "Vorraum"-"Haus" ist sicher eine gute Idee, wenn hier die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] ungeplanterweise Luft aus der Garage durch den Vorraum zieht. |
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Ich fürchte ja eher die Stolperfalle als die Optik (kommt allerdings auf die Aufgehrichtung und Niveaus der beiden Räume an, ob es eine Stolperfalle gibt oder nicht). Sehen kann man den Anschlag ja nur, wenn die Türe geöffnet ist. |
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Zu Punkt 1 (oben erwähnt) ... aus der ÖN B 3850:
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Ahhh, das ist mir noch gar nicht aufgefallen. Dann hat der Türenhersteller das offensichtlich aus dem Einreichplan abgeleitet. Also doch unser Verschulden, dass es den Schließer überhaupt gibt. Wir werden mal abwarten, was am Montag rauskommt. |