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Im normalfall reicht ein A4 Schreiben des Bauführers dass der Boden dicht ausgeführt worden ist, zumindest wurde es bei mir noch nie reklamiert oder was anderes eingefordert. |
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Aber beachte dass du VOR dem Verlegen von Fließen Löcher in das Fundament bohren musst, weil dir sonst nichts mehr abläuft wenns mal ausläuft |
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Niemand redet hier vom Verfliesen! |
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und wo läufts dann durch die Löcher hin??? ||
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In den Untergrund vermutlich :) |
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Wenn ein “flüssigkeitsdichter (und mineralölbeständiger) Boden” gefordert ist würde ich die Idee mit den Löchern zum Abfliessen nochmal überdenken... |
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Ich auch... Zurück zur Ausgangsfrage: der Bauführer kann dir die flüssigkeitsdichte Ausführung bestätigen... ng bautech |
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Löcher - Äh, ja natürlich
Willst du die dreckige Schlonze denn in der Garage herumschwimmen haben ? Dem Untergrund tuts wirklich nicht weg Klappt übrigens beim Sickerschacht genauso |
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@Koreander - Sinnerfassend lesen is nicht deine große Stärke, oder?
Erstens geht's hier um die benötigte Bestätigung für das Bauamt - da bringen deine Antworten nix... und andererseits brauchst bei einem Sickerschacht nix in den Boden reinbohren - die haben in den seltensten Fällen einen Boden, weils zur Versickerung da sind. Dass in den meisten Fällen in Garagen eine sog. Benzinfanggrube eingerichtet ist und somit der Garagenboden ein Gefälle dorthin besteht weißt aber, oder? Ich höre auf, bringt eh nix... |
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@bautech - Du hast Recht, ich meinte auch nicht Sickerschacht sondern Senkgrube
Korrekt, das Gefälle geht in die Benzinfanggrube und von dort 1:1 durch ins Fundament. Benzinfanggrube bringt ja sowieso nix, ich hab einen Diesel :)) |