|
|
||
Seid ihr Rechtsanwälte? Sehr komfortabel. Es wird für die Krediteinreichung eine Vergangangeheitsbetrachtung herangezogen. Für die Einreichung werden neben der Legitimation und dem Eigenmittelnachweis sowie Unterlagen von der Immobilie folgende Unteralgen von der Selbstständigkeit benötigt: die letzten 2, besser 3 Einkommenssteuererklärungen inkl. Beilagen die letzten 2, besser 3 Einkommenssteuerbescheide inkl. Beilagen aktuelle Lastschriftanzeige SV ohne Rückstand aktuelle Lastschriftanzeige FA ohne Rückstand Gewinn- und Verlustrechnung der zumindest letzten 2 Jahre Bilanzen bzw. die Ein- und Ausgabenrechnungen der zumindest letzten 2 Jahre Prognosezahlen inkl. Gewinn- und Umsatzerwartung für die nächsten 3 Jahre Ebenfalls recht komfortabel. Wenn es die Zahlen nach erfolgter Prüfung hergeben, natürlich. Siehe erster Absatz. Alles Gute! |
||
|
||
Vielen herzlichen Dank! Ja. Hier tritt das erste Problem auf - Freiberufler 1 ist erst seit 2 Jahren Freiberufler, vorher angestellt (Rechtsanwaltsanwärter) mit sehr viel geringerem Einkommen. Ist das dennoch ausreichend? Nächste Thematik - wir zahlen nicht in die SV, sondern sind privat versichert und zahlen an die RAK. Auch hier ein Problem - wir sind pauschaliert, die Bilanzen sehen daher sehr unspektakulär aus, wie bei einem normalen Angestellten. Kurz: auf dem Papier sind wir selbstständig, tatsächlich jedoch beziehen wir eine Art (nicht schwankendes) Gehalt. Bei Freiberufler 1 wird dies mittelfristig bis zur Partnerposition auch so bleiben. Freiberufler 1 ist, eine weitere Information, kein AT AT [Außentemperatur] Staatsbürger. Unser erster Gedanke war daher, den Bankberater beizuziehen, der Freiberufler 2 und dessen Familie seit >20 Jahren betreut und die finanzielle Situation gut kennt. Mittlerweile sind wir jedoch der Auffassung, insb nach Durchsicht des Forums, dass ein externer Berater die bessere Wahl wäre. |
||
|
||
Bitte gerne. Dann zumindest die Erklärungen und Bescheide des behörlich abgeschlossenen Jahres. Jahresabschluss 2024 mit Saldenlsite gibt es bereits? Ein Sheet mit eurem beruflicher Werdegang vorbereiten und mitnehmen. "Ist das dennoch ausreichend?" Konkret entscheidet dann das Risikomanagement. Natürlich. Da sollte es auch einen Kontoauszug geben. Die Gehaltsnachweise sowie den Substitutsvertrag übermitteln. Bei einem dauerhaften Auftenthaltstitel bzw. die EWR-Bescheinung sollte das kein Problem darstellen. Mein erster Weg wäre trotzdem, beim langjährigen Betreuer aufzuschlagen. Dessen Kompetenz bei eurem Bauvorhaben habt ihr vermutlich in kurzer Zeit evaluiert und könnt ja dann ggf. die Anfrage auslagern. LG |
||
|
||
|
||
Ob Freiberufler oder "sonstiger" Selbständiger/Unternehmer macht da keinen Unterschied. Die Leistbarkeits- bzw. Bonitätseinstufung wird anhand der Einkommensteuerunterlagen beurteilt und klassifiziert. Nachdem ihr als Verbraucher Wohneigentum erwerbt und finanziert, fallt ihr in die diesbezüglichen Bestimmungen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes und (noch) in die Regulatorik rund um die KIM-V. Die Frage, ob 500k als Finanzierungsbetrag darstellbar sind, ist vor allem auch hinsichtlich der entsprechenden Bestimmungen (40% DSTI bzw. mit Ausnahmekontigent auch mehr) zu beantworten. Bei entsprechender Gesamtkreditlaufzeit sollte sich das bei eurem Einkommen auch gut ausgehen. Die Unterlagen zur Einkommens- und Bonitätsbeurteilung habt ihr schon beantwortet bekommen (falls die Gesamtkreditlaufzeit auch in die Pensionszeit hineinreicht, dazu auch noch einen aktuellen Pensionskontoauszug und einen Auszug der eigenen Vorsorgekasse). Sinnvoll ist es natürlich ergänzend dazu die Immodaten gleich mitvorzubereiten (Hausplan, Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Grundbuchauszug, Fotos, Exposé, Entwurf Kaufanbot, etc.) lg |
||
|
||
Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
Gratuliere zum Einkommen aber wenn man diesen Thread in Kontrast zu vielen anderen Threads hier liest fallt mir nur auf: - Krass, dass man mit 12k/netto mit Mitte 30 "nur" eine Doppelhaushälfte in Wien kaufen will. Würde da vermutlich viel "höher" greifen wollen. - 200k EK bei 12k netto eher "schlecht" wenn man sich im Vergleich anschaut was andere so auf den Tisch legen bei viel niedrigerem Einkommen. Das sind nichtmal 3 Jahre "sparen". |
||
|
||
Hallo Hauskauf2025, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Doppelhaushälfte - Finanzierung als Freiberufler? |
||
|
||
Eingangs vielen Dank für die vielen Antworten! Ich versuche, auf alles so gut und knapp als möglich zu antworten: Ist bereits beim Steuerberater angefragt. Ja, alles ist dokumentiert und bereits aufgearbeitet. Machen wir bzw. liegt der - soweit ich weiß - bereits beim Bankberater auf, zumindest der von Freiberufler 2. Danke, wir werden es so halten! Danke - wir waren immer der Ansicht, dass es hier aufgrund der gesetzlichen Sonderstellung, die eikgentlich ein Widerspruch in sich selbst ist (Stichwort: Scheinselbstständigkeit) Unterschiede gibt. Die KIM-VO kennen wir. Wir würden am Anfang eine lange Laufzeit wählen - 35 Jahre, wir können offiziell erst mit 70 in Pension gehen - aber früher zurückzahlen, dank hoher Boni und (leider) bald erwarteten Erbes. Aktuell 10k/netto, nicht 12k. Die DHH ist außerhalb Wiens, nicht in Wien und zudem in einer sehr gehobenen Gegend. Die andere Hälfte wird von einer uns sehr nahestehenden Person gekauft und bezogen. "Höher" greifen macht wenig Sinn, da wir beide "höhere" Immobilien erben werden. In diese Einkommensregionen kommt man nicht mit Anfang/Mitte 20, sondern man hat mindestens 10 Jahre Ausbildung, in der man wenig verdient, und auch selbstzuzahlende Studiengänge im Ausland hinter sich. Drei Jahre sparen trifft es tatsächlich, vorher mussten erst die ganzen Studienkredite weg. |
||
|
||
Ihr werdet da sicher genauer Bescheid wissen, aber ist das nicht verboten? |
||
|
||
Verboten im Sinne von dass uU umklassifiziert wird von Selbstständigen auf Arbeitnehmer - ja. Bei Substituten bestehen aber Ausnahmebestimmungen. |
||
|
||
Wieder was gelernt, danke! Back to topic... |
||
|
||
Wenn die letzten Jahre diese Einkünfte relativ konstant waren, sehe ich da auch keinerlei Problematik. Eventuelle Karenz muss man halt immer im Hinterkopf behalten. |
||
|
||
Ein kurzes Update hierzu: es wird nun doch keine Doppelhaushälfte, sondern ein anderes Objekt. Von Erstgespräch bei der Hausbank bis zur schriftlichen Bewilligung (ESIS) haben wir 4,5 Tage gebraucht - 3.25 auf 25 J fix mit 35 J Laufzeit, 0,5% Pönale und keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]. Wir sind glücklich! |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]