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·gelöst· Doppelhaushälfte - Finanzierung als Freiberufler?

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  •  Hauskauf2025
6.2. - 27.2.2025
11 Antworten | 6 Autoren 11
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Liebe Forengemeinde, 

Bitte eingangs um Verzeihung, falls Informationen fehlen sollten - es ist unser erster Post hier und ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen.

Kurz, wir sind ein Ehepaar Mitte 30, noch kein Kind, beide Freiberufler mit derzeit gemeinsam ca 10k /Monat 12-mal jährlich, wobei dies keinen Schwankungen unterworfen ist - es kann nicht weniger werden, ähnlich wie bei einem Angstellten, der immer das gleiche Entgelt bezieht. Dazu kommen noch Bonizahlungen, diese rechnen wir jedoch nicht hinzu. Freiberufler 1 ist in den nächsten Monaten am Sprung in eine andere Position und sohin neuen Substitutsvertrag (kurz: neues "Unternehmen", neuer "Job"), ebenfalls als Freiberufler. Dieser Sprung bringt ca. 2k netto mehr im Monat, dh das Familieneinkommen liegt  bei ca. 12k /netto. 

Aktuell zahlen wir für unsere Mietwohnung plus Strom / Gas und Garage ca 2.6k im Monat und haben ansonsten ein sehr komfortables Leben mit Auto, mehreren Haustieren, mehreren Urlauben pro Jahr und auch teuren Hobbies sowie anderen Luxussachen.  

Nun würden wir gerne eine Doppelhaushälfte kaufen außerhalb von Wien. Diese ist in sehr gehobener Nachbarschaft, Neubau und Niedrigenergie, belagsfertig, ca 165 qm, Außenanlagen bereits komplett fertiggestellt und wir kennen aufgrund unserer beruflichen Tätigkeit den Background des Hauses bzw der Umgebung. Kaufpreis wären ca 650k, Makler kommt obendrauf. Kosten für Notar / RA entfallen. 

An Eigenkapital können wir guten Gewissens ca 200k aufbringen. Das, was noch zu investieren ist, dh Böden, Bad etc ist hier nicht enthalten, dafür haben wir einen Sondertopf. Kreditsumme beläuft sicher daher auf ca 500k.

Daher unsere große Frage: worauf müssen wir als Freiberufler achten bei einem Immobilienkredit? Sind die 500k als Freiberufler überhaupt darstellbar? Können wir vor unserem Termin mit unserem Bankberater schon Schritte ergreifen, die vieles erleichtern würden? 

Vielen herzlichen Dank im Vorab! 
 

  •  speeeedcat
6.2.2025  (#1)
Seid ihr Rechtsanwälte?

zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Kurz, wir sind ein Ehepaar Mitte 30, noch kein Kind, beide Freiberufler mit derzeit gemeinsam ca 10k /Monat 12-mal jährlich, wobei dies keinen Schwankungen unterworfen ist. Dazu kommen noch Bonizahlungen, diese rechnen wir jedoch nicht hinzu. Freiberufler 1 ist in den nächsten Monaten am Sprung in eine andere Position und einem neuen Subsitutsvertrag (kurz: neues "Unternehmen", neuer "Job"), ebenfalls als Freiberufler. Dieser Sprung bringt ca. 2k netto mehr im Monat, dh das Familieneinkommen liegt  bei ca. 12k /netto. 

Sehr komfortabel.

Es wird für die Krediteinreichung eine Vergangangeheitsbetrachtung herangezogen.
Für die Einreichung werden neben der Legitimation und dem Eigenmittelnachweis sowie Unterlagen von der Immobilie folgende Unteralgen von der Selbstständigkeit benötigt:

die letzten 2, besser 3 Einkommenssteuererklärungen inkl. Beilagen
die letzten 2, besser 3 Einkommenssteuerbescheide inkl. Beilagen
aktuelle Lastschriftanzeige SV ohne Rückstand
aktuelle Lastschriftanzeige FA ohne Rückstand
Gewinn- und Verlustrechnung der zumindest letzten 2 Jahre
Bilanzen bzw. die Ein- und Ausgabenrechnungen der zumindest letzten 2 Jahre
Prognosezahlen inkl. Gewinn- und Umsatzerwartung für die nächsten 3 Jahre


zitat..
Hauskauf2025 schrieb: An Eigenkapital können wir guten Gewissens ca 200k aufbringen. Das, was noch zu investieren ist, dh Böden, Bad etc ist hier nicht enthalten, dafür haben wir einen Sondertopf. Kreditsumme beläuft sicher daher auf ca 500k.

Ebenfalls recht komfortabel.


zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Sind die 500k als Freiberufler überhaupt darstellbar?

Wenn es die Zahlen nach erfolgter Prüfung hergeben, natürlich.


zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Können wir vor unserem Termin mit unserem Bankberater schon Schritte ergreifen, die vieles erleichtern würden? 

Siehe erster Absatz.

Alles Gute!




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  •  Hauskauf2025
6.2.2025  (#2)
Vielen herzlichen Dank! 

zitat..
speeeedcat schrieb: Seid ihr Rechtsanwälte?

Ja. 


zitat..
speeeedcat schrieb: die letzten 2, besser 3 Einkommenssteuererklärungen inkl. Beilagen
die letzten 2, besser 3 Einkommenssteuerbescheide inkl. Beilagen

Hier tritt das erste Problem auf - Freiberufler 1 ist erst seit 2 Jahren Freiberufler, vorher angestellt (Rechtsanwaltsanwärter) mit sehr viel geringerem Einkommen. Ist das dennoch ausreichend? 


zitat..
speeeedcat schrieb: aktuelle Lastschriftanzeige SV ohne Rückstand
aktuelle Lastschriftanzeige FA ohne Rückstand

Nächste Thematik - wir zahlen nicht in die SV, sondern sind privat versichert und zahlen an die RAK. 


zitat..
speeeedcat schrieb: Gewinn- und Verlustrechnung der zumindest letzten 2 Jahre
Bilanzen bzw. die Ein- und Ausgabenrechnungen der zumindest letzten 2 Jahre
Prognosezahlen inkl. Gewinn- und Umsatzerwartung für die nächsten 3 Jahre

Auch hier ein Problem - wir sind pauschaliert, die Bilanzen sehen daher sehr unspektakulär aus, wie bei einem normalen Angestellten. Kurz: auf dem Papier sind wir selbstständig, tatsächlich jedoch beziehen wir eine Art (nicht schwankendes) Gehalt. Bei Freiberufler 1 wird dies mittelfristig bis zur Partnerposition auch so bleiben. Freiberufler 1 ist, eine weitere Information, kein AT AT [Außentemperatur] Staatsbürger. 

Unser erster Gedanke war daher, den Bankberater beizuziehen, der Freiberufler 2 und dessen Familie seit >20 Jahren betreut und die finanzielle Situation gut kennt. Mittlerweile sind wir jedoch der Auffassung, insb nach Durchsicht des Forums, dass ein externer Berater die bessere Wahl wäre. 




1
  •  speeeedcat
6.2.2025  (#3)
Bitte gerne.

zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Hier tritt das erste Problem auf - Freiberufler 1 ist erst seit 2 Jahren Freiberufler, vorher angestellt (Rechtsanwaltsanwärter) mit sehr viel geringerem Einkommen. 

Dann zumindest die Erklärungen und Bescheide des behörlich abgeschlossenen Jahres. Jahresabschluss 2024 mit Saldenlsite gibt es bereits?
Ein Sheet mit eurem beruflicher Werdegang vorbereiten und mitnehmen.

"Ist das dennoch ausreichend?"

Konkret entscheidet dann das Risikomanagement.

zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Nächste Thematik - wir zahlen nicht in die SV, sondern sind privat versichert und zahlen an die RAK. 

Natürlich. Da sollte es auch einen Kontoauszug geben.

zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Auch hier ein Problem - wir sind pauschaliert, die Bilanzen sehen daher sehr unspektakulär aus, wie bei einem normalen Angestellten. Kurz: auf dem Papier sind wir selbstständig, tatsächlich jedoch beziehen wir eine Art (nicht schwankendes) Gehalt.

Die Gehaltsnachweise sowie den Substitutsvertrag übermitteln.

zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Freiberufler 1 ist, eine weitere Information, kein AT AT [Außentemperatur] Staatsbürger. 

Bei einem dauerhaften Auftenthaltstitel bzw. die EWR-Bescheinung sollte das kein Problem darstellen.

zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Unser erster Gedanke war daher, den Bankberater beizuziehen, der Freiberufler 2 und dessen Familie seit >20 Jahren betreut und die finanzielle Situation gut kennt. Mittlerweile sind wir jedoch der Auffassung, insb nach Durchsicht des Forums, dass ein externer Berater die bessere Wahl wäre.

Mein erster Weg wäre trotzdem, beim langjährigen Betreuer aufzuschlagen.
Dessen Kompetenz bei eurem Bauvorhaben habt ihr vermutlich in kurzer Zeit evaluiert und könnt ja dann ggf. die Anfrage auslagern.

LG

1


  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.2.2025  (#4)

zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Daher unsere große Frage: worauf müssen wir als Freiberufler achten bei einem Immobilienkredit? Sind die 500k als Freiberufler überhaupt darstellbar?

Ob Freiberufler oder "sonstiger" Selbständiger/Unternehmer macht da keinen Unterschied. Die Leistbarkeits- bzw. Bonitätseinstufung wird anhand der Einkommensteuerunterlagen beurteilt und klassifiziert.

Nachdem ihr als Verbraucher Wohneigentum erwerbt und finanziert, fallt ihr in die diesbezüglichen Bestimmungen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes und (noch) in die Regulatorik rund um die KIM-V. Die Frage, ob 500k als Finanzierungsbetrag darstellbar sind, ist vor allem auch hinsichtlich der entsprechenden Bestimmungen (40% DSTI bzw. mit Ausnahmekontigent auch mehr) zu beantworten. Bei entsprechender Gesamtkreditlaufzeit sollte sich das bei eurem Einkommen auch gut ausgehen.

zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Können wir vor unserem Termin mit unserem Bankberater schon Schritte ergreifen, die vieles erleichtern würden?

Die Unterlagen zur Einkommens- und Bonitätsbeurteilung habt ihr schon beantwortet bekommen (falls die Gesamtkreditlaufzeit auch in die Pensionszeit hineinreicht, dazu auch noch einen aktuellen Pensionskontoauszug und einen Auszug der eigenen Vorsorgekasse).

Sinnvoll ist es natürlich ergänzend dazu die Immodaten gleich mitvorzubereiten (Hausplan, Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Grundbuchauszug, Fotos, Exposé, Entwurf Kaufanbot, etc.)

lg

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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  thez
6.2.2025  (#5)
Gratuliere zum Einkommen aber wenn man diesen Thread in Kontrast zu vielen anderen Threads hier liest fallt mir nur auf:

- Krass, dass man mit 12k/netto mit Mitte 30 "nur" eine Doppelhaushälfte in Wien kaufen will. Würde da vermutlich viel "höher" greifen wollen. 
- 200k EK bei 12k netto eher "schlecht" wenn man sich im Vergleich anschaut was andere so auf den Tisch legen bei viel niedrigerem Einkommen. Das sind nichtmal 3 Jahre "sparen".

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  •  Hauskauf2025
6.2.2025  (#6)
Eingangs vielen Dank für die vielen Antworten! 

Ich versuche, auf alles so gut und knapp als möglich zu antworten:

zitat..
speeeedcat schrieb: Jahresabschluss 2024 mit Saldenlsite gibt es bereits?

Ist bereits beim Steuerberater angefragt. 


zitat..
speeeedcat schrieb: Natürlich. Da sollte es auch einen Kontoauszug geben.

Ja, alles ist dokumentiert und bereits aufgearbeitet. 


zitat..
speeeedcat schrieb: Die Gehaltsnachweise sowie den Substitutsvertrag übermitteln.

Machen wir bzw. liegt der - soweit ich weiß - bereits beim Bankberater auf, zumindest der von Freiberufler 2.

zitat..
speeeedcat schrieb: Mein erster Weg wäre trotzdem, beim langjährigen Betreuer aufzuschlagen.

Danke, wir werden es so halten!

zitat..
LiConsult schrieb: Ob Freiberufler oder "sonstiger" Selbständiger/Unternehmer macht da keinen Unterschied. Die Leistbarkeits- bzw. Bonitätseinstufung wird anhand der Einkommensteuerunterlagen beurteilt und klassifiziert.

Danke - wir waren immer der Ansicht, dass es hier aufgrund der gesetzlichen Sonderstellung, die eikgentlich ein Widerspruch in sich selbst ist (Stichwort: Scheinselbstständigkeit)  Unterschiede gibt. 


zitat..
LiConsult schrieb: Nachdem ihr als Verbraucher Wohneigentum erwerbt und finanziert, fallt ihr in die diesbezüglichen Bestimmungen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes und (noch) in die Regulatorik rund um die KIM-V. Die Frage, ob 500k als Finanzierungsbetrag darstellbar sind, ist vor allem auch hinsichtlich der entsprechenden Bestimmungen (40% DSTI bzw. mit Ausnahmekontigent auch mehr) zu beantworten. Bei entsprechender Gesamtkreditlaufzeit sollte sich das bei eurem Einkommen auch gut ausgehen.

zitat..
LiConsult schrieb: (falls die Gesamtkreditlaufzeit auch in die Pensionszeit hineinreicht, dazu auch noch einen aktuellen Pensionskontoauszug und einen Auszug der eigenen Vorsorgekasse).

Die KIM-VO kennen wir. Wir würden am Anfang eine lange Laufzeit wählen - 35 Jahre, wir können offiziell erst mit 70 in Pension gehen - aber früher zurückzahlen, dank hoher Boni und (leider) bald erwarteten Erbes. 


zitat..
thez schrieb: - Krass, dass man mit 12k/netto mit Mitte 30 "nur" eine Doppelhaushälfte in Wien kaufen will. Würde da vermutlich viel "höher" greifen wollen. 

Aktuell 10k/netto, nicht 12k. Die DHH ist außerhalb Wiens, nicht in Wien und zudem in einer sehr gehobenen Gegend. Die andere Hälfte wird von einer uns sehr nahestehenden Person gekauft und bezogen. "Höher" greifen macht wenig Sinn, da wir beide "höhere" Immobilien erben werden. 


zitat..
thez schrieb: 200k EK bei 12k netto eher "schlecht" wenn man sich im Vergleich anschaut was andere so auf den Tisch legen bei viel niedrigerem Einkommen. Das sind nichtmal 3 Jahre "sparen".

In diese Einkommensregionen kommt man nicht mit Anfang/Mitte 20, sondern man hat mindestens 10 Jahre Ausbildung, in der man wenig verdient, und auch selbstzuzahlende Studiengänge im Ausland hinter sich. Drei Jahre sparen trifft es tatsächlich, vorher mussten erst die ganzen Studienkredite weg. 




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  •  christoph1703
6.2.2025  (#7)

zitat..
Hauskauf2025 schrieb: Scheinselbstständigkeit

Ihr werdet da sicher genauer Bescheid wissen, aber ist das nicht verboten?


1
  •  Hauskauf2025
6.2.2025  (#8)
Verboten im Sinne von dass uU umklassifiziert wird von Selbstständigen auf Arbeitnehmer - ja. Bei Substituten bestehen aber Ausnahmebestimmungen. 

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  •  christoph1703
6.2.2025  (#9)

zitat..
Hauskauf2025 schrieb:

Verboten im Sinne von dass uU umklassifiziert wird von Selbstständigen auf Arbeitnehmer - ja. Bei Substituten bestehen aber Ausnahmebestimmungen.

Wieder was gelernt, danke! Back to topic...


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
7.2.2025  (#10)
Wenn die letzten Jahre diese Einkünfte relativ konstant waren, sehe ich da auch keinerlei Problematik. Eventuelle Karenz muss man halt immer im Hinterkopf behalten.

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  •  Hauskauf2025
27.2.2025  (#11)
Ein kurzes Update hierzu: es wird nun doch keine Doppelhaushälfte, sondern ein anderes Objekt. Von Erstgespräch bei der Hausbank bis zur schriftlichen Bewilligung (ESIS) haben wir 4,5 Tage gebraucht - 3.25 auf 25 J fix mit 35 J Laufzeit, 0,5% Pönale und keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]. Wir sind glücklich! 

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