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E-Auto über öffentl. Gut aufladen?

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  •  ernsthappel
  •   Bronze-Award
11.2. - 15.2.2021
18 Antworten | 10 Autoren 18
18
Liebe Leute,
wir überlegen eine PV Anlage mit ca. 4 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf unser Flachdach zu packen (mehr ist wegen dem Schattenwurf der Solarthermieanlage leider nicht möglich) und in weiterer Folge ein E-Auto anzuschaffen, da meine Frau keine 8-9.000 km pro Jahr fährt.
Da wir aber am Grundstück in Wien keinen Platz für eine Garage oder Carport hatten, parken unsere beiden Autos auf der Straße, also dem öffentlichen Gut.
Weiß wer von euch, wie es hier mit der Beladung mit einem Kabel AUF der Straße aussieht - es würde das Kabel also durch den Zaun über den Gehsteig gelegt werden.....ist das zulässig?
Gruß
EH

  •  atma
  •   Gold-Award
11.2.2021  (#1)
das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, dass das keine probleme machen wird (anzeige oder ähnliches) wennst den gehsteig regelmäßig mit einem kabel "absperrst".

ich hätte aber auch viel zu viel angst, dass mir da jemand den stecker ruiniert oder sonst irgendwas kaputt macht. 
bzw ich kenn jetzt die stecker nicht - aber könnte da ein kind vorne mit irgedwas reinstierln und das dann gefährlich werden?

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
11.2.2021  (#2)
Ich würde das Kabel nicht auf den Gehsteig legen, sondern mittels schenkbarem Galgen darüber führen. So was ähnliches:
https://elektroauto-forum.de/beitrag/ladekabel-immer-im-weg.466589/
Hier wurde auch schon über das Thema diskutiert:
https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?f=105&t=49057&start=10

Die Oberleitung ist dann nur an deinem Gebäude und deinem Auto befestigt und berührt den öffentlichen Grund nicht.
Wenn sich einer am Stecker zu schaffen macht, ist es mutwillige Sachbeschädigung. Wäre das gleiche wie ein aus Jux beschädigter Aussenspiegel.
Über ein Kabel am Boden wird sich sicher gleich mal irgendwer beschweren, oder zufällig "drüberstolpern" .
Es gibt leider genügend E-Auto Hasser die diese Gelegenheit ausnutzen könnten. 

zitat..
atma schrieb: ich kenn jetzt die stecker nicht - aber könnte da ein kind vorne mit irgedwas reinstierln und das dann gefährlich werden?

Nein, denn der Stecker ist verriegelt und kann nicht einfach abgezogen werden.
Auch ein offener Ladeport stellt keine Gefahr dar, es liegt weder am Auto noch am Ladekabel Spannung an. Erst wenn der Stecker eingesteckt, und die Kommunikation zwischen Auto und Wallbox hergestellt ist kommt da Saft drauf.



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  •  ernsthappel
  •   Bronze-Award
11.2.2021  (#3)
danke rocco

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.2.2021  (#4)

zitat..
rocco81 schrieb: Die Oberleitung ist dann nur an deinem Gebäude und deinem Auto befestigt und berührt den öffentlichen Grund nicht.

drüberstolpern wird dann vermutlich keiner, aber du darfst sicher nicht ohne weiteres irgendwelche Sachen über öffentlichem Gut schweben lassen.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
11.2.2021  (#5)
also wenn da ein gehsteig dazwischen ist, wäre das für mich ein no-go hier ein ladekabel zu positionieren. ansonsten: auto knapp zum zaun parken, so dass dazwischen keiner vorbeigehen kann. wo keiner stolpert, da kein kläger. wo kein kläger, da kein richter.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
11.2.2021  (#6)

zitat..
cc9966 schrieb: uto knapp zum zaun parken

Naja, wird auch nicht das Wahre sein das Auto auf den Gehsteig zu parken!😀

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.2.2021  (#7)

zitat..
ernsthappel schrieb: über den Gehsteig gelegt werden

zitat..
cc9966 schrieb: wenn da ein gehsteig dazwischen ist

Hier wird klar von Gehsteig geschrieben, alles andere ist Spekulation.

@TE: Ich würde keine Minute mehr für diese Idee verschwenden. Öffentliches Gut ist für jegliche private Spielerei Tabu.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.2.2021  (#8)

zitat..
ernsthappel schrieb: und in weiterer Folge ein E-Auto anzuschaffen

Einfach ein E-Auto nehmen, das Wireless Charging unterstützt 😜

zitat..
rocco81 schrieb: Die Oberleitung ist dann nur an deinem Gebäude und deinem Auto befestigt und berührt den öffentlichen Grund nicht.

Interessanter Ansatz. Ist halt die Frage, ob das rechtlich hält. Man muss ja z.B. auch Äste entfernen, die u.U. die Verkehrssicherheit gefährden. Ähnliches dürfte wohl der "Galgenkonstruktion" passieren.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#9)
Sicher auch nicht zulässig! 

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#10)
Ob das erlaubt oder verboten ist weiß ich nicht, für Rechtssicherheit ev. die Öamtc Rechtsberatung anrufen vielleicht hatten die schon so einen Fall?

Eine temporäre Überleitung wird ja auch öfters bei Baustellen gemacht, glaub nicht dass sich das jemand genehmigen lässt.
Oder eine Stromleitung für einen Weidezaun wird einfach mit zwei Stangen über eine öffentliche Straße geleitet, da fragt auch keiner. 
Zwischen zwei Firmengebäuden ist auch oft eine Leitung über die öffentliche Straße gespannt. 

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#11)

zitat..
rocco81 schrieb: Zwischen zwei Firmengebäuden ist auch oft eine Leitung über die öffentliche Straße gespannt. 

Na 100% muß das genehmigt werden.
Man darf nicht einfach den Luftraum von Grundstücken (und die Straße oder Gehsteig zählt da auch dazu) nutzen.
Da wirds dann ein Servitut oder eine ähnliche Vereinbarung brauchen...mit allen möglichen sicherheitsrelevanten Auflagen.

Wenn man jetzt wirklich temporär (und dazu zähle ich nicht das Ladekabel vom Auto, das täglich in Betrieb ist) mal so macht, wird keiner irgendetwas sagen.

Wir kennen auch nicht die genaue Situation von Ernst Happel.
Wenn er sein Haus auf der Brünnerstraße hat, wird der dazugehörige Gehsteig wohl anders genutzt werden als einer in einer Wohnhaussiedlung im 22. Bezirk, wo meistens keine fremden Autos vorm Haus parken und der Gehsteig auch eher nicht benutzt wird.


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  •  ernsthappel
  •   Bronze-Award
12.2.2021  (#12)
danke an ALLE - klingt nicht positiv. Ich wohne zwar am Ende einer Sackgasse (nur noch 1 Haus neben mir), aber das Auto am Gehsteig parken geht gar nicht ......sorry!
Als Conclusio: E-Auto adeeeeeee

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#13)
Die Weidezaunüberleitungen werden im ländlichen Raum schon öfter gemacht. Sind aber höchstens Gemeindestrassen oder Privatwege die von mehreren Anrainern genutzt werden. Aber über Bundesstraßen sicher nicht. Da wird halt unterirdisch "durchgestossen", meist wird auch ein Wasserschlauch mitgezogen. Natürlich mit Genehmigung des Strassenerhalters.

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#14)
Ohne zumindest mal wo nachgefragt zu haben würde ich so schnell nicht aufgeben. 
Ende einer Sackgasse hört sich an wie wenn da eh fast niemand vorbeikommt. 
Gibt es eine Durchführung unter dem Gehsteig? Rigol, Abwasser
Ich denke es wird eine Lösung geben, schließlich bist du sicher nicht der einzige mit dem Problem.

zitat..
gdfde schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von rocco81: Zwischen zwei Firmengebäuden ist auch oft eine Leitung über die öffentliche Straße gespannt. 

Na 100% muß das genehmigt werden.
Man darf nicht einfach den Luftraum von Grundstücken (und die Straße oder Gehsteig zählt da auch dazu) nutzen.

Ob eine fixe Oberleitung genehmigt werden muss weiß ich nicht, könnte man ja erfragen.
Aber grundsätzlich muss es möglich sein, weil gibt es ja überall.

Bei der vorgeschlagenen Lösung handelt es sich um eine temporäre Leitung.
Den Galgen kann man in Kürze zurückschwenken und dann ist nichts mehr auf oder über dem öffentlichen Grund.
Man kann darunter ungehindert durchgehen und, wenn hoch genug, kann ein Passant es nichtmal erreichen.
Hat dich jemals schon gestört dass irgend etwas über dem Gehsteig ist? Was wenn da ein Baum mit Ästen bis über den Gehsteig wäre? Wenn hoch genug ist das ja auch kein Problem.




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  •  rocco81
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#15)

zitat..
altehuette schrieb: Natürlich mit Genehmigung des Strassenerhalters.

Das ist doch schon ein guter Hinweis.
Wer ist der Erhalter des Gehsteiges um den es sich handelt?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#16)
Wenn man den Gehsteig oder auch den darüber befindlichen Luftraum nutzt, ist meines Wissens der Besitzer, also üblicherweise die Gemeinde zuständig.

Zum Beispiel darf man ja auch nicht einfach so private Hinweisschilder aufhängen wenn diese in das öffentliche Gut reinragen. In größeren Gemeinde gibt es dafür eine eigene Abgabenordnung (im Volksmund unter "Luftsteuer" bekannt).

Ich persönlich hätte auch keine Freunde damit wenn andere Personen irgendwas in mein Grundstück reinragen lassen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#17)

zitat..
rocco81 schrieb: Hat dich jemals schon gestört dass irgend etwas über dem Gehsteig ist?

Es geht da nicht darum, ob mich oder jemand anderen das stört. Sondern darum, dass das ohne Genehmigung/Servitut oder sonstige Vereinbarung einfach nicht erlaubt ist.

zitat..
rocco81 schrieb: Was wenn da ein Baum mit Ästen bis über den Gehsteig wäre?

Bei Bäumen ist die Ausgangslage etwas anders.
Aber auch da hat der Betroffene (in dem Fall die Gemeinde oder der Straßenerhalter) das Recht, diese entsprechend zurückzuschneiden.


zitat..
ildefonso schrieb: Ich persönlich hätte auch keine Freunde damit wenn andere Personen irgendwas in mein Grundstück reinragen lassen.

Was auch dein gutes Recht ist, schließlich ist das dein Grundstück.


zitat..
rocco81 schrieb: Ohne zumindest mal wo nachgefragt zu haben würde ich so schnell nicht aufgeben. 

sehe ich auch so.
Ich würd da mal bei den diversen Magistraten vorstellig werden.
Die E-Autos sind ja stark im kommen und vor allem in Wien wirds solche Fälle wie von ernsthappel häufig geben.

Irgendeine Lösung gibts sicher, fraglich ist aber, ob das dann kostentechnisch im Rahmen bleibt.




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  •  cbl
15.2.2021  (#18)
Suche nach „Gehsteig-Ladesäule“, es gibt bereits einige Firmen, die diese anbieten. In diesem Fall wird die Ladetechnik im/am Gebäude montiert und die Ladesäule selbst ist damit sehr kompakt (und stromlos wenn nicht benutzt). Es ist kein Zusätzlicher Stromanschluss notwendig, weil ja der bestehende Anschluss verwendet wird. Ein Nachteil könnte sein, dass die Säule dann auch öffentlich zugänglich sein muss (natürlich gegen Bezahlung). Dafür gäbe es dann auch ein Parkverbot ausgenommen E-Fahrzeuge. Gegebenenfalls verlangen Gemeinde oder Stadt aber auch eine Gebühr für die Sondernutzung des öffentlichen Guts.

Aber auch eine einfache Gehsteigquerung ist nicht ganz ausgeschlossen, in zumindest einem Fall in Baden wurde dem Anwohner der Einbau eines Rigols in den Gehsteig genehmigt, in dem er für die Zeit der Ladung das Kabel verlegen kann.

Die optisch und technisch schönste Lösung wären aber sicher die Mini-Ladesäulen (eine, zwei…).

Einiges an Aufwand für die Genehmigung oder Geld für eine Firma die dies umsetzt wird allerdings auch notwendig sein.

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