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Eigentum vermieten - Steuer wieviel?

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  •  cpue
  •   Silber-Award
11.12.2012
24 Antworten 24
24
Hallo!

würde gerne wissen, wieviel beim Vermieten einer Wohnung
Steuer zu zahlen ist - nicht auf den Cent - sondern nur ca.

Annahme:
Mieteinnahme: 1000Euro
BK
: 200Euro
Kredit
: 800Euro

wäre für mich somit kein Gewinn
- sondern geht direkt in den Kredit.

nun hab ich einen Job und daher auch ein Einkommen,
dass ja über die Firma klasisch abgerechnet wird.
(und über meinen Jahresausgeleich optimiert...)

mit besten Grüßen
Chris

  •  danillal
  •   Bronze-Award
11.12.2012  (#1)
kommt drauf an, wieviel sonst noch verdienst emoji
da zahlst vom gewinn 36,5% an einkommenssteuer wenn bis zu 25.000 euro gesamteinnahmen (inkl aus einem allfälligen angestelltenverhältnis) hast, 43,21% für den teil zwischen 25.000 und 60.000 und darüberhinaus zahlst dann 50%.
voher kannst jedoch zinsen für den wohnungskredit, betriebskosten, renovierungen etc sowie auch einen minimalen abschreibungsbetrag für die wohnung (ca. 1,5% der anschaffungskosten) abziehen.
hoff das hilft dir.

apropos kredit: nur die zinsen kannst absetzen - nicht die gesamte rückzahlungsrate!!!

lg, dani


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  •  chris23
11.12.2012  (#2)
edit: dani war schneller emoji

Du kannst nicht den ganzen Rückzahlungsbetrag für den Kredit absetzen sondern nur die bezahlten Zinsen.
Annahmen:
Einnahmen:
-Miete 1000

Ausgaben:
-BK: 200
-Zinsen: 400
-Abschreibung: 333,33

Gewinn: 66,66

Die Abschreibung (jährlich) sind 2% vom Wert der Immobilie. Diesen kann man prinzipiell selbst annehmen, muss aber realistisch sein. Ich habe hier 200 000 angenommen da mir dafür 1000 als Miete realistisch erscheinen.

Den Gewinn (66) musst Du zum Grenzsteuersatz versteuern je nachdem wie viel Du verdienst im normalen Job. Also zwischen 36,5% und 50%.

Wenn Du die Immobilie teilweise selbst bewohnst kannst Du nur die Zinsen für den vermieteten Teil absetzen. Mit der Abschreibung ist es das Gleiche.

Vorsicht wenn Du jahrelang keinen Gewinn machst weil Du zB Renovierungskosten geltend machst oder zu wenig Miete verlangst wird es als Liebhaberei gerechnet und Du musst die Steuer nachzahlen.

Prinzipiell sollte es so sein. Die Details würde ich kurz mit einem Steuerberater besprechen. zB ob Du Ust verrechnest oder besser nicht.

lg, Chris


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  •  Patrick
  •   Gold-Award
11.12.2012  (#3)
Abschreibung - Bei Vermietung und Verpachtung ist 1,5%, der Anschaffungskosten des Gebäudes. Bei den heutigen Eigentumswohnungen steckt in den Baukosten jedoch ein sehr hoher Grundanteil drinnen. Auf den Grundanteil gibt es keine Abschreibung.

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
11.12.2012  (#4)
@danillal - Ist es nicht so, dass zwischen Steuern und Sozialabgabben unterschieden wird?

Unter ca. 380 EUR hat man keine volle Versicherung. Bis ca. 10 000 EUR (oder sind es 11 000) bezahlt man nur Sozialabgaben. Kann das so sein? Zumindest in A.

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
11.12.2012  (#5)
So ungefähr -
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(%C3%96sterreich)

zitat..
Im Einkommensteuertarif Österreichs gibt es vier Tarifzonen (drei Progressionsstufen).
Von 2005 und bis 2009 galten folgende Grenzsteuersätze:
0,00 % für Einkommensteile zwischen 0 und 10.000 Euro jährlich
38,333 % für Einkommensteile zwischen 10.000 und 25.000 Euro jährlich
43,596 % für Einkommensteile zwischen 25.000 und 51.000 Euro jährlich
50 % für Einkommensteile über 51.000 Euro jährlich
Mit der Steuerreform 2009 wurde der Tarif ab dem Jahr 2009 abgesenkt:
0,00 % für Einkommensteile zwischen 0 und 11.000 Euro jährlich
36,5 % für Einkommensteile zwischen 11.000 und 25.000 Euro jährlich
43,2143 % für Einkommensteile zwischen 25.000 und 60.000 Euro jährlich
50 % für Einkommensteile über 60.000 Euro jährlich



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  •  danillal
  •   Bronze-Award
11.12.2012  (#6)
@vectra, also zu mieteinnahmen gibt es derzeit noch keine sozialabgaben - zumindest nach meinem wissensstand. es muss nur einkommenssteuer bezahlt werden bzw. zusätzlich umsatzsteuer, wenn man mehr als 30.000 an mieteinnahmen pro jahr bekommt.
sozialversicherung war bisher kein thema, kann mich aber erinnern, dass es schon mal diskussionen gab, sozialversicherungsbeträge auch auf einkommen aus vermietung einzuheben. wer weiß was da noch kommt, ich denke die arbeiten da schon dran, da ist die regierung ja erfinderisch.

lg, dani


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  •  Vectra
  •   Gold-Award
11.12.2012  (#7)
Aha, - alles klar.
Kenne mich da nicht so gut aus.

Aber Einkommenssteuer zahlt man ja in A erst ab 10 000 EUR?

(Darunter sind es (z.B. bei Anstellung) Sozialabgaben ...)

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
11.12.2012  (#8)
genau, ab 11.000,- aber man hat ja meist irgendwo einen job... wennst nur vermietest und keine anderen einnahmen hast - dann zahlst nix sofern unter der grenze liegst.
Sozialversicherung ist wieder was anderes... das zahlst immer... nur eben bei privater vermietung derzeit noch nicht.
lg, dani


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  •  Vectra
  •   Gold-Award
11.12.2012  (#9)

zitat..
Sozialversicherung ist wieder was anderes... das zahlst immer... nur eben bei privater vermietung derzeit noch nicht.


Ja, Sozialversicherung zahlt man.

Liegt man aber unter einem bestimmten Monatseinkommen kann man sich eine sogenannte "freiwillige Zusatzversicherung" abschließen.
Also wenn die Firma z.B. für eine Projektanstellung 300 EUR bezahlt kann man sich zusätzlich was abschließen.

Also verdient man beispielsweise nur 300 EUR im Monat (teilweise Anstellung) hat man keine automatisch "volldeckende" Sozialversicherung in Österreich.



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  •  cpue
  •   Silber-Award
11.12.2012  (#10)
HI! Leute! wow! Danke!!!
das muss ich erst mal alles durchlesen emoji
..und verstehen..

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  •  cpue
  •   Silber-Award
11.12.2012  (#11)
gelten die %sätze - für das Brutto oder Nettogehalt?

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  •  creator
  •   Gold-Award
11.12.2012  (#12)
sozialversicherung zahlt man nur im rahmen betrieblicher - vermietung und verpachtung, also nur als betriebliche einkünfte, z.b. zimmerviermietung, pferdestall als nebentätigkeit, etc.. zinshaus auch nur, wenn betrieblich. ansonsten zahlt man nur einkommensteuer, die diskussion gab's, wurde aber fallengelassen: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/1222475/index?_vl_pos=r.1.NT
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Vermieten/VermietungvonGrunds_5191/Einkommensteuer/_start.htm

was die zukunft bringt, wissen max. hellseher... soo einfach wäre das nämlich nicht und würde wohl mehr kosten als einnahmen bringen.

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  •  cpue
  •   Silber-Award
11.12.2012  (#13)
@all - da nun aber die Zinsen niedrig sind
(wir haben unter 2% aktuell)
schaut die Rechnung ungefähr so aus?

1000 Miete
-200 BK
-333 Abschreibung
-140 Zinsen

= 327 Gewinn x 12 Monate = 3924

Steuer davon nun zu zahlen - im schlimmsten Fall 50% ?



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  •  chris23
11.12.2012  (#14)
Die Rechnung sieht leider noch schlechter aus, da die Abschreibung wie Patrick weiter oben ausgeführt hat geringer ist. Also Wert minus Grundanteil, je nachdem wo Du wohnst kann der ja sehr viel ausmachen, und davon nur 1,5%, außer das Objekt wurde vor 1912 errichtet.

Die Frage mit Brutto oder Netto verstehe ich im Zusammenhang mit der Vermietung nicht ganz. Es wird einfach der Gewinn zum jeweiligen Prozentsatz versteuert.

Sozialversicherung zahlst Du darauf ja eben nicht.

Also eher:
1000
-200BK
-200 Abschreibung
-140 Zinsen
=========
460 Gewinn x 12 = 5520
Davon bis zu 50% Steuer

Man sieht, vermieten ist nicht so ein gutes Geschäft wie man vielleicht glaubt.

lg, Chris


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  •  Vectra
  •   Gold-Award
11.12.2012  (#15)
Die - Sätze beziehen sich auf das EInkommen vor Steuer.

Wenn diese 11 000 EUR Freibetrag gelten gilt:

Bei z.B. 14 000 EUR einkommen werden 3000 EUR mit 36,5 % versteuert?

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  •  cpue
  •   Silber-Award
11.12.2012  (#16)
@Vectra - da ist die Rechung für ein "normales" Gehalt

was quasi die Lohnverrechnung macht

wenn Du aber nun vermietest - wir dein gesamtes Einkommen höher...

eben um die 5520..

da ist nun für mich die Frage rechnet mann die 5520
zu dem Netto oder Brutoeinkommen dazu?

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  •  cpue
  •   Silber-Award
11.12.2012  (#17)
@chris23 - Danke!!

das ist wirklich net gut..
weil BK muss ich eh selber weiter bezahlen..

bleibt nurmehr die Abschreibung und die Zinsen
die ich mir erspare..

dh "Gewinnn" ist dann 2760/12 = 230Euro..

somit darf der Kredit für mich nicht mehr als 370Euro ausmachen.
sonst zahl ich drauf..

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  •  Jelly
11.12.2012  (#18)
man kann ebenso alle instandsetzungs und instandhaltungs kosten absetzen, diese muss man allerdings auf 10 bzw 15 jahre verteilen (da gibts gestaffelte sonderregelungen)

diese kosten können allerdings nur abgesetzt werden, wenn diese durch profis gemacht wurden, also nur die materialpreise abschreiben geht leider nicht

ebenso kann man die rauchfangkehrer kosten abschreiben

zitat..
da ist nun für mich die Frage rechnet mann die 5520
zu dem Netto oder Brutoeinkommen dazu?


wurde ja schon geschrieben, und sollte allerdings klar sein, es wird zum bruttogehalt dazu gerechnet.

und von diesem neuen bruttogehalt zahlt man dann die dementsprechende steuer

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  •  chris23
  •   Bronze-Award
11.12.2012  (#19)
Brutto oder Netto ist es beides nicht. Die Rechnung ist so:

Brottogehalt
-Sozialversicherungsbeiträge
-Sonderausgaben (nur mit Freibetragsbescheid)
-Werbungskosten (zB Pendlerpauschale oder auch Freibetragsbescheid)
===============
=Lohnsteuerbemessungsgrundlage

Davon zahlt man die Lohnsteuer was nichts anderes ist als die Einkommenssteuer aufs Monat runtergerechnet. Diese sollte auf Deinem Lohnzettel ausgeworfen sein. Rechne diese mal 12 und Du hast das Jährliche Einkommen und weißt in welchen Grenzsteuersatz du fällst.

Alternativ schau in der Arbeitnehmerveranlagung vom letzten Jahr Dein steuerpflichtiges Einkommen an.

lg, Chris

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  •  chris23
  •   Bronze-Award
11.12.2012  (#20)
@Jelly:

zitat..
diese kosten können allerdings nur abgesetzt werden, wenn diese durch profis gemacht wurden, also nur die materialpreise abschreiben geht leider nicht


Bist Du da sicher? Ich kann die Instandhaltungsarbeiten nicht selbst machen und das Material absetzen? So was wie Elektrik darf man ja vielleicht als Laie nicht aber zB einen neuen Boden?



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  •  danillal
  •   Bronze-Award
11.12.2012  (#21)
chris23 - die rechnung für den parkett zb kannst sicher absetzen, nicht aber deine "arbeit" fürs verlegen. wennst das ganze den tischler machen lässt, dann kannst die diese kosten schon absetzen.

lg, dani


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